Da gilt diesselbe Übergangszeit von zwei Jahren. Danach ist das auch verboten. Es sind nur noch jene Pflanzenschutzmittel von der Abstandsregelung ausgenommen, welche in biologischen Anbau eingesetzt werden dürfen.
Vinschgerwind: Haben sich die Gemeindeverwalter eine Ausnahmeregelung für den Maisanbau überlegt?
Thurner: Es gibt keine Ausnahmeregelung. Beim Mais gibt es ja auch biologische Mittel, Unkraut zu entfernen, etwa mechanische.
Vinschgerwind: Mais wird ja als Zusatzfutter für die Viehwirtschaft angebaut. Wenn der Maisanbau in der Gemeinde Mals wegfällt, muss dieses Zusatzfutter dazugekauft werden.
Thurner: Nicht unbedingt. Das Feld bleibt ja. Wenn ich morgen anstelle von Mais Klee anpflanze. Wenn man unbedingt Mais haben möchte, muss man ihn zukaufen.
Vinschgerwind: Bauern sind auf große Zukäufe angewiesen, teils bis zu 30 Prozent. Wird beim Mais die Problematik nicht einfach verlagert? Will man da die Zukäufe auf Pestizidrückstände kontrollieren?
Thurner: Was die Bauern zukaufen, wird nicht kontrolliert. Wenn etwa ein Malser Bauer in der Katastralgemeinde Glurns Mais anbaut, wird er das weiterhin tun können.
Vinschgerwind: Der Obstanbau, den man mit der Pestizidverordnung treffen will, ist in der Gemeinde Mals überschaubar. Es gibt aber viel mehr Viehbauern. Trifft’s letzlich die Falschen?
Thurner: Man kann nicht Ausnahmen machen. Beim Maisanbau wird halt auch ein chemisch synthetisches Herbizid eingesetzt. Es muss sich jeder an die Regeln halten. Es hat ein Treffen mit den Mais anbauenden Bauern gegeben. Da wurde klar gesagt, dass es keine Ausnahmen geben wird. Es betrifft Bauern in Mals, Laatsch, Tartsch und Schleis. Weiter oben wächst eh kein Mais.
Interview: Erwin Bernhart
{jcomments on}