In der letzten Woche hat der Landtag mehrheitlich dem Landesgesetz „Bestimmungen auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes“, mit positivem Gutachten des Rates der Gemeinden, zugestimmt und damit den von der Landesregierung beschlossenen Leitlinien von 2014 eine gesetzliche Grundlage gegeben. Den Vorwurf, dass LR Schuler diese „Bestimmungen auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes“ ausschließlich mit Blickrichtung auf Mals erarbeitet hat, weist Schuler zurück. In Mals wurde immer von einem Pestizidverbot geredet und auch dementsprechende Erwartungen geweckt. Dass man nun mit einer Abstandsregelung daherkomme, sei nicht zu erwarten gewesen.
Schuler sagt, dass die Malser Abstandsregelung im Widerspruch sowohl des nationalen Aktionsplanes als auch der Landesleitlinien stehen. Der nationale Aktionsplan, der Geltung auf dem gesamten Staatsgebiet hat, sieht eine Abstandsregelung für bestimmte, als „problematisch“ eingestufte Pflanzenschutzmittel vor. Darin auch enthalten jene mit Risiko-Faktoren (R-Sätze) versehenen Spritzmittel und diese können auch biologische Mittel sein. Während Staat und Land auch für diese Pestizide Abstandsregelungen von 30 Meter für sensible Zonen erlassen haben, sind in der Malser Durchführungsverordnung biologische Pestizide von der dortigen 50-Meter Abstandsbestimmung ausgenommen. „Wenn die Malser eine restriktivere Abstandsregelung anwenden wollen, was sie können, dann dürfen sie auf der anderen Seite nicht eine weniger restriktive Pestiziddefinition anwenden, als es der nationale Aktionsplan oder die Landesleitlinien vorsehen“, sagt Schuler.
Das Land wir die Malser Bestimmung nicht anfechten, aber eine Anfrage liegt dem auch für die Gemeinden zuständigen LR Schuler vor. Die Gemeindenaufsicht solle demnach prüfen, ob die Malser Regelung rechtens ist. „Da werden wir eine entsprechende Antwort geben“, sagt Schuler.
Trotzdem will Schuler die Gespräche in der Arbeitsgruppe, die Überlegungen für eine Bioregion Obervinschgau erarbeiten soll, weiterführen. Sinn machen solche Gespräche allerdings nur, wenn die Malser Regelung gerichtlich fallen werde. (eb)
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