von Albrecht Plangger - Bei der Verfassungsreform hat der Ministerpräsident die notwendigen Stimmen zur Überwindung dieser Hürde. Auf die zusätzlichen Forderungen der verschiedensten Senatoren für das „richtige“ Stimmverhalten bei der 2. Lesung wird er daher nicht eingehen und sie werden „verpaffen“ – auch unsere.
Die Sonderautonomien haben sich das „Einvernehmen“ (intesa) zwischen Staat und Autonome Region bei der Anpassung der geltenden Autonomiestatute an die Verfassungsreform gesichert. Dies ist die „Garantie“, daß wir die Reform „überleben“ werden.
In den nächsten Tagen werden die ersten Entwürfe des Stabilitätsgesetzes 2016 im Umlauf sein. Dies wird wieder eine große Herausforderung. Die Wunschliste - wie im Kleinen auch bei jeder Gemeinde beim jährlichen Haushaltsgesetz – ist unendlich. Für viele wichtige Anliegen braucht es aber Finanzierungen und die sind schwer zu finden. Zur Zeit eigentlich nur über die Kapitalrückführung aus der Schweiz (voluntary disclosure). Die Prozedur um dieses Gesetz hat unseren Grenzpendlern und den Steuerberatern im Vinschgau in den vergangenen Wochen den letzten Nerv gekostet. Eine Terminverlängerung wurde erst in der allerletzten Sekunde gemacht. Auch um die Position der Grenzgänger und die Unsicherheiten zu den in der Schweiz belassenen Pensionsfonds hat man sich erst in letzter Minute gekümmert. Das Ergebnis ist aber nicht gut. Wir hoffen aber über das Stabilitätsgesetz einiges wieder „gerade zu biegen“.
Die Durchführungsbestimmungen (Nationalpark, Verwaltungspersonal der Gerichte an die Region, Jagd) sind zur Zeit in der „Warteschleife“ bis die Verfassungsreform in der 2. Lesung durch den Senat ist… damit sich unsere Senatoren ja nicht in den Kopf setzen, gegen die Verfassungsreform zu stimmen oder sich der Stimmabgabe zu enthalten, was im Senat sowieso einer Gegenstimme entspricht.
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