Wird in Südtirol überhaupt eingehalten, was vereinbart und als Auflage dient?
Dies scheint in Südtirol wohl Floskeln auf Papier zu sein! Letzteres Beispiel in Burgeis zeugt davon, mit welcher Arroganz ein Bürger vorgeht, um nur seine Interessen gegen Vereinbarungen und Auflagen durchzusetzen. Da bekommt ein Mitbürger von Burgeis die Genehmigung in unmittelbarer Nähe der Fürstenburg eine Scheune umzubauen und zieht damit nicht nur das Gesamtbild der Umgebung der Fürstenburg in Mitleidenschaft, sondern setzt Anlieger dadurch noch eine Art „Gefängnismauer“ vor die Nase. Andere Länder schonen Ihr Kulturerbe und schützen Altehrenwertes. Sie kümmern sich um Umweltschutz und sorgen dafür, dass nicht wie in diesem Fall, alte Betonplatten eben vergraben werden. Bildmaterial bestätigt dieses Vorgehen.
Scheint, als würde in der Zukunft schon Gras darüber wachsen! Die Direktorin des Amtes für Bau- und Kunstdenkmäler, Frau Dr. Waltraud Kofler Engl schreibt: (Verfasserin, Frau Dr. Rosa Sigmund, Zoneninspektorin)
Ich zitiere: „ Die Verlegung des Stadels(1), bzw. des landwirtschaftlichen Betriebes an den Rand von Burgeis mit einer Entfernung von mehr als 100 m (2) zur Fürstenburg, stellt eine vertretbare Lösung (3) dar, sofern durch den Neubau die Schaffung einer PROPORTIONIERTEN, STIMMIGEN LANDWIRTSCHAFTLICHEN Hofsituation gelingt (4). Das Amt schließt sich in Bezug auf die Verschiebung des Stadels (5) in Richtung Süden der Auflage der Gemeinde-baukommission(6) an. Damit wird der Gebäudeabstand zum Nachbarn vergrößert (7) und die Firsthöhe des Stadels wird ETWAS (8) reduziert“, Ende des Zitats.
Anmerkungen des Verfassers:
(1) Verlegung des Stadels: Die Scheune (Stadel) wird NICHT verlegt. Lediglich wird an der bestehenden Scheune angebaut.
(2) Sind „mehr“ als 100 m genug, wenn es sich um ein zu schützendes Kulturgut in der unmittelbarer Nähe handelt? Was bedeutet schon „Rand“?
(3) Worin besteht die „vertretbare Lösung“?
(4) Was bedeutet: die Schaffung einer proportionierten, stimmigen landwirtschaftlichen Hofsituation? Es handelt sich hier lediglich um den Umbau einer bestehenden Scheune zu einer Größeren auf der Wiese.
(5) Die Scheune wird NICHT verschoben, lediglich verlängert.
(6) Worin besteht diese Auflage? Beruft die Auflage sich auf die „Verschiebung“ der Scheune?
(7) Soll wohl ein Witz sein! Der Abstand zum Nachbarn wird nicht vergrößert.
(8) Die Firsthöhe soll reduziert werden! „Wieviel“ wird aber nicht mitgeteilt.
Worthülsen, die nichts aussagen. Wird hier die Aufsichtspflicht verletzt oder mit zweierlei Maß gemessen? Macht ein bestimmtes Klientel nur das, was ihm gefällt? Eine Inspektion vor Ort müsste dringend stattfinden. Hier gehört ein Baustop her bis alles geklärt und entschieden ist, damit die Auflagen (größere Entfernung zum Nachbarn und Reduzierung der Fristhöhe) erfüllt werden.
Ein Bürger wie jeder andere
(Name der Redaktion bekannt)
Lieber Nachbar,
wenn dich unsere kleine Föhre gestört oder in deinen Garten Schatten geworfen hat, dann rede mit uns und nicht in einer Nacht- und Nebelaktion die unschuldige kleine Föhre ansägen und warten bis der Wind den Rest erledigt. Es könnten nämlich in dem Moment Kinder vorbeilaufen.
E. + M. Schnitzer, Lichtenberg
Kein Platz für ein Kinderlachen
Endlich Ferien, schulfrei, im Freien spielen, weg vom Computer und vom Fernseher. Aus ganz Schlanders treffen wir uns zum gemeinsamen Spielen im Dorfzentrum.
Am Plawennplatz in Schlanders sind wir Kinder abends nicht mehr erwünscht. Diesen haben die Jugendlichen schon längst für sich beansprucht. Dort wird getrunken, geraucht und weiß Gott was alles noch „getrieben“. Wir sind dort jedenfalls fehl am Platz.
Wir spielen in der schönen Fußgängerzone, wo keine Autos fahren, wo es fein ist. Immer unter den Augen unserer Eltern. Wir spielen „Versteckalus“, ein uraltes Spiel, das schon unsere Eltern, Großeltern und sicherlich schon viele Generationen vor uns gespielt haben. Wir lachen dabei und haben einen Riesenspaß, bis so gegen 22 Uhr, wenn wir dann nach Hause gehen müssen.
Seit einiger Zeit sind wir nun auch in der Fußgängerzone nicht mehr erwünscht. Uns ist nicht bewusst, dass wir mit unserem Spielen und Lachen andere stören. Wir werden uns bemühen, Rücksicht zu nehmen, möchten aber weiterhin in unserem Dorf bleiben. Denn wir sind froh an einem Ort zu leben, wo Kinder unbeschwert und glücklich aufwachsen können ... im Miteinander.
Die Namen sind der Redaktion bekannt
„OBI Südtirol nimmt Glyphosat aus dem Sortiment“
Aufgrund einer Initiative von PAN-Italia, gemeinsam mit dem Dachverband für Natur- und Umweltschutz in Südtirol und WWF Bozen, hat der Bau- und Handwerkermarkt OBI-Südtirol entschieden, mit sofortiger Wirkung Glyphosat und glyphosathaltige Produkte aus dem Sortiment zu nehmen. OBI Südtirol betreibt in Südtirol vier Standorte.
Die Firma Monsanto betreibt Glyphosat unter dem kommerziellen Namen Roundup. Umweltschützer und politischen Parteien warnen seit Jahren vor den Gefahren, die von diesem giftigen Präparat ausgehen können.
Anfang Juli 2015 machte L.Abg. Paul Köllensperger einen wichtigen Schritt im Südtiroler Landtag, und konnte mittels Beschlussantrag die Verwendung von Glyphosat und glyphosathaltigen Produkten auf allen öffentlichen Flächen verbieten.
Zum wiederholten Mal bagatellisiert der Agrar-Landesrat Arnold Schuler die Gefahren der Verwendung und verweist dabei nur auf Industrie-nahe Institutionen wie Bundesamt für Risikobewertung (BfR) und die EFSA. Besonders schockierend ist dabei, dass die EFSA in Parma, der die Sicherheit unserer Nahrungsmittel obliegt, unabhängige wissenschaftliche Studien zum Thema Glyphosat ignoriert und weiterhin unabhängige Tests ablehnt, die zum Verbot führen könnten. Nachdem die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in März 2015 der Wirkstoff Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend für Menschen“ eingestuft hat, hat in einigen Länder bereits ein Umdenken begonnen. In Deutschland hat die REWE-Kette/toom-märkte (350 Filialen) bereits der Verkauf eingestellt. Auch in der Schweiz haben die Supermarktketten Coop und Migros ihr Sortiment reduziert, um so den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten.
PAN-Italia Südtirolsprecher Koen Hertoge: „Wir begrüssen diese Initiative und landesweite Vorreiterrolle der Firma OBI-Südtirol, und hoffen dass auch andere Bau- und Gärtenmärkte in Südtirol zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und Umwelt, glyphosathaltige Präparate aus ihren Verkaufssortiment nehmen.“
Klauspeter Dissinger (Dachverband) sagt dazu: Nachdem die WHO als „wahrscheinlich krebserregend“ einstuft, sollte das Vorsorgeprinzip zum Schutz der Konsumenten gelten und Glyphosat auch in der Landwirtschaft verboten werden.
Koen Hertoge / PAN-Italia
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