Beides sind wohl reine Lippenbekenntnisse, wenn man sich folgenden Fall, den der Gemeinderat Peppi Stecher von den Freien Wählern ausgegraben hat, vor Augen führt.
Zur Transparenz: Die Gemeinde Mals hortet Geheimpapiere. Zumindest zu diesem Schluss kommt Stecher, weil ihm ein angefordertes Dokument nicht ausgehändigt wird. Sporadisch durchforstet Stecher die von BM Ulrich Veith ausgetellten Baukonzessionen. Eine davon stach im Juni ins Auge: Eine Baukonzession, ausgestellt für die E-AG zur Errichtung eines Fernheizwerkes auf dem Kasernenareal. Zwei Dinge fielen Stecher ins Auge: Zum einen hat Ulrich Veith als Präsident der E-AG um diese Baukonzession angesucht, als Vorsitzender der Baukommission die Sitzung geleitet und als BM die Baukonzession Nr. 61/2014 an sich selber ausgestellt. Eindeutig ein Interessenskonflikt. Aber noch gravierender ist die Tatsache, dass der Grund, auf dem das Fernheizwerk gebaut werden soll, zum Zeitpunkt der Ausstellung der Baukonzession gar nicht zur Verfügung stand. Der Grund gehört der Autonomen Provinz Bozen und ist als Militärareal eingetragen. Erst im August dieses Jahres hat der Gemeinderat die Umwidmung von Militärareal in Grund von öffentlichem Interesse beschlossen.
Eine wohl illegale - weil ohne Grundverfügbarkeit - Baukonzession wurde demnach ausgestellt. Einen Monat später, im Juli 2014, wird die Baukonzession wieder annulliert. Genau dieses Schriftstück der Annullierung wurde dem Gemeinderat Stecher mit fadenscheiniger Begründung nicht ausgehändigt.
Warum stellt BM Ulrich Veith der 100%igen Gemeindetochter E-AG eine (illegale?) Baukonzession aus, die kurz darauf wieder annulliert wird? Der Grund ist, dass man ans Förder-Geld des Staates will. Und zwar werden alternative Stromerzeugungen, wie sie in einem Blockheizkraftwerk und einer Photovoltaikanlage (insgesamt 353 kW) im geplanten Fernheizwerk vorgesehen sein sollen, vom Staat gefördert. Das Ansuchen für so eine Förderung ist beim GSE (Gestore Servizi Energetici) in Rom einzureichen - samt einer gültigen Baukonzession. Das Ansuchen an den GSE wurde gemacht und dann die Baukonzession wieder annulliert.
Das alles sei verwaltungstechnisch höchst bedenklich, wenn nicht sogar strafrechtlich relevant, sagt Stecher.
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