Wirtschafts-Info
In letzter Zeit wurde in der Presse bereits über die kürzlich eingeführte Möglichkeit berichtet, die Mieteinkünfte fortan nicht mehr der ordentlichen progressiven Einkommenssteuer und der bei Registrierung und Verlängerung des Vertrages fälligen Register- und Stempelsteuer zu unterwerfen, sondern einer fixen Ersatzsteuer, welche die vorgenannten Steuern ersetzt.
Der große Pluspunkt liegt darin, dass diese Form der Besteuerung bei höherem Einkommen Vorteile mit sich bringt. Wie bei allen Neuerungen gilt es daher auch hier, die individuellen steuerlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen, um sich letztendlich zu entscheiden.
Zur besseren Entscheidungsfindung nachfolgend einige Eckpunkte der neuen Steuer:
• Steuersatz von 19% für Einkünfte aus konventionierten Mietverträgen für Immobilien in Gemeinden mit angespannter Wohnungssituation (z.B. Meran, Lana, Algund).
• Steuersatz von 21% für Einkünfte aus sonstigen Mietverträgen.
• Die Steuer ist nur auf Wohneinheiten (Katasterkategorien A/1 – A/11 mit Ausnahme von Büroflächen - A/10) und deren Zubehör (Garagen, Keller, etc.) anwendbar.
• Die Wohneinheiten müssen vom Mieter zwingend als solche genutzt werden und der Vermieter muss eine natürliche Person und der Inhaber eines Realrechtes sein, der die Mieteinkünfte besteuert (z.B. Eigentümer, Fruchtnießer, Inhaber des Wohnrechts etc.).
• Der Vermieter darf für den Zeitraum der Anwendung der getrennten Besteuerung keine Inflations-Anpassungen vornehmen (sog. ASTAT oder ISTAT-Anpassungen) und muss vorab den Mieter darüber informieren (per Einschreiben), dass er die Ersatzsteuer anwenden wird.
• Die Anwendung der Ersatzsteuer befreit nicht von der Registrierung des Vertrages.
• Bei Option für die Ersatzsteuer sind im jeweiligen Jahr bereits Akontozahlungen von 85% zu leisten und zudem ist eine elektronische Meldung an das Finanzamt zu übermitteln bzw. bei bereits registrierten Mietverträgen in der Steuererklärung 2012 eine entsprechende Angabe zu machen. Für nicht registrierte Verträge werden in Zukunft drakonische Strafen fällig, die besonders den Vermieter treffen (u.a. Reduzierung der Jahresmiete auf das 3-fache des Katasterertrages!).
Lorin Wallnöfer, Wirtschaftsberater