Partschins - Der Gemeindeausschuss von Partschins hat mit Beschluss vom 22. August 2023 ein Verfahrens zur Änderung des Bauleitplans und Landschaftsplans eingeleitet. Es geht um die „Anpassung einer Zone für öffentliche Einrichtungen - Sportanlagen“. Der vorliegende Planentwurf wurde von der Gemeindekommission für Raum und Landschaft am 07.08.2023 positiv begutachtet.
Die Partschinser dürften darüber gut informiert sein. Denn im Ausschussbeschluss steht, dass als Maßnahmen zur Information und Beteiligung der Bevölkerung die Einleitung des vorliegenden Änderungsverfahrens auf der Internetseite der Gemeinde und an der Amtstafel vorab angekündigt (ab 08.08.2023).
Als Grund für die Änderung des Bauleitplans und Landschaftsplans - derzeit befindet sich auf dem Areal für die Erweiterung eine Apfelanlage - führt der von der Gemeinde beauftragte Techniker Markus Hesse im Ansuchen an die Landesregierung folgendes an: „Grund ist der Wunsch der Gemeinde und des ASV Partschins die bestehende Sportzone zu erweitern. Grundsätzlich eignet sich die Lage hervorragend für die Sportzone, da die bestehende Zone gut erschlossen ist und von der Bevölkerung gut genutzt wird, welche auch die Erweiterung erforderliche macht. Konkret wird wie im Bebauungsvorschlag ersichtlich ein Trainingsfußballplatz, zwei Tennisturnierplätze und eine größere Fläche für den Eislaufplatz benötigt.“
Die Flächen sollen von der Gemeinde Partschins von den Grundeigentümern abgelöst werden. Nach der Überprüfung von mehreren Varianten wurden in der vom ASV Partschins beauftragten Machbarkeitsstudie die im Bild abgebildete ausgewählt. (eb)