Naturns - Der Naturnser Gemeinderat Dietmar Rainer (Bild) hat bezüglich der abschaffenden Volksbefragung beim Amt für Aufsicht und Beratung ein Gutachten angefordert. Ob die abschaffende Volksabstimmung mit der Abgabe der nötigen Unterschriften weiterhin zulässig sei, wollte Rainer unter anderem wissen. Klare Aussagen kommen dazu von der Amtsdirektorin Astrid Wiest. Man habe die Gemeinde Naturns um eine Stellungnahme angefragt und alles überprüft und „die Vorgangsweise und die Handhabung der Gemeinde Naturns sind rechtens bzw. als gemäß der anzuwendenden Verordnung anzusehen.“
Die Gemeinde Naturns hat ihre eigene Verordnung zitiert, in der die Sammlung der Unterschriften für 200 Kalendertage angeführt ist. Die Unterschriftensammlung hätte somit bis 4. Dezember erfolgen können. Erst danach können die Unterschriften dem Gemeindesekretariat übergeben werden. Für den Fall, dass Unterschriften vor der Fristablauf abgegeben, gibt es in der Verordnung keine Regelung. Setzt das zuständige Organ aber innerhalb 60 Tage vor Ablauf der Abgabefrist Maßnahmen, die den Antrag auf Volksabstimmung berücksichtigen, im vorliegenden Fall bis 4. Oktober 2023, wird die Volksabstimmung hinfällig. (eb)