Latsch/Gemeinderatsversammlung - Über Videokonferenz behandelte der Gemeinderat von Latsch am 26. April in einer gut 3-stündigen Gemeinderatsitzung insgesamt 13 Tagesordnungspunkte. Im Mittelpunkt der Onlinesitzung standen die 2. Bilanzänderung, die neue Bauordnung und die Einsetzung der Gemeindekommission für Raum und Landschaft. Die einzelnen Punkte wurden vom BM Mauro Dalla Barba, dem Gemeindesekretär Georg Schuster und vom Vizegemeindesekretär und Mitarbeiter der Servicestelle für Bau- und Landschaftsangelegenheiten, Christoph Gögele erläutert. Das Landesgesetz Raum und Landschaft (LG 9/2018), bringt große Veränderungen für die Gemeinden. Nachdem das Gesetz am 1. Juli 2020 in Kraft trat und seit 1. April 2021 die Musterbauordnung vom Land vorliegt, müssen alle Gemeinden ihre Bauordnung an die vorliegende Musterbauordnung anpassen und bis am 1. Juli 2021 verabschieden. Der Gestaltungsraum für die Gemeinden ist relativ klein. Von insgesamt 76 Artikeln gibt es nur bei 11 Artikeln einen kleinen Spielraum. Außerdem müssen in den nächsten Jahren ein Entwicklungsplan (mit Raum- und Tourismusentwicklung, Mobilität, Leerstandserhebung, Ensembleschutz) und ein Plan mit den Siedlungsgrenzen ausgearbeitet werden. Ein Kernpunkt der neuen Bauordnung ist die Einsetzung der Gemeindekommission für Raum und Landschaft, welche aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und sechs Sachverständigen besteht und die verschiedenen Gemeindepläne begutachten soll. Als Sachverständige wurden Klaus Ausserhofer (Baukultur), Lukas Kuntner (Land- und Forstwirtschaft), Ulrike Vent (Sozial- und Wirtschaftswissenschaft), Norbert Barbolini (Raumplanung), Irmgard Mitterer (Landschaft), und Philipp Kerschbaumer (Naturgefahren) als effektive Mitglieder gewählt. Drei dieser Fachleute (Ausserhofer, Kuntner und Mitterer) bilden die kleine Baukommission, welche die Bauprojekte zu begutachten hat. Eingesetzt wurde auch als beratendes Gremium ein Gestaltungsbeirat. Der Gemeinderat genehmigte außerdem die Rechnungslegung der Freiwilligen Feuerwehren, eine Verordnung für das Livestreaming, eine Verordnung für die Zuweisung und Nutzung von Mobiltelefongeräten der Gemeindearbeiter, eine Abänderung am Bauleitplan und eine sehr umfangreiche Bilanzänderung. (hzg)