Landesbeitrag für energiesparende Maßnahmen
Das Amt für Energieeinsparung vergibt für diverse Energiesparmaßnahmen Beiträge im Ausmaß von bis zu 30 Prozent der anerkannten Kosten. Bei diesem Beitrag handelt es sich um eine einmalige Förderung, welche unabhängig von der Einkommenssituation ausbezahlt wird. Die Höhe der Förderung orientiert sich in erster Linie an den Ausgaben. Gewährt wird der Landesbeitrag für:
• Wärmedämmung von Dächern, Außenwänden, obersten und untersten Geschossdecken, Lauben und Terrassen an bestehenden Gebäuden
• Einbau von thermischen Solaranlagen für die Warmwasserbereitung oder Schwimmbaderwärmung
• Einbau von thermischen Solaranlagen für die Heizungsunterstützung oder Kühlung
• Einbau von automatisch beschickten Heizanlagen für feste Brennstoffe, wie Hackschnitzel und Pellets, sowie der Einbau von Stückholzvergaserkesseln
• Einbau von geothermischen Wärmepumpen
• Austausch der Fenster und Fenstertüren von Gebäuden unter Ensembleschutz
Staatlicher Beitrag für den Einsatz erneuerbarer Energiequellen
Seit dem 3. Jänner ist es möglich, alternativ zu den Steuerabzügen einen Beitrag für den Einsatz erneuerbarer Energiequellen zu erhalten. Für Privatpersonen und Kondominien sieht das neue Fördersystem (Conto termico) einen Beitrag im Ausmaß von bis zu 40% der Ausgaben vor. Die Förderung wird zu gleichen Teilen auf 2 bzw. 5 Jahre aufgeteilt. Um in den Genuss der Förderung zu kommen, muss innerhalb 60 Tagen ab Durchführung bzw. Fertigstellung der Arbeiten der Antrag an die GSE (italienischen Netzbetreiber) in elektronischer Form erfolgen. Folgende Maßnahmen werden gefördert:
• Der Austausch der alten Heizanlage und deren Ersetzten durch eine Wärmepumpe (Luft, Erdwärme, Wasser)
• Der Austausch des elektrischen Warmwasserboilers und das Ersetzen mit einer Wärmepumpe
• Der Einbau einer thermischen Solaranlage (Warmwasserproduktion) auch kombiniert mit einem solaren Kühlsystem
Die Wohnbauförderung
Bei der Wohnbauförderung handelt es sich hingegen um einen Beitrag, welcher in einmaliger Form oder in Form eines zinslosen Darlehens ausbezahlt wird. Die Höhe und Art der Förderung wird in Form eines Punktesystems ermittelt. Für die Punkteermittlung sind folgende Kriterien ausschlaggebend: wirtschaftliche Verhältnisse der Familie, Anzahl der Familienmitglieder, Dauer der Ansässigkeit, Zwangsräumung, Widerruf der Dienstwohnung, bewohnen einer unbewohnbaren bzw. überfüllten Wohnung, Gründung einer neuen Familie, der/die Gesuchsteller/in oder ein unterhaltsberechtigtes Familienmitglied ist ein/e Versehrte/r, Arbeits- oder Zivilinvalide. Um in den Genuss der Wohnbauförderung zu kommen, müssen verschiedene Kriterien wie Ansässigkeit in der Provinz, Alter, Lebensminimum, kein Besitz, Besitz der Eltern usw. erfüllt werden.
Steuerabzug für energetische Sanierungsmaßnahmen
Hier handelt es sich um einen Steuerabzug, der von der geschuldeten Einkommenssteuer - auf 10 Jahre aufgeteilt - abgezogen wird. Wer keine Steuern bezahlt, kann auch nichts abziehen. Daher sollte man sich vorab gut informieren. Um in den Genuss des Steuerabzuges zu kommen, muss innerhalb 90 Tagen nach Fertigstellung der Arbeiten eine Mitteilung (www.acs.enea.it) an die ENEA gemacht werden. Dies muss, außer in einigen wenigen Ausnahmefällen, von einem Techniker (Architekt, Geometer ...) erledigt werden. Der Steuerabzug für energetische Sanierungsmaßnahmen ist bis zum 30. Juni 2013 aufrecht. Die Rechnungen müssen innerhalb dieses Datums bezahlt werden, damit man den Steuerabzug in Anspruch nehmen kann. Für folgende energetische Sanierungsmaßnahmen können 55% der Ausgaben (ink. MwSt.) von der Einkommenssteuer abgezogen werden:
• für Sanierungsarbeiten zur energietechnischen Verbesserung von bestehenden Gebäuden, sofern die gesetzlich vorgeschriebene Werte eingehalten werden.
• für Ausgaben an bestehenden Gebäuden, Teilen davon oder Immobilieneinheiten sofern diese die vorgegeben Wärmedämmwerte (U-Werte) einhalten. Begünstigt werden Wärmedämmarbeiten an Mauern, Dächern, Decken und Böden, sowie der Austausch der Fenster einschließlich Fensterstöcken.
• für den Austausch der alten Heizanlage und deren Ersetzung durch einen Brennwertkessel, eine Geothermieanlage oder eine Wärmepumpe, sowie die diesbezügliche Anpassung des Verteilersystems.
• für die Anschaffung von Sonnenkollektoren zur Bereitung von Warmwasser.
Steuerabzug für Instandhaltungsarbeiten
Hier handelt es sich um einen Steuerabzug, der im Ausmaß von 50% der getätigten Ausgaben von der Einkommenssteuer abgezogen wird. Der Steuerabzug wird zu gleichen Teilen auf 10 Jahre aufgeteilt. Bis zum 30. Juni 2013 beträgt die Höhe des Steuerabzuges 50% und max. 96.000 Euro. Ab diesem Datum wird der Steuerabzug auf 36% und der Maximalbetrag auf 48.000 Euro gesenkt. Der Steuerabzug kann für diverse Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten von Wohnungen, Wohngebäuden, sowie für den Ankauf bereits sanierter Wohngebäude (nur 36 %) in Anspruch genommen werden. Es ist keine eigene Mitteilung mehr erforderlich, doch bei Arbeiten, die einem Risiko unterliegen, muss vorab ein Einschreibebrief an das Arbeitsinspektorat in Bozen gerichtet werden. Dies darf nicht vergessen werden, ansonsten verfällt die Möglichkeit des Steuerabzuges.
Hausbau- und Sanierungsseminare 2013
Jeder Hausbau und jede Gebäudesanierung ist für den/die Bauherren/frau eine große Herausforderung und stellt ihn/sie vor einen Berg voller Fragen. Deshalb bietet das Energieforum Südtirol Seminare für den Hausbau und die Gebäudesanierung an, um dem Häuslbauer den Einstieg in das Bauwesen zu erleichtern. Fachleute informieren über Baufinanzierung, Wohnbauförderung, energiesparendes Bauen, gesunde Baustoffe u.v.m. Weitere Informationen und Anmeldung: afb, Pfarrhofstraße 60/a, Bozen - Tel. 0471-254199,Fax: 0471-1880494,
info@afb.bz; info@energieforum.bz
Sanierungsseminar 2013
Nr. 1: Sa., 23. März, 6. und 20. April
sowie 4. Mai
Nr. 2: Sa., 2., 16. und 30. November
und 14. Dezember
Hausbauseminar (für Neubau) 2013
Nr. 1: Samstag, 23. März, 27. April
sowie 4. Mai
Nr. 2: Samstag, 2. November sowie
7. und 14. Dezember