Weihnachts- „Cashback“ ab Dezember 2020
Der italienische Staat will mit der Einführung des „Cashback-Systems“ ab 2021 die Verwendung der elektronischen Zahlungsmittel fördern und gegen die Schattenwirtschaft ankämpfen. Des Weiteren möchte der Fiskus den lokalen Handel fördern und stärken, da die Einkäufe über E-Commerce-Plattformen für das cash-back-Programm nicht zugelassen sind.
Was ist „cashback“? Hierbei handelt es sich um ein Bonussystem, mit welchem dem Käufer ein bestimmter Geldbetrag zurückerstattet wird. Häufig handelt es sich um einen %-Satz der getätigten Zahlungen. Die Durchführungsbestimmungen, welche vom Ministerium für Wirtschaft und Finanzen kürzlich im Amtsblatt veröffentlicht wurden, sehen eine Testphase ab dem 8. Dezember 2020 mit bestimmten Regeln vor: Grundsätzlich begünstigt das „Cashback-System“ alle volljährigen, in Italien ansässigen Privatpersonen, welche beim Einkauf auf elektronische Zahlungsmittel zurückgreifen. Sollten Sie jetzt im Dezember 2020 noch Einkäufe mit elektronischen Zahlungsmitteln durchführen, ist in der jetzigen Testphase eine Rückzahlung in Höhe von 10% der maximal anerkannten Ausgaben von Euro 1.500 vorgesehen. Zudem wird ein Höchstbetrag in Höhe von Euro 150 je Kassenbon vorgesehen, d.h. um auf den vollen Betrag zu kommen, müssen mindestens 10 Einkäufe zu 150 Euro getätigt werden. Die Einkäufe müssen ausschließlich den privaten Bereich betreffen. Einkäufe, die die unternehmerische bzw. freiberufliche Tätigkeit betreffen, sind ausgeschlossen. Um in den Genuss der Begünstigung zu kommen kann man sich:
a) entweder auf der App „IO“ registrieren, hierfür ist eine digitale Identität - SPID erforderlich. Die App ist vom „Bonus Vacanze“ bekannt. Für die Registrierung benötigt man die Steuernummer und die Eckdaten der Kredit- oder Debitkarte bzw. anderer elektronischer Zahlungsmittel wie z.B. das Smartphone
b) Aktivierung des „Cashback–Systems“ direkt über die Kreditkarten-Anbieter wie z.B. Nexi
Die Rückzahlung soll über die Zahlungsplattform PagoPA Ende Februar 2021 automatisch erfolgen. Ab 1. Januar 2021 läuft das Cash-Back-Programm dann in abgeänderter Form weiter, d.h. elektronische Zahlungen werden auch weiterhin gefördert.