Von Albrecht Plangger - Das „Bürgereinkommen“ (reddito di cittadinanza) und Quote 100 sind mittlerweile Gesetz. Unserem Land hat man die primäre Zuständigkeit im Bereich öffentliche Fürsorge zugestanden. Nur mit Mühe konnte Kollegin Gebhard die Autonomie-Sicherungsklausel unterbringen. Damit kann das Land aber nun selbst entscheiden, ob und wie es zukünftig den Menschen in Not unter die Arme greifen bzw. ob es die bestehenden Sozialleistungen wie Wohngeld und Mindesteinkommen beibehalten will. Die „Quote 100“ für einen früheren Renteneinstieg wird aus meiner Sicht die nächste Generation belasten. Leider wurde wieder eine Chance vertan endlich rückwirkend Erziehungszeiten für die Frauen-Rente anzuerkennen, die als Mütter dafür auf eine berufliche Tätigkeit verzichtet haben und daher kaum eine Chance haben „Quote 100“ zu erreichen.
Endlich kommt Bewegung in die Thematik rund um die Post und die allgegenwärtigen Probleme mit der Zustellung. Das „Gipfeltreffen“ Land/Poste-Italiane hat nun endlich stattgefunden. Geplant war es für den 22. Februar. Nun wird „Poste“ bei der Qualität der Zustellung, der Personalrekrutierung, dem Umgang mit dem Personal und den Kompetenzen unserer Postdirektoren vor Ort nachbessern müssen, ansonsten werden sich das Land und die lokalen Zeitungsverleger andere Partner suchen und einen Konkurrenzbetrieb aufbauen. So wie von „Poste Italiane“ zur Zeit ausprobiert, ist das neue Zustellungsmodell in Südtirol auf Grund der besonderen geografischen Verhältnisse leider gescheitert. Das wird der Betrieb eingestehen müssen, wenn er Mitte April das „Monitoring“ über die positive und negative Umsetzung des neuen Zustellungsmodell mit Gewerkschaften diskutierten will.
In der Abgeordnetenkammer werden wir uns in den nächsten Wochen mit einem Steuer-Vereinfachungs-Dekret (semplificazione fiscale), über ein Gesetz zur Bekämpfung der Krise in der Landwirtschaft (z.B. Schafsmilch in Sardinien) und über das Verfassungsgesetz zur Reduzierung der Abgeordneten (400) und der Senatoren (200) und der entsprechenden Anpassung des Wahlgesetzes befassen, welches in der Abgeordnetenkammer nur mehr zwei statt heute drei Wahlkreise vorsehen könnte. Für den Senat wurden - auf Grund einer Paketmaßnahme – die 3 Wahlkreise gerettet.
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