Derzeit bleiben Schenkungen in direkter Linie bis zum Gesamtbetrag einer Million Euro pro Nachkommen von Steuern verschont. Weiters werden bestimmte Vermögenswerte entweder nicht zum Marktwert (beispielsweise Katasterwerte bei Immobilien) bewertet oder überhaupt nicht berücksichtigt.
Bei der Übergabe des Vermögens sollte jedoch nicht nur der steuer- und erbrechtliche Aspekt betrachtet werden; der Schenkungsgeber darf dabei die Absicherung des eigenen Lebensstandards nicht vergessen.
Es gibt, besonders in Anbetracht einer Betriebsübergabe verschiedene Rechtsinstrumente, durch die eine Möglichkeit geboten wird möglichst auch die Interessen der Familienmitglieder zu berücksichtigen, um Konfliktsituationen im familiären Bereich vermeiden zu können. Aus steuerlicher Sicht sind die Schenkung von Betrieben oder Betriebszweigen, von Geschäftsanteilen von Personengesellschaften und von Geschäftsanteilen oder Aktien von Kapitalgesellschaften mit denen der Begünstigte die Kontrolle erwirbt steuerfrei, sofern sich der Erbe verpflichtet das Unternehmen für 5 Jahre weiterzuführen bzw. die Geschäftsanteile oder Aktien für den selben Zeitraum zu halten.
Durch den Abschluss eines Familienvertrages (patto di famiglia) z.B. kann der Unternehmer oder Inhaber von Gesellschaftsanteilen zu Lebzeiten sein Unternehmen teilweise, oder auch zur Gänze seinen Nachkommen in direkter Linie übertragen. Nachdem es sich um einen Vertrag handelt, muss dieser von den einzelnen pflichtteilsberechtigten Erben vor einem Notar unterzeichnet werden. Diese Form der Übertragung schützt den Übernehmer vor zukünftigen Forderungen der restlichen Pflichterben.
Eine andere, etwas weniger bekannte, aber in vielen Fällen eine zu empfehlende Form der Nachfolge, ist der sogenannte „Trust“. Dieses Rechtsinstrument ist eine Art einseitiges Rechtsverhältnis, in dem der Treugeber über seine gegenwärtigen und auch künftigen Vermögensgegenstände detailliert bestimmen kann. In diesem Rechtsverhältnis können die Begünstigten genau bestimmt werden. Der Trust wird unter anderem als wirkungsvolles Instrument genutzt, damit der Treugeber selbst im Alter oder in Krankheitsfällen versorgt ist und gleichzeitig seine Erbfolge – auch auf unkonventionelle Art und Weise – langfristig regeln kann. Die Nachkommen könnten zum Beispiel noch nicht bereit sein das Vermögen zu übernehmen bzw. das Unternehmen zu führen. Es kommt auch vor, dass die Ehepartner der Erben entscheidenden Einfluss nehmen, sowohl während der Ehe als auch im Falle einer Trennung, sollten sie einen Teil des Firmenvermögens für sich beanspruchen.
Aus diesen Gründen suchen die Unternehmenseigentümer nach Wegen, welche den Betrieb sowie das Privatvermögen im Falle einer Vermögensübertragung vor einem Zerfall, einer Zersplitterung oder vor Misswirtschaft schützen. Wie kurz auszugsweise dargelegt, stellt die optimale Nachfolgeregelung eine nicht unerhebliche Hürde dar, welche es zu überwinden gilt. Interessierte sollten sich rechtzeitig mit dem Thema befassen und Hilfeleistungen suchen, da der Gesetzgeber bereits Anlauf genommen hat die Steuerbegünstigung streichen bzw. stark reduzieren zu wollen.
Für ein unverbindliches Erstgespräch stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!
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