Dabei können natürlich ganz einfache Überlegungen angestellt werden, ob es z.B. Sinn macht eine Investition um ein Jahr vorzuziehen, oder ob z.B. eine andere Unternehmens- oder Vertragsform vorteilhafter sein könnte.
Oftmals versteht man darunter aber auch ganz einfach die Vorausschau auf die Steuerbelastung, die sich aufgrund des aktuellen Geschäftsverlaufs in der Zukunft ergibt. Schlussendlich versteht man unter Tax planning natürlich auch die Erörterung bestehender oder angekündigter Steuerermäßigungen im Allgemeinen, mit der Absicht diese gewinnbringend in die strategische Unternehmensplanung miteinzubeziehen.
Vinschgerwind:Ist Tax planning Pflicht oder freiwillig?
Lorin Wallnöfer: Keine Pflicht natürlich, aber es macht sicher Sinn, sich ab und an damit zu beschäftigen. Zumindest einmal pro Jahr – meistens im Herbst, empfehlen wir unseren Kunden sich dieses Themas anzunehmen und bieten entsprechende Beratungstermine an.
Vinschgerwind: Welchen Unternehmen empfehlen Sie dieses sogenannte Tax planning?
Lorin Wallnöfer: Gerade am Anfang ist es für Unternehmer/innen oft schwierig die Steuerlast und Fälligkeiten zu überblicken und mit den erforderlichen Investitionen in Einklang zu bringen und somit bei Fälligkeit die notwendige Liquidität verfügbar zu haben. Ein Tax planning bietet sich somit besonders in den ersten Jahren ab Aufnahme der Tätigkeit an. Aber auch danach ist es sicher nicht zu vernachlässigen.
Vinschgerwind: Die Vorteile?
Lorin Wallnöfer: Nun der Vorteil liegt auf der Hand, wenn man bei gleicher Ausgangssituation am Ende finanziell besser dasteht. Leider ist die Steuerbelastung mit den aktuellen Steuersätzen von 23% bis 43% so hoch, dass es sich einerseits lohnt Steuervorteile zu nutzen und andererseits die Vorhaltung der dafür notwendigen Geldmittel geplant werden muss.
Allerdings ist der Handlungsspielraum, bzw. der Effekt natürlich oftmals auch gering, nachdem die Steuerlast in der Regel proportional zum Gewinn steht. Ist das Unternehmen nicht rentabel genug, nützt auch eine gute Steuerplanung wenig.
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