Die sogenannte Sachwalterschaft ist - mit einfachen Worten erklärt - für jene Personen ein Schutz, die sich selbst Schaden zufügen könnten. Das können geistig eingeschränkte Menschen sein, genauso wie an Demenz erkrankte Personen, volljährige Jugendliche mit Entwicklungsrückständen oder Menschen mit einer Suchterkrankung.
Im Gegensatz zur Entmündigung bleiben Ehre und Würde der vollständig oder teilweise handlungsunfähigen Person erhalten. „Es ist eine Begleitung auf dem Lebensweg“, sagt Richter Alex Tarneller. Während die Sozialdienste das Recht haben, einen Antrag auf Sachwalterschaft zu stellen, ist das Ergebnis dann eine richterliche Entscheidung. 130 Sachwalter gibt es im Vinschgau derzeit. Mehr als Vormundschaften.
Obwohl Sachwalter sein eine ehrenvolle Sache ist, werden geeignete Personen nur schwer gefunden. Die Botschaft von Martha Stecher, Direktorin der Sozialdienste und Alex Tarneller kürzlich in der Bezirksgemeinschaft war deshalb eine klare: Im Vinschgau braucht es Menschen mit einem guten Leumund, die für eine Sachwalterschaft zur Verfügung stehen. Weitere Informationen gibt’s im Sozialsprengel Mittelvinschgau, jenem im Obervinschgau und bei der Dienststelle für Sachwalterschaft. (ap)