Laimers Vorschlag ist ein politischer, genauso wie es jener Vorschlag von LH Luis Durnwalder im Frühjahr dieses Jahres war, dass die beiden Windräder noch fünf Jahre stehen könnten. Nun werden diese politischen Aussagen aus Bozen wohl in den Gemeinderat getragen werden und dort wird die Diskussion ein weiteres Mal entflammen. Diesmal könnte die Diskussion auf einem anderen Fundament ablaufen: Bisher war es so, dass sich BM Ulrich Veith mit dem Hinweis auf den Pachtvertrag gegen einen unverzüglichen Abbau wehren konnte. Im Pachtvertrag, abgeschlossen zwischen der Firma Leitner und der Miteigentumsgemeinschaft Windkraft Marein, steht drinnen: „Sollten die behördlichen Genehmigungen zu einem dauerhaften Betrieb der Windkraftanlagen bzw. die Erneuerung der provisorischen Genehmigung endgültig, unter Ausschöpfung aller von Leitner und der Pächterin (der Windkraft Marein, Anm. d. Red.) zur Verfügung stehenden Rechtsmittel, versagt worden sein (...) dann gilt Folgendes als vereinbart: die gegenständlichen Pachtobjekte werden, auf schriftliche Aufforderung der Pächterin, innerhalb von 90 Tagen und auf ausschließliche Kosten von Leitner wieder abgebaut...“ Ohne Ermächtigung wird es für die Gemeinde Mals schwer zu begründen sein, dass dieser Vertragspunkt nicht greifen sollte.
Letzte Woche ist in Bozen noch etwas Relevantes über die Bühne gegangen. Die erste Landschaftsschutzkommission hat den Ansuchen der Gemeinden Mals und Taufers, den Rambach vor Großableitungen unter Schutz zu stellen, stattgegeben, und zwar einstimmig. Somit tritt diese Unterschutzstellung sofort in Kraft und, so LR Laimer, braucht nicht mehr in die Landesregierung. (eb)