Die Kriterien für die Aufteilung und Verwendung des Steuerausgleiches der Schweizer Grenzkantone bleiben auch für die Jahre 2020 und 2021 gültig. Die Landesregierung hat ihre Zustimmung erteilt.
Über 73.000 Beschäftigte aus den italienischen Regionen Lombardei, Piemont, Aosta und auch aus Südtirol pendeln zu einem Arbeitsplatz in die Schweiz. Der Südtiroler beziehungsweise Vinschgauer Anteil liegt bei rund tausend Personen. Die meisten Südtiroler Grenzpendler stammen aus den Gemeinden Mals, Graun, Glurns, Laas, Schlanders, Schluderns, Prad am Stilfserjoch, Stilfs und Taufers. Im Obervinschgau hat es für viele Familien eine lange Tradition, zum Arbeiten in die Schweiz zu gehen. Seit 1974 regelt ein Abkommen zwischen Italien und der Schweiz die steuerliche Behandlung der Grenzpendler. Dieses sieht vor, dass Grenzgänger nur einmal, und zwar in der Schweiz, besteuert werden. Einen Teil dieser Einnahmen aus der Quellensteuer leiten die Kantone, in denen die Grenzpendler tätig sind, als finanziellen Ausgleich an die italienischen Wohnsitzgemeinden dieser Grenzgänger weiter. Dieses Abkommen ist zwar verfallen und eine Neuregelung ist ausgearbeitet. Diese soll 2023 in Kraft treten.
In der Zwischenzweit bleibt die bisherige Regelung für den Finanzausgleich zugunsten der italienischen Grenzgemeinden aber aufrecht. Die Landesregierung hat heute (6. Juli) auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher ihre Zustimmung gegeben, dass die vom Staat festgelegten Kriterien für die Aufteilung und Verwendung des Steuerausgleiches von Seiten der Schweizer Grenzkantone auch für die Jahre 2020 und 2021 gültig bleiben. Die betroffenen Grenzgemeinden im Vinschgau hatten keine Einwände gegen die Regelung vorgebracht. In den vergangenen Jahren haben die Wohnsitzgemeinden der steuerlich anerkannten Grenzpendler in Richtung Graubündenrund 1,2 Million Euro als Grenzpendler-Steuerausgleich erhalten.
jw
In der Gemeinde Stilfs im Vinschgau wird das Haus Nr. 80 im Dorfkern als bedeutendes Baudenkmal unter Schutz gestellt. Das hat die Landesregierung heute beschlossen.
Das Bergdorf Stilfs liegt auf 1311 Metern Meereshöhe auf einem steilen Hang unter dem Ortler. Im Altdorf steht derzeit nur die Kirche unter Denkmalschutz. Das Fachwerkhaus ist zusammen mit der denkmalgeschützten Stilfser Pfarrkirche zu den Heiligen Ulrich und Rochus eines der wenigen verbliebenen Zeugnisse des Vinschgauer Dorfes, das am 21. November 1862 durch einen Brand fast völlig zerstört wurde. Von den 75 Gebäuden des Dorfes brannten 56 ab, 120 Familien und 600 Dorfbewohner verloren damals ihr Hab und Gut.
Das Denkmalamt bewertet das kleine Fachwerkhaus mit der Hausnummer 80 im Altdorf von Stilfs als "in seinem Kontext bedeutendes Baudenkmal vom Ende des 19. Jahrhunderts". Erbaut wurde es von Ludwig Angerer als Gasthaus mit Kramladen, dessen Betrieb 1912 eingestellt wurde. Der Fachwerkbau gründet auf einem Steinsockel. Das Innere des Gebäudes ist mit Wandmalereien des Malers Giuseppe Gutgsell (geb. 1877 in Prad, gest. 1956 in Schlanders) ausgestattet. Erhalten sind davon zwei große Landschaftsbilder in den Giebelfeldern, die die Drei Brunnen in Trafoj und eine Almlandschaft vor dem Ortler darstellen, und unter denen sich mehrere Trinksprüche finden. Die bauzeitlichen Fenster, Türen und Böden sind erhalten. "Dieses kleine Fachwerkgebäude aus der Zeit um 1900, das auf den ersten Blick unscheinbar wirkt, ist ein wichtiger Erzählfaden in der Geschichte dieses einzigartigen romanischen Haufendorfes Stilfs", fasst Landeskonservatorin Karin Dalla Torre die Bewertung zusammen.
jw
Mals - Noch bis zum 10. Juli 2021 gastiert der Traditionsverein 1. FC Kaiserslautern in Mals. Auf dem Programm während des Trainingslagers stehen auch zwei Testspiele: Das erste wurde vergangenen Sonntag, den 4. Juli 2021 gegen Unterhaching ausgetragen. Heute, am 8. Juli 2021 steht das Spiel gegen den FC Obermais an.
Zudem veranstaltet der ASV Mals ein Public Viewing der beiden Halbfinalspiele und dem Finale. Am 6. und 7. Juli 2021 werden die Halbfinalspiele ab 20 Uhr im Dorfanger von Mals auf Leinwand übertragen.
Public viewing gibt es natürlich auch am 11. Juli: Das Finale wird ab 20 Uhr am Hauptplatz in Mals übertragen.
Schlanders - Es wird auch heuer kein internationales Stabhochsprungmeeting auf dem Kulturhausplatz in Schlanders geben. Vor dem Hintergrund der Coronapandemie wird die hochkarätige Sportveranstaltung um zweiten Mal in Folge nicht stattfinden können. „Dieses Meeting bedarf einer sehr langen Vorbereitungszeit und da wir nicht wussten, wie die Pandemie samt daraus folgenden Regeln und Verordnungen sich entwickeln würde, mussten wir eine Entscheidung treffen und schweren Herzens auch diese Jahr das Großereignis auf 2022 aufschieben“, sagt Monika Müller vom Organisationskomitee, „ohne bzw. nur mit wenigen Zuschauern verliert das publikumsnahe Springen an Spannung und Feeling. Wir werden alles daran setzen, dass im nächsten Jahr das internationale Stabhochspringen wieder stattfinden kann.“
Zur Erinnerung: 2019 fand das 18. Event des LAC Vinschgau und des Sportclubs Schlanders auf dem Kulturhausplatz in Schlanders statt. Mit einer Höhe von 5,51 Meter ging der Amerikaner Cole Walsh als Sieger aus dem Wettkampf hervor. An die zweite Stelle reihte sich der Italiener Claudio Stecchi und der Grieche Konstandinos Filippidis. Nathalie Kofler des SV Lana gewann die Frauenrunde mit einer Höhe von 3,60 Meter, gefolgt von Laura Pirovano und Nicole Indra. (red)
Vinschgau - Die Corona-Pandemie stellte die Seniorenwohnheime im Vinschgau vor große Herausforderungen. Man hat in den Heimen Großartiges geleistet und den Bewohnerinnen und Bewohnern einen lebenswerten Alltag geschaffen. Gemeinsam. Vor dem Hintergrund, dass der Schutz von besonders verletzbaren Personen Priorität hat. Mit Ministerpräsident Mario Draghis Impfzwang zur Berufsausübung für bestimmte Berufsbilder stehen die Heime nun vor einer weiteren Herausforderung.
von Angelika Ploner
Es ist momentan sehr schwierig“, fasst es Christof Tumler zusammen. Der Direktor des Bürgerheimes Schlanders steht jenem Heim im Vinschgau vor, das mit Draghis Impfzwang wahrscheinlich am meisten MitarbeiterInnen verlieren wird. 15 Ungeimpfte waren es im Bürgerheim Schlanders bis vor kurzem. „Fünf ungeimpfte MitarbeiterInnen haben mittlerweile gekündigt“, sagt Tumler. Sie suchen sich eine neue Arbeitsstelle - sind der Suspendierung praktisch zuvorgekommen. Unterm Strich bleiben mit großer Wahrscheinlichkeit acht oder neun ungeimpfte MitarbeiterInnen übrig. Über die genauen Zahlen schweigen sich die Direktorinnen und Direktoren der Vinschger Seniorenheime aus. Auch weil die Zahlen - offiziell - inoffizielle sind. Fakt ist: Das Bürgerheim Schlanders trifft der Impfzwang hart. „Es handelt sich nicht einfach um einen Impfzwang, sondern um einen Impfzwang zur Berufsausübung“, sagt Iris Cagalli, die Direktorin des Annenbergheimes, des Seniorenwohnheimes in Latsch zum Vinschgerwind. Die betroffenen Berufsbilder sind genau definiert worden: SozialbetreuerInnen, PflegehelferInnen, KrankenpflegerInnen und Reha-MitarbeiterInnen, die in Strukturen arbeiten, unterliegen dem Impfzwang zur Berufsausübung. Die ambulante Pflege - beispielsweise der Hauspflegedienst - ist davon ausgenommen.
Die Suspendierungen. Bislang wurde in den Vinschger Seniorenwohnheimen noch niemand suspendiert (Stand, 05. Juli 2021). „Wir warten jeden Tag auf die Mitteilung des Südtiroler Sanitätsbetriebes“, sagt Christof Tumler. Seit April werden keine Bewohnerinnen oder Bewohner mehr in das Bürgerheim Schlanders aufgenommen. Ansuchen liegen natürlich auf dem Tisch des Direktors. Aufgrund der schwierigen Situation musste man im Bürgerheim reagieren. Der Wohnbereich 1 wurde geschlossen, die Bewohnerinnen und Bewohner auf andere Stöcke verteilt. Am 15. eines jeden Monats steht normalerweise der Dienstplan für den nächsten Monat. Derzeit gibt es nur provisorische Dienstpläne. Die geimpften MitarbeiterInnen müssen - sollten die Suspendierungen greifen - einspringen. Urlaube sind derzeit nicht möglich. „Das ist natürlich eine aufreibende Situation“, sagt Tumler.
Ein Aufnahmestopp herrscht auch im Seniorenwohnheim in Partschins. „Wir sind im November 2019 in das neue Heim gezogen und könnenn noch nie in Vollbetrieb arbeiten“, sagt Jürgen Pircher, der Direktor auf Nachfrage vom Vinschgerwind. „Ich habe 20 leere Zimmer hier.“ Priorität im Seniorenwohnheim in Partschins hat, den Betrieb in seiner derzeitigen Form den Sommer über zu gewährleisten. Zwischen zwei und vier MitarbeiterInnen sind wahrscheinlich von den Suspendierungen betroffen. „Noch habe ich keine Mitteilung vom Sanitätsbetrieb (Stand: 05. Juli 2021) für eine Suspendierung erhalten“, sagt Pircher, „aber es wäre für alle hilfreich, wenn endlich Klarheit herrschen würde.“
Die Suspendierungen beruhen auf einem Gesetzesdekret von Ministerpräsident Mario Draghi. Vor wenigen Monaten erhielten alle Arbeitgeber im Sanitäts- und Sozialwesen - darunter naturgemäß auch die Seniorenwohnheime - vom Südtiroler Sanitätsbetrieb die Aufforderung, es allen MitarbeiterInnen der betroffenen Berufsbilder mitzuteilen. Dem kamen die Heime nach. Der Südtiroler Sanitätsbetrieb machte daraufhin die Feststellung, ob die MitarbeiterInnen geimpft sind oder nicht. Auf dieser Grundlage wurden die ungeimpften MitarbeiterInnen eingeladen, ihre Gründe darzulegen und Stellung zu beziehen. Die Stellungnahmen hat eine eigens dafür eingerichtete Stelle im Südtiroler Sanitätsbetrieb begutachtet und - nach Prüfung und bei Ablehnung - verpflichtetende Impftermine festgelegt und mitgeteilt. Dieser finalen Impfeinladung sollen nun die Suspendierungen folgen.
Die Folgen. Ein suspendierter Mitarbeiter darf bis zum 31. Dezember keinen anderen Beruf ausüben, der Gehalt wird ausgesetzt, und er ist weder sozial- noch rentenversichert. Christof Tumler bestätigt: „Ein Suspendierter hat kein Anrecht auf Gehalt oder Urlaub und ist in dieser Zeit weder sozial- noch rentenversichert.“ Und: „Er darf sich keine andere Arbeit suchen, denn er bleibt Angestellter im jeweiligen Heim.“ Die Frist der Suspendierungen endet am 31.12.2021. Lässt sich ein suspendierter Mitarbeiter impfen, so kann er ab dem 15. Tag nach der Erstimpfung regulär seinen Dienst antreten. „Das Gesetz sieht auch vor, die ungeimpften MitarbeiterInnen in ein anderes - vom Impfzwang ausgenommenes - Berufsbild überzustellen“, sagt Iris Cagalli. Aber: „Das wird sehr, sehr schwierig, denn wir haben die anderen Bereiche alle besetzt.“ Das betonen unisono alle Direktorinnen und Direktoren der Vinschger Seniorenwohnheime. Ausweichangebote wird es demnach kaum oder gar nicht geben. Außerdem ist völlig unklar, was nach dem 31. Dezember 2021 passiert. Sicher ist: Auch nach diesem Datum wird es das Corona-Virus samt Mutationen noch geben.
Emotionaler Ausnahmezustand. „Es ist eine aufreibende und zermürbende Situation“, sagt eine Pflegerin zum Vinschgerwind. Der emotionale Druck ist hoch.
„Wir waren vor einem Jahr noch die Helden, alle haben uns beklatscht in den Medien und jetzt sind wir im Kreuzfeuer der Kritik“, sagt eine andere. Viele sind enttäuscht, andere fühlen sich vor den Kopf gestoßen, verstehen können den Impfzwang zur Berufsausübung die wenigsten. Es ist ein Spannungsfeld in dem sich die MitarbeiterInnen der Seniorenwohnheime bewegen. Ein Spannungsfeld zwischen persönlichen Bedürfnissen und gesellschaftlichem Druck, zwischen Sorgen und Ängsten und sozialer Notwendigkeit. „Es sind alle Meinungen willkommen, wichtig ist nur, dass man am Ende einen Konsens findet“, sagt Iris Cagalli.
Wir sind ein Spiegelbild der Gesellschaft. Man muss Ängste und Sorgen zugestehen und am Ende doch zusammenschauen. Wir sind nun einmal öffentliche Angestellte und als solche verpflichtet uns an die Gesetze zu halten.
Direktorin Iris Cagalli
Im Seniorenwohnheim in Latsch hat man während der Corona-Pandemie zusätzliches Personal eingestellt, um die Tagesgestaltung und vor allem die Bewegung im Garten gewährleisten zu können. Eine verpflichtende Fortbildung mit fünf Referenten darunter Professor Bernd Gänsbacher, wo Zweifel, Druck und fehlende Information Thema waren, sollten den MitarbeiterInnen jene Basis geben, auf der eine fundierte Entscheidung zur Covid-Impfung getroffen werden kann und soll. „Wir haben bewusst ganz stark auf Information gesetzt“, sagt Cagalli. Aber man hatte auch Glück. Denn „nicht einmal eine Handvoll MitarbeiterInnen sind von der Suspendierung betroffen.“ Aber: „Mir tut es um jede Mitarbeiterin leid, die wir verlieren.“ Denn in der Pflege und in der Betreuung ist der Arbeitsmarkt extrem schwierig. Vor diesem Hintergrund wiegt Draghis Impfzwang zur Berufsausübung besonders schwer. Denn es trifft einen Bereich, in dem seit vielen Jahren ein chronischer Mitarbeitermangel herrscht.
Die Auswirkungen. „Ich muss sagen wir waren in der glücklichen Lage, dass ein Großteil der vom Impfzwang Betroffenen schon vor dessen In-Kraft-Treten geimpft war“, sagt Sibille Tschenett. Und: „Einige haben sich dann für die Impfung entschieden, weil sie bereit waren, für die Ausübung ihres Berufs diese Auflage mitzutragen.“ Tschenett ist Direktorin des Alten- und Pflegeheims Schluderns und des Wohn- und Pflegeheims St. Sisinius in Laas. Keine handvoll MitarbeiterInnen sind wahrscheinlich von der Suspendierung betroffen. „Wir sind in der Lage die möglichen Suspendierungen aufzufangen“, sagt Tschenett.
Dasselbe Bild zeichnet sich im Seniorenwohnheim in Naturns ab. Auch dort stehen weniger als fünf MitarbeiterInnen vor der Suspendierung. „Wir stehen nicht schlecht da“, sagt der Direktor Stephan Rinner. Kündigung habe man nur eine und diese nicht ausschließlich wegen des Impfobligatoriums erhalten. Aber man habe auch im Seniorenwohnheim in Naturns eine abwartende Haltung bezüglich Neuaufnahmen eingenommen. „Bevor ich nicht das Personal abgesichert hatte, konnten wir keine neuen Heimaufnahmen zusagen. Ich musste sicher sein, dass wir das alles auch personell stemmen können.“ Die Dienst- und Urlaubsplanung kann man im Seniorenwohnheim in Naturns unter relativ normalen Umständen umsetzen.
Im Martinsheim Mals hingegen konnte man bis dato jede Anfrage um Heimaufnahme bedienen. Auch in der Kurzzeitpflege gab es keinen Stop. „Der organisatorische Aufwand ist zwar größer, aber Stop hatten wird keinen“, sagt Konrad Raffeiner, der Präsident des Verwaltungsrates, der die Direktorin Roswitha Rinner urlaubsbedingt vertritt. „Von den Suspendierungen betroffen dürften bei uns schätzungsweise weniger als 5 Prozent sein“, sagt Raffeiner auf Nachfrage vom Vinschgerwind. Bei über 100 Mitarbeitern im Martinsheim macht das zwischen 4 - 5 MitarbeiterInnen aus. „Wir werden die Situation schaffen“, sagt Raffeiner. Und: „Es ist - sagen wir so - ‚ Dura lex sed lex‘, also hartes Gesetz, aber Gesetz. Und das haben wir umzusetzen, mit allen Konsequenzen. Das Ganze ist keine komfortable Situation. Nicht für die Mitarbeiter. Nicht für die Bewohner. Und letztlich nicht für uns alle.“
Naturns - Für bestimmte Größen wird alles möglich gemacht und Tür und Tor geöffnet“, so sagt man in Naturns hinter vorgehaltener Hand. Mit Spannung wurde deshalb der „Punkt Lindenhof“ bei der Gemeindratssitzung vergangenen Montag in Naturns erwartet. Eine Abänderung des Durchführungsplanes à la carte hatte Lindenhof-Hotelier Joachim Nischler serviert. Nicht allen im Naturnser Gemeinderat hat der Abänderungsantrag geschmeckt. Gegessen wurde er dann doch. Mehrheitlich zumindest.
Doch der Reihe nach: Die „Hotel Lindenhof KG des Nischler J. und Co.“, also de facto Lindenhof-Hotelier Joachim Nischler, hat im Frühjahr 2017 der Gemeinde ein Hotelerweiterungs-Projekt vorgelegt. Es ist jenes Projekt, das die bekannten „Hoteltürme“ zum Inhalt hatte und für viel Diskussionsstoff sorgte. Der Durchführungsplan - bereits damals à la Lindenhof-carte - wurde durchgewunken. Die festgesetzten Spielregeln: 5 Meter Grenzabstand zum Schlossweg und 10 Meter Abstand zu den Nachbargebäuden.
Spätestens mit Bauende war klar, dass gleich eine ganze Reihe von Auflagen nicht eingehalten wurden: Der Grenzabstand wurde unterschritten, der Gebäudeabstand nicht eingehalten - und - ein zweites Bauwerk (Whirlpool und Überkopfverglasung Hallenbad, 30 Kubikmeter oberirdisch und 40 Kubikmeter unterirdisch) errichtet, für das es in dieser Form nie eine Genehmigung von der Baukommission gegeben hat. Vor genau zwei Jahren stellte die Gemeinde unter Bürgermeister Andreas Heidegger deshalb eine Abbruchverfügung aus. Bis heute ist dieser nicht nachgekommen worden.
Im Gegenteil: Bei der Gemeinderatssitzung am Montag lag ein Abänderungsantrag des Durchführungsplanes - eine Legalisierung im Nachhinein - der „Hotel Lindenhof KG“ auf dem Tisch des Gemeinderates. Aufgetischt wurden gleich mehrere Dokumente: ein statisches Gutachten von Karl Hell, das „die Abbrucharbeiten .... als statisch sehr problematisch“ schlussfolgerte, eine Einverständniserklärung der Nachbarn und die Archivierung der Akten der Staatsanwaltschaft, die gegen die „Hotel Lindenhof KG“ ermittelt hatte.
Am Rande erwähnt: Karl Hell war bereits der beauftragte Statiker der „Hoteltürme“ von Joachim Nischler. Die Sanktion, die der Lindenhof bezahlen muss, beläuft sich genau auf 56.921,12 Euro, eine Summe, die für einen Hotelier dieser Größenordnung leicht zu stemmen sein dürfte.
Fünf Gegenstimmen (Astrid Tappeiner, Evi Prader, Natascha Santer Zöschg, Dietmar Rainer und Tobias Gritsch) und eine Enthaltung (Anna Maria De Castro) standen am Ende der Diskussion, in der vor allem die „Zukunft Naturns“ klar Stellung bezog: „...mit der Mehrheit wird ein Bauvergehen legalisiert. Ein fader Beigeschmack bleibt.“
Und in der Tat:Es bleibt mehr als nur ein fader Beigeschmack. (ap)
Schlanders - Das Kasernenareal in Schlanders ist eines der größten Wohnbauprojekte im Tal. Die Bauleitplanänderungen auf Basis des städtebaulichen Umstrukturierungsplanes sind über die Bühne und nun geht es ins Detail.
von Erwin Bernhart
Im Kasernenareal in Schlanders schlummert eines der größten Wohnbauvorhaben im Vinschgau. Seit dem Übergang des Kasernenareals vom Land auf die Gemeinde Schlanders studiert die Gemeinde die Möglichkeiten, wie das große Areal genutzt werden kann. Auf Basis einer Machbarkeitsstudie eines städtebaulichen Umstrukturierungsplanes, will heißen, wie viele Kubiketer mit welchen Höhen und Fassadengestaltungen gebaut werden könnten, sind die Bauleitplanänderungen in die Wege geleitet und abgeschlossen worden. Die Lex Benko, damals ein auf die Bozner Verhältnisse zugeschnittenes Gesetz, passt haargenau auch auf die Schlanderser Gegebenheiten. So erläutert es BM Dieter Pinggera. Denn die öffentliche Hand, die Gemeinde Schlanders ist Grundbesitzerin und kann somit den städtebaulichen Nutzungsplan definieren. Zu diesem Zwecke hat die Gemeinde kürzlich drei Techniker beauftragt, die städtebauliche Nutzung herauszuarbeiten.
Das Architekturstudio Dea Architettura aus Rom bzw. der Architekt Georg Frisch, der auch die vorhergehende Machbarkeitsstudie ausgearbeitet hat, ist für 39.000 Euro beauftragt, ein Einreicheprojekt für den Öffentlichen Raum mit detailliertem Leistungsverzeichnis zu erstellen. Wie groß und wo genau öffentliche Flächen mit welcher Nutzung zu sein haben ist Inhalt dieses Einreicheprojektes. Pinggera sagt, dass Georg Frisch habe einzigartiges ortsbezogenes Know How und sei deshalb auch Koordinator für das Einreicheprojekt.
Einen Fachbeitrag zur Landschaftsplanung soll die Architektin Carlotta Montefoschi liefern, einen „Grünplan“, wo welche Bepflanzung mit entsprechendem Wasser- und Nachhaltigkeitsmanagement. Für eine Direktvergabe von 11.000 Euro soll Montefoschi gemeinsam mit Georg Frisch diesen Plan erstellen.
Ausgeschrieben hat man die Erstellung des Infrastrukturplanes. Diese Ausschreibung hat das Ingenieurbüro Pohl Peter und Michael für 18.000 Euro gewonnen. Die Trinkwasserversorgung und vor allem die Abwasserentsorgung, Strom, Fernwärme und Glasfaser sind genauestens zu planen.
Erste Ergebnisse werden, so Pinggera, bereits im Herbst erwartet. Die Ergebnisse dienen vor allem auch als Unterlage für Verhandlungen mit möglichen Investoren, die dann a priori über den Leistungskatalog für den öffentlichen Raum Bescheid wissen.
Vom wind gefunden - Ferdinand von Schirach, der Anwalt, Bestsellerautor („Schuld“, 2010) Dramatiker („Gott“, 2020) und schreibende Strafverteidiger, plädiert in seinem neuen Buch „Jeder Mensch“ (32 Seiten, im Luchterhand Verlag erschienen) die Charta der europäischen Grundrechte um folgende 6 Artikel zu erweitern: 1. Umwelt: Jeder Mensch hat das Recht, in einer gesunden und geschützten Umwelt zu leben. 2. Digitale Selbstbestimmung: Jeder Mensch hat das Recht auf digitale Selbstbestimmung. Die Ausforschung oder Manipulation von Menschen ist verboten. 3. Künstliche Intelligenz: Jeder Mensch hat das Recht, dass ihn belastende Algorithmen transparent, überprüfbar und fair sind. Wesentliche Entscheidungen muss ein Mensch treffen. 4. Wahrheit: Jeder Mensch hat das Recht, dass Äußerungen von Amtsträgern der Wahrheit entsprechen. 5. Globalisierung: Jeder Mensch hat das Recht, dass ihm nur solche Waren und Dienstleistungen angeboten werden, die unter Wahrung der universellen Menschenrechte hergestellt und erbracht werden. 6. Grundrechtsklage: Jeder Mensch kann wegen systematischer Verletzungen dieser Charta Grundrechtsklage vor den Europäischen Gerichten erheben. Zumal die Mütter und Väter der bisherigen Verfassungen (die 1787 beschlossene amerikanische Verfassung und die 1789 während der Französischen Revolution ausgerufene „Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte“) weder Internet, soziale Medien, Macht der Algorithmen, Künstliche Intelligenz noch Globalisierung gekannt hätten, braucht es nach Schirach diese Ergänzungen. Im Internet kann man eine Petition auf www.jeder-mensch.eu unterschreiben. (hzg)
Schlanders/Vetzan - Die Baumeisterarbeiten für den Neubau der Feuerwehrhalle in Vetzan wurden zum Gesamtbetrag von Euro 812.046,33 (Ausschreibungspreis von 748.819,02 Euro, zuzüglich 63.227,31 Euro als Kosten für die Sicherheit) im Wege des Verhandlungsverfahrens ausgeschrieben. 15 Firmen wurden eingeladen, ein Angebot zu unterbreiten. Drei Firmen haben termingerecht ein gültiges Angebot eingereicht. Mit einem prozentuellen Abgebot von 12,76 % hat die Firma Zoderer Bau GmbH aus Prad das günstigste Angebot vorgelegt. Somit konnte der Gemeindeausschuss am 08. Juni 2021 mit Beschluss Nr. 368 das Protokolls des Verhandlungsverfahrens genehmigen und die Baumeisterarbeiten an die Firma Zoderer Bau GmbH zum Gesamtbetrag von Euro 716.497,02 + 10 % MwSt., das sind insgesamt Euro 788.146,73, vergeben. Damit kann nach dem Vertragsabschluss mit den Arbeiten zum Bau der neuen Feuerwehrhalle am Ortseingang begonnen werden. (hzg)
Schluderns - Die Schludernser haben ein Ei auszubrüten, welches 2012 gelegt worden ist. Der damalige BM Erwin Wegmann hat damals gemeinsam mit der Fraktion Tartsch ein Schriftstück verfasst und unterschrieben, welches der Tartscher Fraktion ein jährliches Entgelt zusichert - im Gegenzug für den Bau der Druckleitung vom Wasserschloss in Muntetschinig in Richtung eines erträumten E-Werks in Konfall. Wegmann hat ohne Wissen von Ausschuss und Gemeinderat und ohne Beschlüsse mit den Tartschern sozusagen das Fell des Bären verteilt, bevor er erlegt worden ist. Nun ist der Bau der Druckleitung für das E-Werk in Konfall tatsächlich auf Schiene, die Bauarbeiten sind an die Prader Firma Hofer Tiefbau vergeben. Und die Schudernser sind mit besagten Schriftstück konfrontiert, auf das sich die Tartscher Fraktion beruft. Von einem „faulen Goggele“ spricht BM Heiko Hauser, welches Wegmann da hinterlassen habe. Mit den allermeisten Grundeigentümern, durch deren Grund die Druckleitung verlaufen soll, habe man Einverständniserklärungen vereinbart. Auch sei man dabei, das Ei mit der Tartscher Fraktion zu klären. Es laufe, so Hauser, auf eine Kompromisslösung hinaus. (eb)
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