Trient, 13.07.2021 Die Ministerin für regionale Angelegenheiten, Mariastella Gelmini, wird sich aus Rom zuschalten, um an der Präsentation des neuen Buches von Luigi Blanco über die Sonderautonomien und den Regionalismus in Italien teilzunehmen, die am Freitag, 16. Juli um 17 Uhr im Amtsgebäude der Autonomen Provinz Trient stattfindet. Mit der Veranstaltung, die auf der Facebook-Seite der Provinz Trient im Streaming zu sehen sein wird, sollen die Feierlichkeiten zum 50-jährigen Bestehen des Zweiten Autonomiestatuts offiziell eröffnet werden. Gastgeber ist der Trentiner Landeshauptmann, Maurizio Fugatti, der den Autor des Buches begleitet, während der Südtiroler Landeshauptmann sich per Video zuschalten wird. Zu den Referenten gehört auch Francesco Bonini, Professor für Geschichte der politischen Institutionen und Rektor der LUMSA, der Freien Universität Maria Santissima Assunta, in Rom. Die Tagung wird vom Präsidenten des Komitees für die Feier des 50-jährigen Bestehens des Zweiten Autonomiestatuts, Giuseppe Ferrandi, moderiert. Das Buch thematisiert die Errichtung der Regionen mit Sonderstatut in der italienischen Staatsordnung und bietet eine Gesamtrekonstruktion, die für eine vergleichende Betrachtung der Entstehungsgeschichte dieser Regionen notwendig ist. Sie gibt Aufschluss über die Frage, ob es hinter dem italienischen Regionalismus ein einheitliches und übergreifendes Projekt gab oder ob im Gegenteil jeder Fall von regionaler Sonderautonomie vor dem Hintergrund unterschiedlicher Dynamiken und Kontexte entstand, und zwar aus der Sicht der Ereignisse, die mit der nationalen Befreiung, der geopolitischen Position, der Kultur und den Autonomiebestrebungen, dem Bestehen von ethnischen und sprachlichen Minderheiten und der sozioökonomischen Situation verbunden waren.
Der Vorsitzende des Autonomen Südtiroler Gewerkschaftsbundes (ASGB), Tony Tschenett, zeigt sich überrascht über die polemische Forderung des Arbeitsrechtlers und Vorsitzenden der SVP-Wirtschaft, Josef Tschöll, dass Arbeitgeber zukünftig ermächtigt werden sollten, ungeimpfte Mitarbeiter zu suspendieren.
Tony Tschenett warnt davor, die Schuldigen nur bei den Arbeitnehmern zu suchen. Es gebe auch genügend Betriebsinhaber, die bis dato nicht geimpft seien. Was sollte mit denen passieren? Wenn man konsequent die Forderung von Tschöll weiterspinnen würde, sollte man denen den Betrieb zusperren?
„Ich denke, dass Polemik in dieser Phase zu nichts führt. Wir müssen gemeinsam überlegen, wie wir das Aufkeimen einer vierten Welle unterbinden bzw. diese abschwächen können. Natürlich ist die Durchimpfung der Gesellschaft eine conditio sine qua non, um dieses Ziel zu erreichen. Aber durch Drohgebärden erreichen wir gar nichts – das hat man bereits bei jenen Betroffenen gesehen, die trotz Impfpflicht im Sanitäts- und Betreuungsbereich die Suspendierung in Kauf genommen haben. Für mich erweckt es den Anschein, als wolle man für die sich anbahnende vierte Welle bereits heute die Schuldigen suchen: nämlich die Lohnabhängigen, die sich nicht impfen lassen wollen“, so Tschenett.
Dabei sei die Situation viel komplexer. Angefangen bei den Feierlichkeiten, die nach jedem Sieg der italienischen Nationalmannschaft stattgefunden haben und in deren Rahmen jegliche Verordnungen und Regeln ignoriert wurden: „Die Menschen, die bislang ungeimpft sind, lassen sich nicht pflanzen. Einerseits sehen sie tausende Fußballfans, die ausgelassen den Sieg ihrer Mannschaft feiern, als hätte es Covid-19 nie gegeben, andererseits sollen sie als Sündenböcke für zukünftige Wellen herhalten. Ich denke, wir müssen uns viel stärker auf Aufklärung und Informationskampagnen fokussieren. Impfbusse sind gut und recht und eine nette Idee, die beansprucht aber kein Impfzweifler. Ich plädiere für massive Informationskampagnen, die in jeder Gemeindestube stattfinden sollen und in deren Rahmen wirkliche Fachleute den Menschen Rede und Antwort stehen“.
Der ASGB-Chef spricht in diesem Zusammenhang auch den Arbeitskräftemangel an. „Ich gehe davon aus, dass Josef Tschöll bewusst ist, dass Suspendierungen viele Betriebe vor einen Personalnotstand stellen würden. Adäquater Ersatz ist kurzfristig auch nicht unmittelbar zu finden. Wollen wir die Situation wirklich nochmal verschlimmern? Wir sehen ja im Südtiroler Sanitätsbetrieb und in den Seniorenheimen wer die wirklich Leidtragenden der Suspendierungspolitik sind: jene, die sich ihre Impfung abgeholt haben und nun Überstunden schieben müssen, weil Personalmangel in den Strukturen herrscht“, so Tschenett, der darauf pocht, Initiativen zu setzen, die den Zusammenhalt der Gesellschaft stärken und nicht noch stärker die Gesellschaft auseinanderzudividieren.
Bereits am Montag wurde der derzeit vorliegende Entwurf der Wegekostenrichtlinie (Eurovignette Directive) vom Verkehrs- und Tourismusausschuss des EU-Parlaments mit 28 zu 21 Stimmen angenommen. Diese Fassung wird nun dem EU-Rat zur Genehmigung vorgelegt. Anschließend muss die Richtlinie im Plenum des EU-Parlaments genehmigt werden. Diese erste Abstimmung im Verkehrsausschuss darf jedoch nicht das Ende der Diskussion sein, verletzt der aktuelle Stand doch verschiedene europäische Anliegen und Verträge. Generell sind zu viele Ausnahmen und Aufweichungen in der aktuellen Fassung, teilweise ohne entsprechende Fristen, und können damit oft nicht rechtzeitig klimawirksam werden.
Die Novellierung der Wegekostenrichtlinie bietet grundsätzlich die Chance, den Verkehr in Europa klimaverträglicher und umweltschonender zu gestalten. So könnte mit einer entsprechend ausgestalteten Richtlinie die massive Transitbelastung entlang der Brennerachse deutlich reduziert werden. Daher setzte der Dachverband für Natur- und Umweltschutz entsprechende Erwartungen in die Überarbeitung dieser Richtlinie. Die seit Oktober 2018 vorliegende Fassung des EU-Parlamentes setzte dabei wichtige Wegmarken. Allerdings waren darin die Anliegen der AlpenbewohnerInnen und des Schutzes der alpinen Bergwelt nur marginal berücksichtigt, was wir seither im Verbund der Internationalen Alpenschutzkommission CIPRA mehrmals gegenüber den Umwelt- und Verkehrsministerien der Alpenstaaten anmerkten. Es sind die gleichen Anliegen, die auch die Bevölkerung in den großen europäischen Agglomerationsräumen seit Jahrzehnten umtreibt: saubere Luft und weniger Lärm.
Fern von der ursprünglichen Stoßrichtung
Doch die nationalen Verkehrsministerien verfolgen leider in einem fortwährenden Unterbietungswettbewerb seit Ende 2019 offensichtlich zwei Ziele:
Einerseits wollen sie nur noch den kleinsten gemeinsamen Nenner finden. Die nun vorliegende Fassung strotzt folglich vor verwässerten Formulierungen ohne Verbindlichkeit und vor expliziten Ausnahmebestimmungen für eine Großzahl der Länder. Die Regulierung entfaltet keine Wirkung mehr bei jenen Ländern, die zeitlich bemessene Vignetten ausgeben bzw. konzessionierte Autobahnen betreiben. Diese Länder können sich sogar um die Umsetzung drücken. Das verzerrt den Wettbewerb untragbar und verunmöglicht jeglichen gesundheits-, klima- und umweltpolitischen Fortschritt innerhalb einer sinnvollen Frist.
Andererseits haben die Verkehrsministerien die Wegekostenrichtlinie einseitig auf die Bevorzugung von batterie- und wasserstoffgetriebenen LKWs fokussiert. Diese Bestimmungen verhindert jedoch die weiterhin nötige, angemessene Abgeltung von Lärm- und Feinstaubbelastung, wie auch die dringend gebotene Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene. Die bereits getätigten wie auch anstehende Investitionen in neue, schienengebundene Güterstrecken (wie z.B. beim Brenner-Basistunnel) drohen unrentable Fehlinvestitionen zu werden. Der ökonomische Druck zur Wahl des sinnvollsten Verkehrsmittels, der Bahn, entfällt. Vielmehr entsteht so die Gefahr, dass der LKW-Transit weiter gefördert wird.
Plädoyer an die verantwortliche Politik
Die CIPRA erkennt im aktuellen Stand der Wegekostenrichtlinie mehrere schwerwiegende Fehlanreize. Mit der aktuellen Version der Eurovignette Directive wird die Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs auf die Schiene grundsätzlich untergraben.
Die Alpenstaaten haben sich jedoch mit der Europäischen Union durch die gemeinsame Ratifizierung des Verkehrsprotokolls der Alpenkonvention verpflichtet, den Güterverkehr weg von der Straße auf die Schiene zu bringen. Mehr noch: Es gilt gemäß Alpenkonvention das Verursacherprinzip durchzusetzen sowie marktkonforme Anreize und geeignete Infrastrukturen zu schaffen. Die Vertragsparteien verpflichten sich zudem zur Wahrung des Vorsorge- und Vermeidungsprinzips, was auch im Sinne des Europäischen Grünen Deals ist. Dessen erklärtes Ziel ist, «Wachstum von der Ressourcennutzung abzukoppeln und niemanden, weder Mensch noch Region, im Stich zu lassen». Die gefahrenen Straßenkilometer sollten in der Folge grundsätzlich abnehmen. Das wird mit der aktuell vorliegenden Version der Eurovignette Directive aber nicht verwirklicht, im Gegenteil.
Ziel muss sein, die bereits mehrfach vereinbarten, rechtlich gültigen, übergeordneten Ziele des Klima-, Biodiversitäts- und Umweltschutzes zu erreichen und vorhandene Vereinbarungen einzuhalten. Und dafür sollen sich unsere politischen Vertreter auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene einsetzen.
München/Bozen, 12. Juli 2021: Der Pestizidprozess in Südtirol geht unter veränderten Vorzeichen weiter: 1374 Personen haben ihre Anzeigen gegen Karl Bär, Referent für Agrar- und Handelspolitik am Umweltinstitut München, zurückgezogen. Da jedoch zwei Landwirte ihre Anzeigen aufrechterhalten, wird das Verfahren gegen Bär wegen angeblicher übler Nachrede fortgesetzt.
Mit der Rücknahme der Anzeigen reagierten die Landwirt:innen auf das im Juni 2021 erneuerte Angebot Bärs aus dem Herbst 2020, den Inhalt der im Zuge des Gerichtsprozesses beschlagnahmten und ausgewerteten Betriebshefte zum Pestizideinsatz gemeinsam zu diskutieren. In einem offenen Brief an Landesrat Schuler und die Obstwirtschaft hatte Bär am 23. Juni angekündigt, eine Rücknahme der Strafanträge auch dann zu akzeptieren, wenn zwei davon aufrechterhalten werden und das Verfahren weitergehe. Das Umweltinstitut sei nach wie vor bereit, die Ergebnisse der Auswertung der Betriebsdaten auf einer gemeinsamen Veranstaltung mit der Obstwirtschaft in Südtirol zu präsentieren und zu diskutieren.
"Wir wollten die Diskussion um den Pestizideinsatz in Südtirol nie im Gerichtssaal führen", betont Bär. ”Die Südtiroler Obstwirtschaft und Landesregierung haben immer wieder versucht, Kritik am Pestizideinsatz gerichtlich zu verfolgen. Das ist nie gelungen. Auch die von Landesrat Arnold Schuler 2017 öffentlich forcierten, von über 1300 Bäuerinnen und Bauern unterstützten Strafanträge gegen das Umweltinstitut München und das Buch “Das Wunder von Mals” haben nur öffentliche Aufregung produziert. Der Buchautor Alexander Schiebel wurde freigesprochen, die Ermittlungen gegen seinen Verleger und den Vorstand des Umweltinstituts eingestellt und fast alle Strafanträge gegen mich zurückgezogen. Ich hoffe, dies führt zu einem konstruktiveren Umgang mit Kritikerinnen und Kritikern in Südtirol.”
Karl Bär hatte im August 2017 im Rahmen einer Kampagne des Umweltinstitut München den hohen Pestizideinsatz in den Südtiroler Apfelplantagen öffentlich kritisiert und wurde daraufhin von Landesrat Schuler sowie von mehr als 1370 Bäuerinnen und Bauern wegen übler Nachrede und Markenfälschung angezeigt. Nach der Teilrücknahme der Anzeigen geht das Verfahren gegen Bär am 29. Oktober weiter. Im weiteren Prozess sind insgesamt 88 Expert:innen zur Verteidigung des Umweltinstituts zugelassen, um die negativen Umwelt- und Gesundheitsauswirkungen des hohen Pestizideinsatzes in den Südtiroler Apfelplantagen vor dem Landesgericht Bozen darzulegen.
Der ebenfalls wegen angeblich übler Nachrede angeklagte österreichische Buchautor und Pestizidkritiker Alexander Schiebel war am 28. Mai in Bozen im Prozess freigesprochen worden. Der Richter begründete sein Urteil damit, dass der Tatbestand der üblen Nachrede nicht vorliege. Schiebel hatte in seinem Buch “Das Wunder von Mals” und in seinem gleichnamigen Film den hohen Pestizideinsatz in den Apfelplantagen der beliebten Urlaubsregion Südtirol scharf kritisiert. Rechtsanwalt Nicola Canestrini sieht in diesem Urteil ein positives Signal: "Der Freispruch von Alexander Schiebel ist ein wichtiger Sieg für das Grundrecht auf Meinungsfreiheit: Ein Rechtsstaat muss auch Äußerungen dulden, die wehtun, empören oder anecken. Ich erwarte, dass das Gericht auch im Fall Karl Bär erkennen wird, dass Kritik an Pestiziden absolut zulässig ist."
Hintergrund zum Prozess gegen Karl Bär:
Anlass der Klage gegen Karl Bär vom Umweltinstitut München war die provokative Kampagne „Pestizidtirol“ im Sommer 2017. In deren Rahmen platzierte die Münchner Umweltschutzorganisation ein Plakat in der bayerischen Hauptstadt, das eine Tourismus-Marketing-Kampagne für Südtirol sowie die Südtiroler Dachmarke satirisch verfremdete. Zusammen mit einer Website hatte die Aktion zum Ziel, auf den hohen Pestizideinsatz in der beliebten Urlaubsregion aufmerksam zu machen. In den Apfelplantagen Südtirols werden nachweislich große Mengen an natur- und gesundheitsschädlichen Pestiziden ausgebracht. Bis zu zwanzig mal pro Saison werden dort die Apfelbäume gespritzt. Für den Text auf der Website und die Verfremdung des Südtirol-Logos steht Bär nun seit September 2020 in Bozen wegen angeblich übler Nachrede und Markenfälschung vor Gericht.
Der Start des Pestizidprozesses gegen Bär in Südtirol löste im Herbst letzten Jahres eine Protestwelle in ganz Europa aus, in deren Verlauf sich über 100 Organisationen mit den Beklagten solidarisch erklärt und über 250.000 UnterzeichnerInnen mit ihrer Unterschrift die Einstellung der Verfahren gefordert hatten. Aufgrund des großen öffentlichen Drucks kündigte Landesrat Schuler im September 2020 an, alle Anzeigen zurückziehen und dafür die Vollmachten aller klagenden Bauern und Bäuerinnen einsammeln zu wollen. Allerdings gelang es dem Landesrat bis dato nicht, alle entsprechenden Vollmachten vorzulegen, weshalb der Prozess nun fortgeführt wird. Aus Sicht der Menschrechtskommissarin des Europarats, Dunja Mijatovic, weist die Klage gegen Bär alle Merkmale einer sogenannten SLAPP-Klage (strategic lawsuit against public participation) auf, die das Ziel verfolgt, unliebsame öffentliche Kritik zu unterdrücken.
Die Altersvorsorge betrifft jeden einzelnen von uns. Eine besondere Relevanz hat dieses Thema bei den Frauen, die nachweislich weniger Rente beziehen als die Männer. Der Landtagsabgeordnete und stellvertretende SVP-Seniorenvorsitzende Helmuth Renzler hat sich mit dem Risiko der Altersarmut bei Frauen beschäftigt und einige Schlüsse gezogen.
Aus der zu Beginn dieser Legislatur unterzeichneten Regierungsvereinbarung zwischen SVP und Lega Salvini Alto Adige Südtirol ist zu entnehmen, dass das politische, unternehmerische und gesellschaftliche Engagement von Frauen und Männern im gleichen Maß zu ermöglichen ist, indem Instrumente, Förderungen und Maßnahmen geschaffen werden, die eine Gleichbehandlung und Chancengleichheit herstellen.
„Jede Frau und jeder Mann hat das Recht auf gleichen Lohn und gleiche Arbeitsbedingungen für dieselbe Arbeit. Leider existieren zwischen Männern und Frauen derselben Berufskategorie nach wie vor zum Teil große Lohnunterschiede. Diese Schere muss unbedingt geschlossen werden“, betont Renzler.
Abgestimmte Arbeitsformen und angemessene Arbeitsbedingungen
Die Frauen müssen auf für sie abgestimmte Arbeitsformen wie familienfreundliche Arbeitszeitmodelle und ‐formen drängen und zugleich stehen die Arbeitgeber in der Pflicht, angemessene Arbeitsbedingungen zu schaffen.
„Die politischen Vertreter müssen sich weiterhin für gleichberechtigte Arbeitstätigkeiten einsetzen, in denen es künftig keine Lohnunterschiede mehr geben soll. Somit ist jede und jeder einzelne gefordert, seinen bzw. ihren Beitrag für einen gerechten Arbeitsmarkt ohne geschlechterspezifische Unterschiede zu leisten“, stellt Helmuth Renzler fest.
Grundsätzlich gilt: je mehr man in die staatliche Rentenkasse einbezahlt, desto mehr bekommt man später wieder heraus. Ausgehend von diesem Grundsatz sollte sich jede Frau Gedanken über ihre persönliche Situation machen. Dabei sind mehrere Faktoren wie Familienplanung, Arbeitsverhältnis, Gehalt und Arbeitszeiten zu berücksichtigen.
Rettungsanker Zusatzrente
Jene, die vor 1996 begonnen haben zu arbeiten, können für die Rente das gemischte System beanspruchen. Hier zählen sowohl die Arbeitsjahre als auch die eingezahlten Beiträge. Wer nach dem Jahr 1996 begonnen hat zu arbeiten, muss durch die Rentenberechnung einen monatlichen Mindestbetrag erreichen und die dafür notwendigen Versicherungsbeiträge einbezahlt haben, um mit einem Alter unter 71 Jahren in Pension gehen zu können. Der so einzuzahlende Gesamtbetrag im Laufe des Arbeitslebens muss sich auf ca. 300.000 Euro belaufen, um die geforderten monatlichen 1.243 Euro zu erreichen. Dieses sogenannte beitragsbezogene System verschlechtert zweifelsohne die zukünftigen Rentenbeträge der meisten Menschen, denn durch das beitragsbezogene System erhalten nur jene Versicherte eine bessere Rente, welche schon vor 1996 Rentenversichert waren und nun über Einkommen von über 100.000 Euro brutto im Jahr verfügen.
Umso mehr ist es wichtig und notwendig, je nach Alter und persönlicher Lebenssituation verschiedene zusätzliche Spar-, Anlage- und Versicherungslösungen zu überlegen.
„Mit dem Aufbau einer Zusatzrente muss so schnell wie möglich begonnen werden, denn auch kleine Beträge entwickeln sich im Laufe eines Arbeitslebens zu einem beachtlichen Betrag. Aufgrund der genannten Gründe sind die Frauen noch mehr gefordert, sich hier unbedingt rechtzeitig Gedanken zu machen und sich gut beraten zu lassen“, unterstricht Renzler.
Haushaltsbuch führen
Mit der Führung eines Haushaltsbuches, welches die Eingänge und die Ausgaben anführt, erhält man eine sehr gute Übersicht über die eigene finanzielle Situation. Mittlerweile gibt es auch bereits Apps, die man sich auf das Mobiltelefon herunterladen kann.
„Ein Haushaltbuch dient dem Zweck, unnötige Ein- und Ausgänge zu veranschaulichen und dadurch Geld zu sparen. Nicht notwendige Ausgaben werden nämlich ersichtlich und es werden Sparpotenziale aufgezeigt. Im Idealfall trägt dieses Instrument dazu bei, dass am Monatsende mehr Geld übrigbleibt und somit für das Alter angelegt werden kann“, zeigt Renzler auf.
(SVP)
Landeshauptmann Kompatscher und Soziallandesrätin Deeg besprechen mit der Spitze des Verbandes der Seniorenwohnheime Südtirols gemeinsame Anliegen und künftige Herausforderungen.
Am gestrigen Donnerstagabend (9. Juli) haben sich Landeshauptmann Arno Kompatscher und Soziallandesrätin Waltraud Deeg mit der neuen Spitze des Verbandes der Seniorenwohnheime Südtirols (VdS) getroffen. Seit Mitte Mai 2021 steht dem Verband mit Martina Ladurner eine neue Präsidentin vor. Begleitet von Verbandsdirektor Oswald Mairstanden beim Treffen vergangene und aktuelle Herausforderungen der 76 Südtiroler Seniorenwohnheime im Mittelpunkt.
Vor allem die Fachkräftesicherung ist für alle beteiligten Partner ein wichtiges Anliegen und Thema, unterstrich der Landeshauptmann: "Es ist unser gemeinsames Anliegen, für die ältere Generation, die unser Land aufgebaut hat, eine hochwertige Pflege und Betreuung zu garantieren und abzusichern. Dafür müssen wir die Weichen richtig stellen." Soziallandesrätin Deeg ergänzte, dass dafür unter anderem im Bereich der Aus- und Weiterbildung Schritte nötig seien: "Der Pflegebereich ist ein interessantes Umfeld für Berufsumsteiger und Quereinsteigerinnen. Darum wollen wir die berufsbegleitende Ausbildung in den nächsten Jahren verstärken." Weitere Gesprächsthemen waren die Absicherung der Pflege, die Notwendigkeit struktureller Anpassungen in den Einrichtungen und eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Heime. Diesbezüglich unterstrich Landesrätin Deeg, dass eine Angleichung der sozialen mit den sanitären Berufsbildern zielführend sei.
Nicht erst die Pandemiezeit, aber verstärkt durch die Erfahrungen des Vorjahres, seien die Seniorenwohnheime in den Fokus gerückt worden. Nun gelte es, die gesammelten Erfahrungen für künftige Aufgaben bestmöglich zu nutzen. So hätten sich die Zusammenarbeit und die Vernetzung bewährt und wesentlich dazu beigetragen, die pandemiebedingten Herausforderungen gut zu meistern, waren sich die Gesprächsteilnehmer einig. Gleichzeitig gelte es, den Blick nach vorne zu richten und die Vernetzung der Häuser untereinander, aber auch die digitale Vernetzung mit dem Gesundheits- und dem Sozialwesen weiter voranzutreiben.
Der Verband der Seniorenwohnheime Südtirols vertritt die Interessen seiner Mitglieder, der Südtiroler Seniorenwohnheime. Seit 12. Mai steht Präsidentin Ladurner mit ihrer Stellvertreterin Beatrix Kaserer, Direktorin des Seniorenwohnheims "Stiftung Lorenzerhof" in Lana, dem Verband vor. Ladurner ist seit 2009 Präsidentin des Seniorenwohnheimes Algund "Mathias Ladurner" und seit 2016 im Ausschuss des VdS aktiv.
ck
Gemeinsam wollen sich Regionen der Alpen für mehr Wasserstofftechnologie in der Mobilität einsetzen. Auch Südtirol wird die Absichtserklärung dazu unterzeichnen, so die Landesregierung.
Gemeinsam mit weiteren acht Regionen und Ländern in den Alpen will sich das Land Südtirol für nachhaltige Energie einsetzen. Dies soll im Rahmen der EU-Strategie für den Alpenraum EUSALPpassieren. Neben Südtirol werden die Regionen Auvergne-Rhone-Alpes, Provence Alpes Côte d’Azur, Bourgogne Franche Comté, Lombardei, Piemont, Friaul-Julisch Venetien, der Provinz Trient und dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg dazu eine gemeinsame Absichtserklärung unterzeichnen.
Darin bekräftigen die Gebiete ihr gemeinsames, starkes Interesse an einer Beschleunigung der Energiewende im Alpenraum und wollen daher Investitionsprojekte für wasserstoffbasierte Lösungen, insbesondere für mobilitätsbezogene Zwecke unterstützen. Die Regionen wollen Wissen austauschen sowie gemeinsam Kooperationsprojekte definieren und umsetzen. So will man zusammen Lösungen für Wasserstofftankstellen (HRS) entlang der Hauptkorridore und Schwerfahrzeuge (Busse, Reisebusse, LKWs, Pistenraupen, Züge usw.) finden und die Initiative "Green Hydrogen for the Alps" unterstützen.
Umweltfreundliche Energie soll sich etablieren
"Durch diese neue Kooperation wollen wir uns noch besser mit den Regionen im Alpenraum vernetzen und uns gemeinsam für eine emissionsfreie Mobilität einsetzen, was gerade in den sensiblen Gebieten der Alpen wichtig ist", erklärt Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider. Vor allem gehe es darum, bei der Implementation neuer Antriebstechnologien wie dem Wasserstoff zu kooperieren. Deshalb werde man die Zusammenarbeit in gemeinsamen Fokusgruppen intensivieren, so Alfreider.
Umwelt- und Energielandesrat Giuliano Vettorato hebt die wichtige Rolle von Wasserstoff bei den Dekarbonisierungszielen für 2050 hervor und unterstreicht: "Auch auf Landesebene immer mehr Treibstoff mit erneuerbaren Energien zu produzieren, ist eines unserer Hauptziele, und Lösungen mit Wasserstoff können auf diesem Weg zu mehr Nachhaltigkeit eine tragende Rolle spielen."
Landesregierung befürwortet Kooperation
Die Landesregierung hat auf Vorschlag von Alfreider und Vettorato gestern (6. Juli) Landeshauptmann Arno Kompatscher zur Unterschrift der gemeinsamen Absichtserklärung der Alpen-Regionen für mehr Wasserstofftechnologie ermächtigt. Zudem wurde beschlossen, für das Land Südtirol Daniele Santucci und Cinzia Gobbato als Mitglieder der Wasserstoff-Fokusgruppe zu ernennen.
Wasserstoff-Masterplan des Landes soll CO2-Ausstoß verringern helfen
Das Land Südtirol hat bereits 2020 einen Wasserstoff-Masterplan genehmigt. Durch dessen Umsetzung sollen bis 2030 Importe von fossilen Brennstoffen im Wert von rund 550 Millionen Euro pro Jahr verringert werden. Dadurch würde der CO2-Ausstoß um circa 45 Prozent vermindert. Der Plan sieht unter anderem vor. den Brennerkorridor zu einem "green corridor" mit Wasserstofftankstellen entlang der Strecke zu machen und Busse im Personennahverkehr auf umweltschonende Antriebe umzustellen. Diese und weiteren Maßnahmen sollen zur Erreichung der Klimaziele beigetragen und Synergien zwischen der Energiewirtschaft und der Mobilität in Südtirol nutzen.
san
Digitalisierung bleibt ein strategisches Thema: Rund fünf Millionen Euro stellt die Landesregierung 2021 für Breitbandnetz, Anschluss verschiedener RAS-Umsetzer, und weitere Projekte zur Verfügung.
Das Breitbandnetz des Landes Südtirol wächst weiter - und erreicht Schritt für Schritt auch entlegenere Gebiete bis hin zu den Schutzhütten. Mit der Genehmigung des Jahresprogramms für diesen Bereich hat die Landesregierung jüngst die Geldmittel sichergestellt, die für Planung, Beginn oder Fortführung von Bauarbeiten am landesweiten Breitbandnetz benötigt werden.
Der zuständige Landesrat Thomas Widmann sieht in "schnellen Internetverbindungen einen zentralen Aspekt für die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes. Sie sind aber auch strukturpolitisch extrem wichtig, denn es geht nicht nur um Gewerbegebiete oder Städte: Auch Bauernhöfe und selbst Schutzhütten brauchen sie, um langfristig bewirtschaftbar zu bleiben."
Dementsprechend sollen die geplanten Investitionen nicht nur den Städten zugutekommen, etwa durch die Verlegung einer Infrastruktur zwischen Mazziniplatz und Grieser Platz in Bozen, die Vervollständigung der Verbindung Brixen – Klausen oder die Glasfaserverkabelung der öffentlichen Einrichtungen im Vinschgauund Burggrafenamt. So können laut Jahresprogramm unter anderem nun auch die Aufträge für die Errichtung der Verbindung Toblach – Cimabanche (Belluno) oder die Verbindung vom Staudamm bis zur Zufallhütte im Martelltal vergeben werden.
Auch zahlreiche Kleingemeinden sollen einen Anschluss ans Breitbandnetz erhalten, wie etwa Plan de Gralba in Gröden, Gfrillbei Salurn oder die Gewerbegebiete in Latzfons, Spondinig oder im Pfossental. Mittels Richtfunk angebunden werden schließlich auch die Talschlusshütte und Fischleinbödenhütte in Sexten/Moos im Hochpustertal. Zu den neuen Bauvorhaben, deren Projektierung noch heuer starten soll, gehören auch die Verbindung Kaltern–Mendelpass und die Verbindung verschiedener Umsetzer der RAS im Wipptal und dem Unterland sowie die Anschlussnetze der Fraktionen von 20 Gemeinden mit weniger als 3000 Einwohnern.
Insgesamt werden im Jahr 2021 4,6 Millionen Euro in verschiedene Breitbandprojekte fließen.
Genehmigt hat die Landesregierung in derselben Sitzung auch die Zuweisung des Betrags für Investitionsausgaben an die Rundfunkanstalt Südtirol RAS, die in den Bau beziehungsweise die Fertigstellung neuer Sendemasten fließen werden, aber auch in die Umstellung auf die zweite Generation des digitalen Antennenfernsehens DVB-T2. Die neue Sendetechnik soll bis Mitte 2022 in ganz Südtirol Standard sein. Die Umstellung ist europaweit vorgesehen, um Frequenzen für den Mobilfunk freizugeben.
kl
Zahlen aus dem Landesamt für biologische Produktion belegen deutlichen Anstieg ökologisch bewirtschafteter Flächen in Südtirol. LR Schuler: "Maßnahmen zeigen Erfolg, wir müssen weiter daran arbeiten.“
Südtirols Landwirte haben in den vergangenen sechs Jahren stark auf ökologische Bewirtschaftung umgestellt. Dies belegen Zahlen des Landesamtes für biologische Produktion aus den Jahren 2015 bis 2020, die Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler nun öffentlich macht. Demnach ist die in Südtirol ökologisch bewirtschaftete Fläche um 82 Prozent gestiegen, die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe um 66 Prozent. Seit 2015 haben insgesamt 926 Betriebe auf biologische Landwirtschaft umgestellt.
Schuler verweist auf die verschiedenen politischen Ebenen, auf denen eine Ökologisierung der Landwirtschaft vorangetrieben wird: So haben die Vereinten Nationen mit der Agenda 2030 konkrete Ziele für eine nachhaltige Entwicklung vorgegeben. Auch in der Europäischen Agrarpolitik ist die Nachhaltigkeit derzeit ein Schwerpunkt. Schließlich arbeitet auch die Südtiroler Landesregierung an Nachhaltigkeitsstrategien.
"Nachhaltigkeit", sagt Schuler, "ist also ein erkennbar wichtiges Thema, mit dem sich die jeweiligen Sektoren auseinandersetzen und auf das sie entsprechend reagieren wollen." Landesrat Schuler hat dies mit seiner Strategie "LandWIRtschaft 2030" getan. In dem im Mai vorgestellten Konzept macht er sich Gedanken zur Zukunft der Landwirtschaft in Südtirol und zeigt auf, welche konkreten Ziele er anstrebt und welche Maßnahmen, beispielsweise auch für die Ökologisierung, notwendig sind. Eines dieser Ziele ist es, die Bioflächen zu steigern, wobei die Umweltverträglichkeit und die Problematik des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln eine wichtige Rolle spielen. "Es gilt, die Erzeugung von Lebensmitteln mit dem Schutz der natürlichen Umwelt zu vereinbaren", sagt der Landwirtschaftslandesrat: "Unser Ziel ist es, dass Südtirol der Obstgarten mit der größten Artenvielfalt Europas wird."
Die Landesregierung hat deshalb in den vergangenen Jahren unterschiedliche Maßnahmen verabschiedet, um die Umstellung der Landwirtschaft auf ökologische Bewirtschaftung zu erleichtern. Über das Entwicklungsprogramm für den Ländlichen Raum erhalten biologisch wirtschaftende Betrieben jährliche Prämien. Auch das Angebot an Aus- und Weiterbildung sowie Beratung im biologischen Anbau nimmt stetig zu.
Auch darauf sei der deutliche Anstieg an ökologisch bewirtschafteten Flächen und Betrieben zurückzuführen, zieht Schuler seine Schlüsse. Darauf düre man sich aber nicht ausruhen, fordert er: "Nur so können wir den Erhalt unserer kleinstrukturierten Landwirtschaft erhalten."
np
Bei Gesprächen mit hochrangigen politischen Vertretern in Wien hat Landeshauptmann Arno Kompatscher über die aktuellen Entwicklungen in Bezug auf die Südtirol-Autonomie informiert.
Landeshauptmann Arno Kompatscher reiste am Montag nach Wien, um die politischen Partner über die aktuelle Situation in Südtirol auf dem Laufenden zu halten. Auf dem Besuchsprogramm von Südtirols Landeshauptmann standen am heutigen Dienstag (6. Juli) ein längeres Gespräch mit Bundespräsident Alexander Van der Bellen, ein Treffen mit Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka, eine Aussprache mit Bundesaußenminister Alexander Schallenberg und ein Besuch beim italienischen Botschafter Sergio Barbanti. Das für den Vorabend geplante Gespräch mit Bundeskanzler Sebastian Kurz war als Covid-Sicherheitsmaßnahme kurzfristig abgesagt worden, soll aber baldmöglichst nachgeholt werden.
LH Kompatscher: "Autonomie auch in Krisen bewahren"
Bundespräsident Alexander Van der Bellen berichtete beim Gespräch in der Präsidentschaftskanzlei über seinen jüngsten Besuch bei Staatspräsident Sergio Mattarella und Ministerpräsident Mario Draghi in Rom, wobei auch Südtirol zur Sprache gekommen war. Landeshauptmann Kompatscher informierte den Bundespräsidenten über die aktuellen Entwicklungen in Bezug auf die Südtirol-Autonomie und die laufenden Verhandlungen mit der Regierung in Rom. Sorge äußerte der Landeshauptmann dabei über einen spürbar zunehmenden Zentralismus. Er teile zwar die Reformziele der Regierung und die Inhalte des "Recovery Plan" des Staates, doch gehe es nicht an, dass den Regionen Zuständigkeiten entzogen würden. Die Autonomie müsse auch in Krisen bewahrt werden und werde sich zu wehren wissen. In dem Gespräch würde die Bedeutung der Schutzfunktion Österreichs untermauert, zumal die Südtirol-Autonomie als Thema der gemeinsamen Verantwortung der beiden Staaten Österreich und Italien gesehen wird. "Es muss immer wieder klargemacht werden, dass Südtirol keine innerstaatliche Angelegenheit ist, weil seine Autonomie auf internationalem Recht fußt", bekräftigte Landeshauptmann Kompatscher.
Auch bei den Gesprächen mit Nationalratspräsident Sobotka, Außenminister Schallenberg und Botschafter Barbanti kam das Jubiläum "50 Jahre 2. Autonomiestatut", das 2022 ansteht, zur Sprache. Zu diesem Anlass möchte Landeshauptmann Kompatscher einige wichtige Akzente zur Stärkung der Autonomie setzen und lud die Spitzen in Wien zur Teilnahme ein. Einig war man sich, dass es wichtig sei, bei dieser Gelegenheit einmal mehr den Wert der Autonomie im europäischen Kontext zu unterstreichen.
In Wien weiters besprochen wurden die Nachhaltigkeitsstrategie des Landes Südtirol, die Transitfrage und der aktuelle Stand der Impfkampagne in Österreich und Südtirol.
red
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