Kommentar von Chefredakteur Erwin Bernhart - Der Schlanderser BM Dieter Pinggera und sein Generalsekretär Georg Sagmeister (als Verwahrer der Ex-Kaserne) stehen in der Kritik: Rambo 1 und Rambo 2. Mittels Notverordnung lassen sie einen Teil des Kasernenareals abreißen. Notverordnung? Bei Nacht? Eine Notverordnung kann dann gegeben sein, wenn für ein Gebäude unmittelbar Einsturzgefahr droht. Das war bei der Palazzina Commando nicht der Fall. Auch nicht bei der Plazzina Misurata. Dabei hätten Pinggera und Sagmeister seit 12 Jahren Zeit gehabt, den auf allen Ebenen geplanten Abriss vorzunehmen. Vor aller Augen und bei Tageslicht. Dass umgekehrt der Vorwurf an das Denkmalamt geht, dieses hätte 12 Jahre Zeit gehabt, ein kulturelles Interesse an den Gebäuden im Kasernenareal zu bekunden, gehört eher zum schlechten Gewissen in Schlanders als zu einem guten politischen Stil. Sollte tatsächlich ein Teil des Areals unter Denkmalschutz kommen, so wird dies den Rambos zu verdanken sein. So weit wird es vermutlich nicht kommen.
Allerdings darf, wenn schon geholzt wird, in die fortgeschrittenen Beschlussfassungen und Planungen über Wohnbauten im Kasernenareal, es sollen um die 150 neue Wohnungen entstehen, eingeworfen werden, dass in der gesamten Gemeinde Schlanders rund 70 konventionierte, preisgebundene und nicht genutzte Wohnungen vorhanden sind. Darüber wurde in den Schlanderser Gremien bisher nicht diskutiert. Der Wohnungsbedarf wurde in Schlanders bisher an den Möglichkeiten und nicht am Bedarf gemessen. Bemerkenswert.