Mals - Mit wohlwollender Unwissenheit haben die Gemeinderät:innen von Mals bei der jüngsten Sitzung am 28. Juli zur Kenntnis nehmen dürfen, dass das E-Werk Saldur nun endlich in den Genuss von staatllichen Förderungen gekommen ist. Zwei Millionen Euro betragen diese Förderungen, die rückwirkend ab dem Jahr der Inbetriebnahme 2016 bis 2021 ausbezahlt worden sind. Das rechtliche Antichambrieren beim GSE, also beim Gestore Servizi Energetici, hat seine Wirkung entfaltet.
Allerdings stellte BM Josef Thurner mit leichtem Bedauern fest, dass der GSE auf der anderen Seite 373.000 Euro zurückbehält bzw. die E-Werk Saldur Konsortial GmbH dieses Geld zurückzahlen muss und zwar aufgrund der „extra profitti“. Der Staat rahmt demnach die Strom-Preissteigerungen bei den E-Werken ab.
Um ein künftiges Mitkassieren des Staates zu verhindern, haben die Eigentümer des E-Werk Saldur (70 % Gemeinde Mals, 30 % Fraktion Matsch) mit 1. Juni den Trader-Vertrag gekündigt. Über die rechtlichen Schwierigkeiten mit dem Südtiroler Energieverband hat der Vinschgerwind in der letzten Ausgabe berichtet. BM Thurner sagte bei der Ratssitzung, dass man den Schadensfall nicht einsehe, der durch den zweimonatigen Produktionsausfall entstanden sein solle.
Jedenfalls hat der Gemeinderat bei der Bilanzänderung zugestimmt, dass das Kampfgeld für die Rechtsanwaltskanzlei von Karl Zeller mit 137.000 Euro bestückt wird.
In den Gemeindehaushalt eingebaut wurden unter anderem auch d110.000 Euro, die aus dem Schotterabbau bei Laatsch lukriert werden können. Mit 150.000 Euro aus dem Leader-Topf ist die Gemeinde Mals endlich bereit, jene lang versprochene Studie in Angriff nehmen zu können, die eine „Modellregion Obervinschgau“ zum Inhalt haben wird. Über alle Sparten hinweg soll, so BM Thurner, eine vernetzte regionale Entwicklungsmöglichkeit untersucht werden.
Große Probleme bei den Wohnbauzonen, vor allem beim geförderten Wohnbau wurden in der Diskussion beklagt. Ivan Zanzotti warf die Frage auf, wie es bei der Wohnbauzone „Schletzes“ in Tartsch weitergehe. Das Amt für geförderten Wohnbau, klagte BM Thurner an, benötige für die Bearbeitung der Akten mehr als 15 Monate. Früher waren es drei bis vier Monate. Thurner stellte die Frage, ob man den geförderten Wohnbau abwürgen wolle. Die Beamten im Amt seien völlig verunsichert, ergänzte die Generalsekretärin Monika Platzgummer und, es könne nicht sein, dass die Gemeinde die Gelder für den geförderten Wohnbau aus dem Haushalt vorstrecke und nach zwei Jahren zurückerhalte. (eb)