Aus dem Gerichtssaal - Kurt Tucholski schrieb über seine Landsleute: „Wenn der Deutsche hinfällt, steht er nicht auf, sondern sieht sich um, wer ihm schadenersatzpflichtig ist.“ Dieses Zitat ist mir im Zusammenhang mit dem in der letzten Rubrik behandelten Thema über die neuen „Maßnahmen zur Sicherheit der Wintersportaktivitäten“ in den Sinn gekommen. Denn die damit losgetretene Reglementierungslawine hat eine weitreichende Verrechtlichung auch des Freizeitverhaltens der Menschen zur Folge. Sie ist Ausdruck einer puritanischen Geisteshaltung, die unter dem Vorwand der Sicherheit den Leuten den Spaß auch noch an den Freizeitaktivitäten verdirbt. Und von Vorschriften sind wir schon im Alltag wahrlich bis zum Überdruss umgeben. Müssen wir uns auch noch beim Wintersport auf Alkotests entlang der Pisten oder im Zielraum einstellen? Oder auf hinter Bäumen und Büschen lauernde Pistensherriffs? Wes Geistes Kind die Urheber der neuen Skipistenordnung waren, wird deutlich, wenn man weiß, dass sie auch das Skitourengehen in der Weise reglementieren wollten, dass es nur mehr in Begleitung eines Berg- oder Skiführers erlaubt sein sollte! Also Bevormundung auch bis in die letzte noch halbwegs regelfreie Nische des Wintersports! Und das alles natürlich nur in der besten Absicht und zum Wohle der Wintersportler! Ganz im Geiste skandinavischer Zwangsbeglückung von oben und von Staats wegen.
Aber um zum einleitenden Zitat von Kurt Tucholski zurückzukommen: die Rechtsversessenheit ist keineswegs eine Eigenheit nur der Deutschen. Nach langjähriger Berufsausübung kann ich sagen, dass die Italiener ihnen in dieser Untugend keineswegs nachstehen. Und je mehr Gesetze und Vorschriften erlassen werden, umso mehr wird dieser Ungeist befeuert: Bei jedem Unglück, aber auch beim kleinsten Ungemach setzt die Suche nach einem Schuldigen ein. Die Frage nach einem möglichen Selbstverschulden bleibt dabei zumeist auf der Strecke, ja wird gar nicht erst gestellt. Der in politischen Sonntagsreden so oft und gern beschworene Freiheitsdrang der Tiroler sollte sich nicht in hartnäckiger Impfverweigerung, sondern vielmehr im Widerstand gegen die grassierende Reglementierungswut von oben und die Rückbesinnung auf die Eigenverantwortung äußern.
Peter Tappeiner Rechtsanwalt
peter.tappeiner@dnet.it
Kurt Tucholski schrieb über seine Landsleute: „Wenn der Deutsche hinfällt, steht er nicht auf, sondern sieht sich um, wer ihm schadenersatzpflichtig ist.“ Dieses Zitat ist mir im Zusammenhang mit dem in der letzten Rubrik behandelten Thema über die neuen „Maßnahmen zur Sicherheit der Wintersportaktivitäten“ in den Sinn gekommen. Denn die damit losgetretene Reglementierungslawine hat eine weitreichende Verrechtlichung auch des Freizeitverhaltens der Menschen zur Folge. Sie ist Ausdruck einer puritanischen Geisteshaltung, die unter dem Vorwand der Sicherheit den Leuten den Spaß auch noch an den Freizeitaktivitäten verdirbt. Und von Vorschriften sind wir schon im Alltag wahrlich bis zum Überdruss umgeben. Müssen wir uns auch noch beim Wintersport auf Alkotests entlang der Pisten oder im Zielraum einstellen? Oder auf hinter Bäumen und Büschen lauernde Pistensherriffs? Wes Geistes Kind die Urheber der neuen Skipistenordnung waren, wird deutlich, wenn man weiß, dass sie auch das Skitourengehen in der Weise reglementieren wollten, dass es nur mehr in Begleitung eines Berg- oder Skiführers erlaubt sein sollte! Also Bevormundung auch bis in die letzte noch halbwegs regelfreie Nische des Wintersports! Und das alles natürlich nur in der besten Absicht und zum Wohle der Wintersportler! Ganz im Geiste skandinavischer Zwangsbeglückung von oben und von Staats wegen.
Aber um zum einleitenden Zitat von Kurt Tucholski zurückzukommen: die Rechtsversessenheit ist keineswegs eine Eigenheit nur der Deutschen. Nach langjähriger Berufsausübung kann ich sagen, dass die Italiener ihnen in dieser Untugend keineswegs nachstehen. Und je mehr Gesetze und Vorschriften erlassen werden, umso mehr wird dieser Ungeist befeuert: Bei jedem Unglück, aber auch beim kleinsten Ungemach setzt die Suche nach einem Schuldigen ein. Die Frage nach einem möglichen Selbstverschulden bleibt dabei zumeist auf der Strecke, ja wird gar nicht erst gestellt. Der in politischen Sonntagsreden so oft und gern beschworene Freiheitsdrang der Tiroler sollte sich nicht in hartnäckiger Impfverweigerung, sondern vielmehr im Widerstand gegen die grassierende Reglementierungswut von oben und die Rückbesinnung auf die Eigenverantwortung äußern.
Peter Tappeiner Rechtsanwalt
peter.tappeiner@dnet.it