Wolfgang Platter, am Tag des Hlg. Benedikt, 21. März 2021
Nach fast 150-jähriger Abwesenheit ist der Wolf (Canis lupus) 2008 in Südtirol wieder aufgetreten, als an der Landesgrenze zum trentiner Fleimstal ein Exemplar tot geborgen wird. 2010 setzt sich der Rüde M24 am Grenzkamm zwischen Ulten und dem Deutschnonsberg aus der Schweiz kommend für einige Jahre fest. 2012 zieht der besenderte slowenische Wolf Slavko aus der dinarischen Population über die Steiermark und Kärnten durch das Pustertal weiter und paart sich in den Lessinischen Bergen mit einer Wölfin aus den Apenninen und gründet an der Provinzgrenze Vicena zu Trient ein Rudel.
Derzeitiger Bestand
Im Jahr 2020 sind für Südtirol aus dem genetischen Monitoring von Haaren und Ausscheidungen 16 Wolfsgenotypen erfasst worden, 9 Fähen und 7 Rüden.
Die Schätzung des Wolfsbestandes im italienischen Teil des Alpenbogens (Winter 2017-18, Marucco et. al., 2018) geht von über 100 Wolfsrudeln auf einer Gesamtfläche von 17.500 km² aus (z. Vgl. die Landesfläche Südtirols beträgt 7.400 km²). Der europaweite Wolfsbestand wird derzeit mit ca. 17.000 Individuen angegeben (Quelle: Large Carnivore Initiative for Europe, 2018).
Schutzstatus
Der Wolf ist durch die Berner Konvention (19. Sept. 1979) und die Habitat-Richtlinie der Europäischen Union 92/43/EWG auf der höchsten Schutzstufe geschützt. Regulierungsmaßnahmen über Ausnahmeregelungen zur Wolfs- und Bärenpopulation fallen bisher in die Kompetenz des staatlichen Umweltministeriums. Weil sich die Konfliktsituationen durch Nahbegegnungen mit Verletzungen von Menschen durch Bären im Trentino, durch Wolfs- und Bärenrisse an gealpten Weidetieren und Haustieren und Zerstörungen von Bienenvölkern durch den Braunbären verschärft haben, hat der Südtiroler Landtag im Jahr 2018 das Landesgesetz 11/2018 verabschiedet, um über die von der EU-Richtlinie vorgesehenen Ausnahmen („deroghe“) ein Wolfsmonitoring und -management in Landeskompetenz zu beginnen. Das Südtiroler Landesgesetz hat vor dem Verfassungsgerichtshof die Abklärung der Zuständigkeit des Landes Südtirol bestanden.
Der nationale Managementplan zum Wolf stockt
Im Gegensatz zum Braunbären (Ursus arctos), für den es einen genehmigten nationalen Interventionsplan gibt (PACOBACE: Piano d´Azione Interregionale per la Conservazione dell´Orso Bruno nelle Alpi centrali-orientali), fehlt bisher ein solcher staatlicher Plan für das Wolfsmanagement. Die Diskussion zu dem seit 2015 bestehenden technischen Dokument hat sich gerade an den Ausnahmeregelungen („regime di deroghe“) in den Labyrinthen des Ministeriums verfangen.
Eigenständiges Management angestrebt
Zusammen mit der Autonomen Provinz Trient hat der Südtiroler Landeshauptmann mit dem Landesamt für Jagd und Fischerei im Februar 2021 in der Anwendung des Landesgesetzes 11/2018 Richtlinien zum Wolfsmanagement verfasst und dem Umweltministerium und dem nationalen wissenschaftlichen Referenzinstitut ISPRA zur Begutachtung vorgelegt.
Diese Richtlinien sehen ein durchgehendes Wolfsmonitoring und Managementmaßnahmen in Umsetzung durch das Land Südtirol vor. In ultima ratio auch bis zu maximal 5 Wolfsabschüsse pro Jahr. Die Richtlinien bedürfen des positiven Gutachtens durch ISPRA. Darauf wird derzeit gewartet.
Zur genetischen Vielfalt gehört auch der Erhalt der Vielfalt von Haustierrassen. Und von der genetischen Vielfalt unter Einbezug auch der seltenen Haustierrassen her betrachtet: Das Villnösser Brillenschaf ist derzeit gefährdeter als der Wolf.
Ferruccio Tomasi
1937-2021
Am 16. März ist Ferruccio Tomasi 84-jährig verstorben. Ferruccio Tomasi war von 2004 bis zur Auflösung des Konsortiums Nationalpark Stilfserjoch und dem Übergang der Verwaltungskompetenzen zum Nationalpark an die Länder im Jahr 2016 zwölf Jahre lang Präsident des Nationalparks Stilfserjoch. Er stammte aus dem ländlichen Raum der oberen Val Camonica und hatte viel Verständnis für die Bedürfnisse dieses ländlichen Raumes und der peripheren Randlagen. Ferruccio Tomasi ist in seinem Heimatort Canè di Vione begraben worden.
Er ruhe in Frieden!