Burgeis/Mals/Bozen - Es ist die Wiederherstellung der Ordnung, eine nachträgliche Watschn für den ehemaligen Malser BM Ulrich Veith. Und das Ganze hinterlässt auch einen mehr als fahlen Beigeschmack in der neuen Gemeindeverwaltung um BM Josef Thurner.
Also der Reihe nach: Das Verwaltungsgericht Bozen hat am 27. Jänner einen Rekurs vom Burgeiser Mohrenwirt in den wesentlichen Punkten angenommen und die „Konzession für die Besetzung öffentlichen Gemeindegrundes mit Tischen, Bänken und Blumentrögen Nr. 10 vom 04.10.2019“ aufgehoben. Die Gemeinde Mals wird zum Kostenersatz gegenüber der Rekursstellerin in Höhe von Euro 3.000, zuzüglich allgemeinen Kosten, Fürsorgebeitrag und Mehrwertsteuer, sofern geschuldet, sowie zur Rückerstattung des Einheitsbetrages verurteilt. Im Klartext heißt das, der Löwenwirt und ehemalige Gemeindereferent für Tourismus Joachim Theiner wird die neben dem Burgeiser Dorfbrunnen auf öffentlichem Grund aufgestellte Ausschankterrasse entfernen müssen.
Das Verwaltungsgericht hat in seinen Sach- und Rechtserwägungen sowohl den Rekurs als auch die Vorgangsweise der Gemeinde Mals in einer 360-Grad-Betrachtung aufgebröselt und unter anderem festgehalten: „Die Konzession zur Besetzung öffentlichen Grundes ist nämlich nicht Ausdruck einer gebundenen Verwaltungstätigkeit, sondern sie stellt eine Ermessensentscheidung der Verwaltung dar. Vor Erlass einer derartigen Konzession an einen Wirtschaftstreibenden müssen nämlich aufgrund einer komplexen Bewertung die unterschiedlichen gegensätzlichen Interessen, öffentlicher sowie privater Natur, geprüft und abgewogen werden.“ Man könnte diese Aussage in einem Wort zusammenfassen: Freunderlwirtschaft. Damit erhält der ehemalige BM Ulrich Veith, der die Konzession an seinen „Freund“ Joachim Theiner ausgestellt hat eine nachträgliche watschenähnliche Rüge in aller Öffentlichkeit. Der Vinschgerwind hatte damals besorgt gefragt „Wem gehört der Dorfplatz?“
Die Geschichte hat allerdings noch einen für die aktuelle Gemeindeverwaltung unrühmlichen Nebenschauplatz. Joachim Theiner wollte sein Podest kurz vor der Verhandlung am Verwaltungsgericht auf dem Sanierungswege legalisieren lassen. Dafür ist auch ein Gutachten des Ensembleschutzbeauftragten nötig.
Weil die Ensembelschutzbeauftrage der Gemeinde Mals Irmgard Mitterer im Dezember 2020 dem Podest ein negatives Gutachten ausgestellt hat (es handle sich de facto um ein abstandspflichtiges Bauwerk), wurde sie kurzerhand abserviert und in der letzten Ratssitzung im Jahr 2021 per Ratsbeschluss durch einen neuen Ensembsleschutzbeauftragten ersetzt. „Ich hätte gerne in Mals weitergemacht“, sagt die Architektin Irmgard Mitterer dem Vinschgerwind. So werde möglicherweise der in den letzten 10 Jahren auch von Mitterer mitaufgebaute Weg der Dorferneuerung und der städtebaulichen Begleitung kein Kontinuum mehr finden. Es täte ihr leid, sagt Mitterer, wenn das nicht weiterverfolgt würde. (eb)