Die Vermietung privaten Wohnraums über Buchungsplattformen wie Airbnb hat in den letzten Jahren auch in Südtirol rasant zugenommen. Dabei werden längst nicht alle dieser Unterkünfte offiziell gemeldet. Jüngst wurden in Bozen Kontrollen durchgeführt und zwei illegale Vermietungen aufgedeckt.
SVP-Landtagsabgeordneter Helmut Tauber begrüßt die steigende Sensibilisierung in dieser Angelegenheit. Er setzt sich seit seiner Amtsperiode für ein konsequentes Vorgehen gegen die illegale Vermietung privaten Wohnraums zu touristischen Zwecken ein.
„Es kann nicht sein, dass wir landesweit Unterkünfte haben, bei denen Gäste einfach nicht gemeldet und keine Abgaben oder Steuern gezahlt werden. Diese Unterkünfte schaffen all jenen Betrieben und Privatpersonen, die eine reguläre Lizenz haben, unlautere Konkurrenz und tragen nicht zuletzt auch zur Wohnungsverknappung und steigenden Mieten bei“, so Tauber.
Mit dem Landestourismusentwicklungskonzept habe man bereits eine gute Grundlage geschaffen, um das Problem der illegalen Vermietung in den Griff zu bekommen. „Ausschlaggebend sind aber die Kontrollen“, sagt Tauber. Derzeit obliege den Gemeinden diese Aufgabe. Und genau darin liege auch das Problem. „Es ist verständlich, dass eine Gemeinde die eigenen Bewohnerinnen und Bewohner nur ungern kontrolliert und straft“, erklärt der Abgeordnete.
„Aus diesem Grund muss endlich ein effizientes Kontrollsystem definiert werden, das landesweit greift und umgesetzt wird“, fordert Tauber. Landesrat Arnold Schuler hat ein solches nun zugesichert. Laut Tauber sei dies höchste Zeit. Wenn nämlich landauf landab ständig über Beschränkungen gesprochen werde und im Bereich der gastgewerblichen Betriebe mit dem Landestourismusentwicklungskonzept einschneidende Maßnahmen getroffen worden sind, sei laut dem Abgeordneten Tauber die illegale Vermietung privaten Wohnraums zu touristischen Zwecken bisher ignoriert worden.
sa
Einen unkomplizierteren Zugang zu Mitteln aus dem Wiederaufbaufonds (Pnrr) forderte Landeshauptmann Kompatscher heute (18. Mai) von Minister Raffaele Fitto im Rahmen der Staat-Regionenkonferenz.
Auf verschiedene Schwierigkeiten bei der oft komplizierten Umsetzung des staatlichen Wiederaufbauplans (Pnrr) machte Landeshauptmann Arno Kompatscher am heutigen Donnerstag (18. Mai) den Minister für Europäische Angelegenheiten und Wiederaufbaufonds (Pnrr), Raffaele Fitto, aufmerksam. Fitto hatte an der sogenannten Einheitskonferenz zwischen Staat und Regionen teilgenommen. Ziel des Treffens war, die Verwendung der Mittel aus dem Kohäsionsfond besser zu koordinieren, und bot den Regionen und Autonomen Provinzen die Gelegenheit, ihre verschiedenen Anliegen rund um den Pnrr und Strukturfonds beim Minister zu deponieren. "Zuständigkeiten der Regionen respektieren, speziell jener mit Sonderstatut"In der Online-Aussprache knüpfte Kompatscher – auch in seiner Funktion als Koordinator der Regionen mit Sonderstatut – an mehrere Vier-Augen-Gespräche an, in denen er dem Minister bereits in den vergangenen Wochen verschiedene Anliegen vorgebracht hatte. "Als besonders hilfreich" nannte Kompatscher "die Gelegenheit, die italienische Regierung erneut daran zu erinnern, bei der Planung des Pnrr die Zuständigkeiten der Regionen zu respektieren – insbesondere jener mit Sonderstatut." Entsprechend seien die Geldmittel des Aufbauplans auf Ebene der Regionen und Autonomen Provinzen zu verankern. "Zudem sind sie so zu planen, dass sie auch tatsächlich innerhalb der vorgegebenen Fristen realisierbar und mit der Planung auf Regionen- oder Länderebene vereinbar sind und von ihnen selbst verwaltet werden", forderte der Landeshauptmann. "Zentralistisches Vorgehen erschwert Umsetzung"Er habe den Minister mehrfach auf die massiven Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Pnrr hingewiesen, vor denen das Land Südtirol aufgrund der äußerst zentralistische Vorgangsweise der italienischen Regierung steht. Unter anderem sprach Landeshauptmann Kompatscher das Missverhältnis zwischen Staats- und Landesgesetzen und technischen Standards im Bereich der öffentlichen Bauten an. So betreffen Pnrr-Projekte auch primäre Zuständigkeitsbereiche des Landes Südtirol wie den Schulbau. Die Bekanntmachungen und Ausschreibungen hätten dies nicht ausreichend berücksichtigt, erläuterte Kompatscher. Bei Projekten in Südtirol sei es wichtig, die technischen Normen und Preislisten des Landes anzuwenden. Zudem sollten die Gemeinden als für die Umsetzung verantwortliche Einrichtungen die Möglichkeit haben, anfallende Mehrkosten mit eigenen Mitteln oder Landeszuweisungen zu decken. Auch bei der Bewertung der Projekte sollten die Landesgesetze gelten: Bei Summen unter einer Million Euro sehen diese beispielsweise keine Bewertung vor. Praktisch nicht möglich sei es den Gemeinden zudem, die beim Pnrr viel zu knapp gesetzten Einreichfristen einzuhalten. Südtirol: Projekte zu 1,75 Milliarden Euro vorgeschlagenSchließlich schlug Kompatscher vor, alle Möglichkeiten auszuloten, um nicht verbrauchte Mittel aus wenig nachgefragten Maßnahmen sinnvoll umzuleiten – sprich auf Maßnahmen, bei denen wegen der vielen Anträge nicht genügend Finanzmittel verfügbar sind. Bereits bei einem früheren Treffen hatte Kompatscher dem Minister eine Liste jener Südtiroler Projekte vorgelegt, die bis zum Jahr 2026 realisiert werden könnten. Diese Projekte mit einem Gesamtbudget von fast 1,75 Milliarden Euro seien von der Landesverwaltung gemeinsam mit den Gemeinden erarbeitet und mit Blick auf den Pnrr priorisiert worden. Voraussetzung für ihre Realisierung sei, dass dafür zeitnah zusätzliche Mittel aus dem Fördertopf im Rahmen des Wiederaufbauplans oder vergleichbarer staatlicher Finanzierungsinstrumente der Kohäsionspolitik (Pnc oder Fsc) bereitgestellt würden. "Ich vertraue darauf, dass Minister Fitto unsere mittlerweile ausreichend unter Beweis gestellte Verlässlichkeit im Umgang mit EU-Mitteln berücksichtigen wird. Ich bin zuversichtlich, dass Südtirol einen relevanten Beitrag zur Verwirklichung der Ziele dieses außerordentlichen europäischen Investitionsprogramms leisten kann", sagt Landeshauptmann Kompatscher. mdg/uli/gst |
Die Entnahme von Problemtieren, aber auch leistbares Wohnen: Eine Delegation des Gemeindenverbandes und der Bezirkspräsidenten hat bei Landeshauptmann Kompatscher ihre Anliegen deponiert.
Um die Entnahme von Problemtieren aus der Population von Großraubwild zu ermöglichen, haben die Vertretungen der Bezirksgemeinschaften und des Gemeindenverbandes dem Landeshauptmann Arno Kompatscher am gestrigen Mittwoch (17. Mai) im Rahmen einer Aussprache ein von allen Südtiroler Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern unterzeichnetes Dokument übergeben. Weitere soziale und Themen des ländlichen Raums kamen ebenso zur Sprache.
Neben dem Präsidenten des Südtiroler Gemeindenverbandes, Andreas Schatzer, und dessen Stellvertreter Dominik Oberstaller nahmen für die Bezirksgemeinschaften Präsidentin Monika Reinthaler (Wipptal) sowie die Präsidenten Hansjörg Zelger (Überetsch-Unterland), Albin Kofler (Salten-Schlern), Alois Kröll (Burggrafenamt), und Dieter Pinggera (Vinschgau) am Treffen im Landhaus 1 in Bozen teil.
Das Dokument des Gemeindenverbandes und aller Bürgermeister zum Thema Wolf und Bär soll der Landesregierung mit Landeshauptmann Kompatscher an der Spitze vor allem bei Verhandlungen auf staatlicher und europäischer Ebene den Rücken stärken: So fordern die Unterzeichnenden die italienische Regierung auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um Problemtiere zeitnah entnehmen zu können und die Population von Bären und Wölfen in Südtirol reduzieren und regeln zu können.
Ein Anliegen war der Delegation zudem das ländliche Wegenetz: Hier wird das Land versuchen, mit dem Nachtragshaushalt zusätzliche Geldmittel zur Verfügung zu stellen.
Das zweite zentrale Thema war das leistbare Wohnen. Die Delegation verwies darauf, dass der Südtiroler Landtag mittlerweile das Wohnen mit Preisbindung genehmigt hat: Nun gelte es, die entsprechenden Durchführungsbestimmungen so rasch wie möglich auszuarbeiten. Diskutiert wurden auch Vorschläge eines sozial verträglichen Zugangs zu Wohnungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Diese müssen nun weiter vertieft werden. Mit Blick auf die jüngsten Vorfälle von Jugendgewalt sollen die Bezirksgemeinschaften Vorschläge erarbeiten, welche Maßnahmen und Projekte über die Bezirksgemeinschaften sinnvoll wären.
gst
Sehr erfreut zeigt sich die Gemeinderatsfraktion der Süd-Tiroler Freiheit Naturns, dass der Antrag auf abschaffende Volksabstimmung des überparteilichen, unabhängigen und mit Bürgerinnen und Bürgern aus allen Wirtschaftsbereichen, Altersklassen und beider Sprachgruppen bunt gemischten siebzehnköpfigen Promotorenkomitees von der zuständigen Richterkommission für die Bewertung der Zulässigkeit von Volksabstimmungen für zulässig erklärt wurde. Damit kann mit der notwendigen Unterschriftensammlung ab sofort begonnen werden.
Die Naturnser Bevölkerung hat somit die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob der Rathausparkplatz mit ca. 7000m³ gemäß den Vorgaben des vielfach in der Bevölkerung abgelehnten Beschlusses des Gemeinderates verbaut werden soll oder nicht. In einer nicht öffentlichen Klausurtagung des Gemeinderates erklärte die SVP, sie plane im Rahmen der nächsten offiziellen Gemeinderatssitzung vorzuschlagen, jenen Beschluss, welcher die oberirdische Verbauung ermöglichen würde, zurückzuziehen, um die Volksabstimmung zu verhindern.
Die abschaffende Volksabstimmung hat laut Verordnung über die Durchführung von Volksabstimmungen eine bindende Wirkung und eine Gültigkeit von drei Jahren. Eine Bestimmung, welche die SVP-Mehrheit selbst 2014 bzw. 2015 so festgelegt hatte. Diese Bestimmung, wie auch der demokratische Bürgerentscheid, sind der SVP-Naturns nun plötzlich ein Dorn im Auge: Sie macht einen Rückzieher und scheut die Abstimmung. Ein neuer Beschluss soll laut SVP den alten ersetzen. Ob dies überhaupt rechtlich möglich ist, wird derzeit überprüft, ob politisch gerechtfertigt, ist mehr als fraglich.
Das Promotorenkomitee wird indes unbeirrt in seiner Tätigkeit fortfahren und mit der Sammlung der notwendigen 500 Unterschriften beginnen. Das Ziel, die abschaffende Volksabstimmung abzuhalten und den Bürgerinnen und Bürgern von Naturns ihr zustehendes Mitentscheidungsrecht zu wahren, wurde nicht aufgegeben. Es werden alle eingeladen, bei diesem partizipativen Bürgerbeteiligungsprozess mitzumachen und bei der in Kürze beginnenden Unterschriftensammlung ihre Unterschrift abzugeben.
Die Gemeinderäte der Süd-Tiroler Freiheit Naturns,
Natascha Santer Zöschg,
Michael Lochmann,
Dietmar Rainer.
Landtagsabgeordnete Sepp Noggler, Franz Locher und Manfred Vallazza beklagen im Zuge der Anklage am Rechnungshof die fehlende menschliche Solidarität und Unterstützung für Alt-Landeshauptmann im Lande
Seit einiger Zeit ist Luis Durnwalder am regionalen Rechnungshof angeklagt, dem Land Südtirol während seiner Amtszeit einen Imageschaden zugefügt zu haben. Bei einer möglichen Verurteilung droht dem Altlandeshauptmann eine empfindliche Schadensersatzstrafe.
Mit völligem Unverständnis und Unmut reagieren die Landtagsabgeordneten Sepp Noggler, Franz Locher und Manfred Vallazza auf das genannte Gerichtverfahren vor dem Rechnungshof. In einer gemeinsamen Stellungnahme beklagen die drei bäuerlichen Landtagsabgeordneten die wünschenswerte menschliche Solidarität und Unterstützung für den Alt-Landeshauptmann in Südtirol: „Es darf und kann doch nicht sein, dass einem mehr als verdienten Alt-Landeshauptmann nach 25 Jahren mehr als erfolgreicher Landeshauptmannschaft ein Imageschaden für Südtirol vorgeworfen wird. Genau das Gegenteil ist der Fall“, betonen Noggler, Locher und Vallazza. „Südtirol würde heute nicht so erfolgreich dastehen, wenn nicht unser Altlandeshauptmann maßgeblich zu diesem Erfolg beigetragen hätte. Wir hätten uns in dieser für Luis Durnwalder sehr schwierigen Zeit in Südtirol mehr menschliche Solidarität und Unterstützung erwartet. Wir möchten ihm diese deshalb hiermit klar zum Ausdruck bringen und hoffen gleichzeitig, dass er vor Gericht zu seinem Recht kommt. Obwohl wir mehr als überzeugt sind, dass ein großer Teil der Südtirolerinnen und Südtiroler hinter Luis Durnwalder steht, wünschen wir uns, dass diese Nähe zum Altlandeshauptmann auch öffentlich bezeugt wird. Dies hat sich Luis Durnwalder mehr als verdient“, schreiben die drei Abgeordneten abschließend in ihrer Medienmitteilung.
Regional, saisonal, 0 km und von heimischen Produzenten. Zwei Änderungsanträge des Team K zu den Änderungen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen wurden am Montag im dritten Gesetzgebungsausschuss angenommen. Künftig sollen regionale, biologische und gesunde Lebensmittel, die in den Mensen der Schulen und Krankenhäuser des Landes auf dem Teller landen, bei öffentlichen Ausschreibungen - zu Recht - eine höhere Punktzahl erhalten als bisher. “Jetzt muss der Gesetzentwurf auch im Plenum abgestimmt werden, aber wir glauben, dass diese Änderungen auch und vor allem für die Landwirtschaft und die lokale Lebensmittelproduktion so wichtig sind, dass sie nicht mehr gestrichen werden können - auch wenn sie vom Team K kommen", kommentiert Paul Köllensperger.
Paul Köllenspergers Engagement für die Unterstützung der lokalen Wirtschaft bei öffentlichen Ausschreibungen begann bereits im Jahr 2017. Damals hatte der Landtagsabgeordnete einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht. Die Ziele sind klar: Produkte "made in Südtirol" werden von Unternehmen hergestellt, die nicht nur beste Qualität garantieren, sondern auch Arbeitsplätze und Wohlstand in unserem Land schaffen, mit kurzen Lieferketten vom Herstellungsort bis auf den Teller. Nun hat der III. Gesetzgebungsausschuss grünes Licht für die beiden Änderungsanträge am Gesetz für die öffentlichen Ausschreibungen gegeben. So können morgen mehr einheimisches Fleisch, Milch, Eier, Gemüse in den Tellern der Mensen von Schulen und Krankenhäusern landen, zum Vorteil der Gesundheit der Konsumenten und der Einkommen unserer Bauern und lokalen Produzenten.
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Wenn Herdenschutz nicht möglich ist, gibt es bei Schäden Schadenersatz. Auch Herdenschutz auf Heimweiden wird künftig gefördert: Diese Neuerungen hat die Landesregierung heute genehmigt.
Die EU-Verordnung 2472/2022 ist seit Jahresbeginn in Kraft; die Kriterienbeschlüsse für Beihilfen zur Verhütung und Vergütung von Wildschädengemäß Landesjagdgesetz mussten angepasst werden. Das hat die Landesregierung heute (16. Mai) in zwei getrennten Beschlüssen gemacht und auf Vorschlag von Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler einige Neuerungen eingeführt.
Ein Beschluss betrifft die Schäden durch jagdbare, der andere jene durch geschützte Tierarten. Die EU-Verordnung fordert im Gegenzug zu finanziellen Beiträgen, dass auch die Begünstigten ihren Einsatz bringen – in diesem heute behandelten Bereich beispielsweise durch Sicherheitszäune oder Hütehunde. "Genau hier liegt die größte Neuerung, welche uns am Herzen liegt: Sind nach vernünftigem Ermessen Herdenschutzmaßnahmen nicht möglich, können künftig Beiträge trotzdem ausbezahlt werden", informiert Landesrat Schuler.
Diese "Unmöglichkeit" wird mit Argumenten belegt, welche die Freie Universität Bozen mit ausgearbeitet hat. "Auf Almen sind demnach großflächige Einzäunungen mit Herdenschutzzäunen nach vernünftigem Ermessen nicht möglich, wenn der Aufwand – also die Errichtung und Instandhaltung - im Verhältnis zu den Kosten in steilem und schwer zugänglichen Gelände als zu hoch bewertet wird", erklärt der zuständige Landesrat. Zudem sei auch die Wirksamkeitsolcher langen Zäune in Frage zu stellen, besonders wenn diese Wanderwegequeren und sie für Wandernde und Radfahrende immer wieder geöffnet werden müssen. Wildtiere werden durch lange Zäune in ihrem Wanderverhalten eingeschränkt, auch das Landschaftsbild leide. Für die Haltung von Herdenschutzhunden gelten genaue Vorgaben, für eine effiziente Behirtung zum Schutz vor Großraubwild brauche es zwei Personen und geeignete Unterkünfte in der Nähe der Weide. Kann ein Herdeneigentümer diese Gegebenheiten auf seiner Alm erkennen, hat er mit Verweis darauf Anrecht auf Beiträge im Fall von Schäden durch Großraubwild bzw. geschützte Tiere. Von einer Entschädigung ausgenommen sind Schäden an Fahrzeugen infolge von Unfällen mit Großraubwild.
Gefördert werden künftig außerdem auch Vorbeugemaßnahmen wie die Anbringung von (Weide-)Schutzzäunen nicht mehr nur auf der Alm, sondern auch bei Haltung im Heimbetrieb. Diese Zäune müssen Mindestkriterien erfüllen (1,20 Meter Höhe, 3000 Volt Spannung bzw. 2 Meter Höhe für Wildschutzzäune), ihre Länge ist je nach Größe der Herde festgelegt.
Richten Wildtiere - jagdbare und geschützte Tiere - Schäden an Tieren oder geschützten Kulturen an, gibt es Entschädigungen, die beispielsweise bei geschützten Bienenständen bis zu 100 Prozent ausmachen können, in anderen Fällen mindestens 40 Prozent des anerkannten beziehungsweise beweisbaren Schadens. Neu sind Entschädigungen für Ernteausfälle, die Vögel im Obst- und Weinbau anrichten, allerdings beschränkt auf einen 30 Meter breiten Streifen neben dem Wald.
Die Anträge sind im Amt für Jagd und Fischerei in der Landesabteilung Forstwirtschaft einzureichen. Auf den Landeswebseiten gibt es Informationen und Formulare für die Anträge.
uli
Die Einrichtung in den Krankenhäusern, Sprengeln und wohnortnahen Diensten wird laufend erneuert und optimiert. Das entsprechende Ankaufsprogramm wurde heute von der Landesregierung genehmigt.
E-Bikes und Dienstfahrzeuge für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitssprengel, Kühlschränke für Medikamente und Stationsbetten in den Krankenhäusern – das sind nur einige der Einrichtungsgegenstände und Geräte, welche im Ankaufsprogramm für nicht-medizintechnische Geräte des Gesundheitsbetriebes enthalten sind. Dieses wurde heute (16. Mai) von der Landesregierung gutgeheißen. "Patientinnen und Patienten sollen sich bei einer Behandlung im Krankenhaus oder in den Sprengeln gut betreut fühlen. Dabei spielt nicht nur der persönliche Kontakt zum Fachpersonal eine wichtige Rolle, sondern auch die Umgebung und Einrichtung", betont Gesundheitslandesrat Arno Kompatscher. Jedes Jahr wird vom Gesundheitsbetrieb erhoben, welche Geräte, Ausstattungen, Einrichtungen und bewegliche Güter im Folgejahr in den Gesundheitseinrichtungen benötigt werden. Dadurch können laut Kompatscher die Rahmenbedingungen an aktuelle Standards angepasst und laufend verbessert werden. Zudem werde garantiert, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über alles Notwendige verfügen, um ihre Arbeit bestmöglich auszuführen.
Das Ankaufsprogramm enthält verschiedene Güter, welche in den Krankenhäusern, Gesundheitssprengeln und wohnortnahen Diensten gebraucht werden. Für das laufende Jahr stehen dem Gesundheitsbetrieb dafür etwas mehr als drei Millionen Euro zur Verfügung. Im Bereich der Dienste der wohnortnahen Versorgung werden beispielsweise Blutabnahmestühle, Fahrräder, E-Bikes, Dienstfahrzeuge und Einrichtungsgegenstände für die Wartesäle und Behandlungszimmer angekauft. In den Krankenhäusern werden mit den Geldmitteln unter anderem Stationsbetten, Einrichtungsgegenstände für die Labore, Kühlschränke für Medikamente, elektrisch einstellbare Betten, Intensivbetten, Fernsehgeräte für Patientenzimmer oder neue Stühle für die Warteräume finanziert.
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