von Albrecht Plangger - Für den Ministerpräsidenten geht es am 4. Dezember um nichts weniger, als um die „Mutter aller Reformen“. Die Bürger selbst sollen über die größte Verfassungsreform der letzten Zeit entscheiden, weil Renzi´s Mehrheit im Parlament nicht ausreicht, um die Verfassung aus eigener Kraft zu ändern.
Die Arbeit im Parlament konzentriert sich auf den Ausgang dieses Referendums und arbeitet sonst auf Sparflamme. Einzige positive Ausnahme dieser Woche ist die Verabschiedung eines Gesetzes zur Unterstützung und Aufwertung von Gemeinden unter 5.000 Einwohnern im Berg- und Randgebieten. Das Gesetz war einstmals als sog. „Berggesetz“ konzipiert und sollte dem Art. 44 der Verfassung (la legge dispone provvedimenti a favore delle zone montane) eine konkrete Umsetzung geben. Dieses Gesetz betrifft nun 5.500 von über 8.000 Gemeinden und soll zwischen 2017 und 2023 € 100 Mio. in diese Gemeinden bringen, wozu ein spezifischer Fond eingerichtet wurde, welcher zentral beim Ministerratspräsidium angesiedelt ist. Mit € 10-15 Mio. wird man die Strukturprobleme im Berggebiet nicht beheben können, aber der eine oder andere „rührige“ Bürgermeister wird sich schon das eine oder andere gute Projekt finanzieren wissen.
Für Südtirol sind vor allem Bestimmungen zur vorrangigen Breitband-Finanzierung, dem vereinfachten Erwerb von leerstehenden Staatsgebäuden (ANAS, Eisenbahn usw.) und Maßnahmen gegen die Verwahrlosung von landwirtschaftlichen Flächen und Gebäuden bzw. die Möglichkeit Restdienste an Private (z.B. Lebensmittelgeschäft) zu vergeben interessant. Für das arg vernachlässigte Berggebiet (Südtirol bildet diesbezüglich im Staatsgebiet eine „leuchtende“ Ausnahme) im Staate ist es vor allem eine Anerkennung für diese Territorien und eine Bewusstseinsbildung, daß diese Gebiete unbedingt aufgewertet werden müssen, um der Landflucht und der hydrogeologische Verwahrlosung entgegenzuwirken. Hauptsächlich im Interesse der Bevölkerung in der hochentwickelten „Ebene“.
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