Montag, 04 Januar 2016 09:06

Leserbriefe Ausgabe 1-16

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Keine vollständige Gis-Befreiung für Malser Bürger!
Mit zweierlei Maß scheint man in der Gemeinde Mals zu messen, wenn es um die - landesweit ab 2016 angekündigte - vollständige Befreiung von der GIS auf Erstwohnungen geht. Die ansonsten sich so bürgernah und sozial rühmende Gemeindeverwaltung von Mals um BM Veith in Mals hat bei der Diskussion zum Haushaltsvoranschlag 2016 den von der Offenen GemeindeListe Mals zum zweiten Mal eingebrachten Antrag um die gänzliche Befreiung der GIS auf die Erstwohnung samt Zubehör abgelehnt - mit der Begründung, man könne nicht auf weitere Einnahmen verzichten. Bereits in der Ratssitzung vom 16.07.2015 haben sich BM Veith und seine SVP-Räte geschlossen gegen den Beschlussantrag der Offenen GemeindeListe Mals ausgesprochen, mit der Begründung, man werde sich zukünftig bemühen, eine „normale“ Hauptwohnung zu befreien. Die Regierungspartei in der Gemeindeverwaltung von Mals zeigte damit wiederholt, dass ihr die Reduzierung der Steuerlast für die Bürger nicht wirklich am Herzen liegt. Das Versprechen des BM bei der Festlegung des Freibetrages für die GIS 2016 ALLE Hauptwohnungen samt Zubehör von der Zahlung zu befreien, wurde somit zum zweiten Mal gebrochen und viele Malser Familien müssen weiterhin die GIS auch für das Jahr 2016 entrichten.
Die Gemeinderäte der Offenen GemeindeListe Mals


Wieder Preis für Gemeinde Mals
Schon öfters wurde die Gemeinde Mals in den letzten Jahren für ihre vorbildhaften und zukunftsfähigen Projekte gekürt und letztlich auch mit dem Ökologiepreis Vinschgau. Mit ihrem Projekt HOACHE zeigt die Gemeinde Mals besondere Sensibilität für die Landschaft und die Biodiversität und das ist wirklich sehr lobenswert. In manch anderer Gemeinde werden die Gäste mit Abdrift-­Schutzplanen begrüßt oder wird ein Palabirn-­Anger von landesweiter kulturhistorischer Bedeutung Stück für Stück zubetoniert. Mals hat sich dagegen einen internationalen Namen in Sachen Nachhaltigkeit und Bürgerbeteiligung gemacht und dieses Prädikat macht sich schon jetzt wirtschaftlich positiv bemerkbar. Viele Leute kommen auch deshalb gerne nach Mals. Man kann nur hoffen, dass diese Pionierarbeit der Malser Gemeindeverwaltung noch rechtzeitig auf andere Gemeindeverwaltungen überspringt, bevor die letzten Kostbarkeiten unwiederbringlich verschwunden sind.
Rudi Maurer,  Prad am Stilfserjoch


Sanitätsreform
Am 24 November 2014 wurde ich notfallmässig in das Krankenhaus Schlanders eingeliefert und dort, bis zu meiner Entlassung am 2. Dezember 2014, in jeder Hinsicht bestens versorgt. Dafür allen ein herzliches Dankeschön. Bei der Durchsicht  meiner Krankenkassen Leistungen ist mir aufgefallen, dass bis Dato, also über ein Jahr nach der Entlassung, die Leistungen des Krankenhauses  immer noch nicht in Rechnung gestellt wurden. Einem Bekannten von mir, ebenfalls in der  Schweiz wohnhaft, welcher vor einiger Zeit im Krankenhaus Schlanders  ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen musste, wurden die Leistungen erst anderthalb Jahre nach Abschluss der Behandlung verrechnet. Nun frage ich mich, wie sich das Sanitätswesen in Südtirol eine solche Rechnungspolitik leisten kann. Auf der einen Seite wird, weil man sparen muss, über Schließungen von Abteilungen diskutiert und  damit für das betroffene Personal, welches trotz dieser Umstände sein Bestes gibt , eine fast unerträgliche Arbeitssituation geschaffen und auf der anderen Seite wird Geld, das einem zusteht und mit dem man arbeiten könnte,  erst nach Jahren eingefordert. Es dürfte doch in der heutigen digitalisierten Zeit kein Problem darstellen, Leistungen innert nützlichster Frist in Rechnung zu stellen.   
Wenn man das so hochrechnet, muss es sich dabei um eine nicht unerhebliche Summe handeln. Dazu kommen noch die Zinsen dieser Summe usw. Jedes private Unternehmen müsste  bei einem solchen Vorgehen unweigerlich über kurz oder lang die Tore schliessen. Es würde mich interessieren wie Sie, Frau Landesrätin Stocker, als verantwortliche Person dem Sanitätspersonal und Frau und Herrn Südtiroler diese Situation erklären können und was sie gedenken dagegen zu tun. Da liegt doch einiges im Argen und wären sicherlich dringende Reformen notwendig und angebracht. Meiner Meinung  nach  macht da irgendjemand seine Hausaufgaben nicht richtig oder gar nicht und  wird dafür auch noch fürstlich bezahlt.
Rudolf Tratter, Winterthur


„Diesselbe Energie und Großzügigkeit“
Für die Fachgewerkschaft Gesundheitsdienst im Autonomer Südtiroler Gewerkschaftsbund (ASGB) ist es nicht akzeptabel, dass die Landesregierung das öffentliche Personal nach unterschiedlichen Maßstäben behandelt. Damit nimmt der ASGB-Gesundheitsdienst Bezug auf die aktuelle Diskussion um die Gehaltserhöhung für Ärzte mit einem Jahresgehalt von über 240.000 Euro. Für diese hat die Landesregierung nun eine Obergrenze von 288.000 Euro festgelegt. „Wir fordern, dass die Landesregierung dieselbe Energie und Großzügigkeit wie sie sie für die betroffenen Ärzte an den Tag legt, auch für die 8.000 Mitarbeiter/innen des nichtärztlichen Personals und für alle anderen Bediensteten der Landesverwaltung und lokalen Körperschaften aufwendet. Seit über 5 Jahren sehen sich nämlich über 40.000 öffentlich Bedienstete in Südtirol mit einem Gehaltsstopp konfrontiert“, erklärt der Landessekretär des ASGB-Gesundheitsdienst, Andreas Dorigoni.  
Wenn sich die Landesregierung schon auf Rom berufe, so Dorigoni, anstatt mit eigenen Beschlüssen und Gesetzen die primären Kompetenzen der Autonomie zu verteidigen, dann solle es dies beim gesamten Personal tun. Der Verfassungsgerichtshof hat nämlich verfügt, dass die entgangene Inflationsanpassung bei den Gehaltsverhandlungen zu berücksichtigen sei.
Andreas Dorigoni
ASGB-Gesundheitsdienst

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