von Albrecht Plangger - Das Stabilitätsgesetz für das Jahr 2016 ist veröffentlicht, obwohl schon seit Tagen im Ministerrat genehmigt. Eine erste Bearbeitung wird der Senat übernehmen. Viel Dinge werden dort diskutiert und entschieden werden, daher müssen die Senatoren auch unsere „Anliegen“ für´s Stabilitätsgesetz übernehmen. Bei uns in der Abgeordnetenkammer wird es aus Zeitmangel nur mehr wenige Aspekte geben, an denen Änderungen angebracht werden können.
Die Kritik am Haushaltsgesetz ist heuer sehr „verhalten“. Viele finden ein persönliches „Zuckerle“ drinnen, für das man sich in der vergangenen 12 Monaten stark gemacht hat. Auch mir geht es so. Die Mehrwertsteuer auf Pellet geht von 22% auf 10% zurück, auch Gemeinden unter 10.000 Einwohner dürfen weiterhin Direktbeauftragungen unter € 40.000,00 machen usw. Es bleiben aber für jeden Abgeordneten genug Themenfelder, auf denen er sich beweisen oder die notwendigen Seilschaften suchen kann.
Neben dem Stabilitätsgesetz 2016 wird nur mehr das Gesetz zur Verlängerung der Kapitalrückführung aus der Schweiz, das Delegierungsgesetz zu den öffentlichen Ausschreibungen, und zur Konkurrenz behandelt werden.
In der Verfassungskommission haben wir nun wieder die Verfassungsreform vom Senat retour. Wohlwissend, daß am Text kein Beistrich mehr geändert werden darf und die Mehrheiten in der Abgeordnetenkammer mehr als klar sind, „schießen“ meine Kollegen aus vollen Rohren, basteln an Hunderten von Abänderungsvorschlägen und tun so, als ob alles wieder von vorne beginnen könnte. Dem ist nicht so! Wir verzichten auf Anhörungen und Abänderungsvorschlägen, „wachen“ aber, daß ja nicht „anbrennt“, weil wir auch vom bisherigen Ergebnis überzeugt sind. Dieses Erfolgserlebnis, etwas am neuen Verfassung- Text wirklich verändert zu haben, haben leider nur wenige Kollegen und Kolleginnen.
{jcomments on}