Jedes Jahr auf’s Neue stellt die Landesregierung bzw. der Landesrat für Forstwesen eine Sondergenehmigung für den Abtransport für den Marmor vom Göflaner Mitterwantlbruch bis hinunter nach Göflan aus. Und jedesmal wird dagegen vor dem Verwaltungsgericht Rekurs eingelegt. Und jedesmal wird der Rekurs angenommen und die Sondergenehmigung des Landes annulliert. Das Verwaltungsgericht in Bozen ist mittlerweile in seiner Urteilsfassung äußerst fit in der Materie. Heuer ist es diesbezüglich bereits das zweite Urteil. Das erste wurde im Jänner gefasst. Das zweite vor Kurzem.
Am 9. Oktober 2015 hat das Verwaltungsgericht die Transportgenehmigung, ausgestellt von Landesrat Arnold Schuler, erneut annulliert. Gegen die Transportgenehmigung rekurriert hat Johann Gurschler vom Tafratzhof - und Recht bekommen. Gurschler sei, so im Urteil, für die Ausstellung der Sondergenehmigung nicht einmal gefragt worden. Schließlich führe ein Teil der Forststraße durch Gurschlers Grund und Boden. Seit der Zustellung der Akten Mitte Oktober fährt kein LKW mehr. Mit jedem Urteil des Verwaltungsgerichtes wird eine endgültige Lösung über die Straße ein Stück weit unwahrscheinlicher. Auch der jüngste Vorschlag von LH Arno Kompatscher und Landesrat Arnold Schuler, beide Betriebe, die Lasa Marmo und die Göflaner Marmor GmbH könnten doch die Straße benutzen und dafür eine „verpflichtende Umweltgebühr“ im Ausmaße von 10 Euro pro Kilometer im Nationalpark entrichten, erweist sich im Lichte der Urteile des Verwaltungsgerichtes eher als Wunschballon auf Frieden, denn als rechtlich solide und mit den Beteiligten konkret erarbeitete Lösung.
Derweil läuft zusätzlich eine Verwaltungsklage von Seiten der Lasa Marmo und der Lechner Marmor AG wegen wettbewerbsverzerrender Maßnahmen, welche auch der Landesregierung angelastet werden. Man habe durch die Einhaltung von Auflagen durch Land und Park rund 200.000 Euro pro Jahr mehr ausgeben müssen, als die Göflaner Marmor GmbH, welche diese Auflagen nicht erhalten habe, sagt Georg Lechner von der Lechner Marmor AG. In diesen Tagen gibt es eine diesbezügliche Verhandlung.
Der BM von Schlanders Dieter Pinggera kündigt dem Vinschgerwind gegenüber Rekurs beim Staatsrat an. Denn bei der Urteilsfindung sei man, so Pinggera, von völlig falscher Rechtslage ausgegangen. Zudem sei mit dem Übergang des Nationalparkes bereits 2016 eine Lösung des Transportes, so wie sie LH Arno Kompatscher und Arnold Schuler vorgeschlagen haben, ins Auge gefasst.
Geht Hase und Igel also weiter?
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