Die Kinder können folglich 34 Jahresstunden weniger am Pflichtunterricht teilnehmen, sprich von der sogenannten Pflichtquote befreit werden, in dem normalerweise das Wahlpflichtfach stattfindet. Das Gesetz sieht auch eine mögliche Anerkennung von Vereinstätigkeiten vor. Im Schulsprengel Schlanders haben wir für das Schuljahr 2015/2016 nur die Anerkennung der Musikschule vorgesehen.
Vor welche Herausforderungen stellt dieses Bildungsguthaben Schulen.
Manuela Nollet: Kein Schulsprengel ist mit dem anderen vergleichbar. Jede Schule steht vor einer anderen Herausforderung, weil jede Schule im Rahmen ihrer Schulautonomie eine individuelle Richtung eingeschlagen hat.
Reinhard Zangerle: Wir hier in Schlanders haben den teamorientierten Unterricht seit nunmehr drei Jahren als Schwerpunkt. Dieses Pilotprojekt, in dem es um kooperative Lernformen geht, wird vom Schulamt unterstützt. Wir müssen nun am SSP Schlanders in der Grundschule das Wahlpflichtfach wieder einführen, da wir die Pflichtquote zur Potenzierung der curricularen Fächer verwendet haben, so zum Beispiel Italienisch und Englisch. Diese Potenzierung müssen wir wieder zurücknehmen und das Wahlpflichtfach einführen. Es wird verschiedene Angebote geben. Die Schule muss sich natürlich auch so organisieren, dass man die Fahrschüler berücksichtigt, denn Sondertransporte werden bei der Befreiung der Pflichtquote nicht finanziert.
Und vor welchen Herausforderungen stehen Eltern und Schüler?
Reinhard Zangerle: Eltern müssen abwägen: Was will ich für mein Kind und auf was verzichte ich. Deshalb werden in der ersten Schulwoche die Wahlpflichtangebote vorgelegt, damit die Eltern und Schüler wissen, auf was sie verzichten.
Hat Schullandesrat Philip Achammer mit dem neuen Bildungsgesetz den richtigen Weg eingeschlagen? Ihre Meinung?
Reinhard Zangerle: Das Ansinnen, die außerschulisch erworbenen Kompetenzen aufzuwerten und zu berücksichtigen ist legitim und positiv, ein Weg in die richtige Richtung. Nur, wenn es so gemacht wird, wie es das Gesetz vorsieht, dann ist das wieder ein Nebeneinander und nicht ein Miteinander. Das Miteinander zeigt sich nur, indem man konkret miteinander arbeitet, wenn z.B. der Volleyballclub in die Klasse kommt, oder einen Block des Wahlfaches mitgestaltet. Das Miteinander fehlt mir da einfach. Es wird einfach ein wenig Unterricht abgezwackt, um die Kinder zu entlasten. Was ja auch legitim ist.
Manuela Nollet: Ich finde es nicht gerecht, dass von diesem Bildungsgesetz nur ein Teil der Schüler profitiert. Wir haben am SSP Schlanders insgesamt knapp 30 Prozent Kinder, die eine Musikschule besuchen. Außerdem haben die Fahrschüler ein Problem mit dem Transport, da keine Sonderfahrten angeboten werden.
Informationsveranstaltungen zu diesem Thema haben an allen fünf Grundschulen und an der Mittelschule stattgefunden. Der Grundtenor?
Manuela Nollet: Die Eltern waren sehr wohl interessiert, haben aber verhalten reagiert. Grundsätzlich wünschen sich die Eltern, dass die Fünftagewoche bleibt, gleichzeitig aber ein zweiter Nachmittagsunterricht wegfallen sollte. Dies könnte durch eine Streckung des Unterrichtsjahres erreicht werden.
Wie will man im SSP Schlanders dieses Bildungsguthaben umsetzen?
Manuela Nollet: Es sind vier Varianten ausgearbeitet worden. Wir werden in den nächsten Tagen eine Umfrage unter den Eltern machen, damit wir im Schulrat eine Entscheidung im Sinne der Eltern fällen können.
Interview: Angelika Ploner
INFO
Aus dem neuen Bildungsgesetz:
Die deutschsprachigen Schulen der Unterstufe gewähren auf Antrag der Erziehungsverantwortlichen den Schülerinnen und Schülern für die Bildungstätigkeiten an den Musikschulen des Landes eine Unterrichtsbefreiung von der den Schulen vorbehaltenen Pflichtquote von 34 Stunden pro Jahr. Die Schulen der Oberstufe können auf Antrag der Erziehungsberechtigten oder der volljährigen Schülerinnen und Schüler die Bildungsangebote der Musikschulen des Landes, des Musikkonservatoriums und der Sportvereine sowie andere außerschulische Bildungsangebote anerkennen und eine Befreiung von der Pflichtunterrichtszeit im Ausmaß von maximal 57 Stunden pro Jahr gewähren. Die Anerkennung von Bildungsangeboten der Musikschulen des Landes und außerschulischen Bildungsangeboten hat keine Auswirkung auf das Stellenkontingent der einzelnen Schule.
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