Die verschiedenen Förderungen können in folgende Bereiche eingeteilt werden:
• Landesbeitrag für Energiesparmaßnahmen
• Wohnbauförderung für den Bau, Kauf der Erstwohnung
• Steuerabzug für den Kauf einer sanierten Wohnung
Wichtig: Im Bereich der Energieeinsparung besteht absolutes Kumulierungsverbot zwischen den verschiedenen Förderungen. Man darf sich also nur für eine Förderung entscheiden.
LANDESBEITRAG FÜR ENERGIESPAR-MASSNAHMEN
Das Land vergibt Beiträge für Energiesparmaßnahmen. Im Speziellen wird im Falle eines Neubaus vor allem der Einsatz erneuerbarer Energiequellen bezuschusst.
Die Beiträge werden im Ausmaß von bis zu 30% der anerkannten Kosten (Betrag ohne Mehrwertsteuer) für folgende Investitionen gewährt:
• Einbau von thermischen Solaranlagen für die Warmwasserbereitung und / oder Schwimmbaderwärmung
• Einbau von thermischen Solaranlagen für die Heizungsunterstützung und / oder Kühlung, sofern das Gebäude dem KlimaHaus A-Standard entspricht
• Einbau von Hackschnitzel-, Pellets- und Stückholzanlagen, sowie dem Einbau von geothermischen Wärmepumpen, sofern die Baukonzession nach dem 14.12.2009 liegt, muss das Gebäude dem KlimaHaus A-Standard entsprechen
Hinweis: Im Einzugsgebiet von Fernheizwerken werden keine Beiträge für Anlagen zur Wärmeerzeugung und für Solaranlagen gewährt.
Um in den Genuss des Landesbeitrages zu kommen, müssen vor dem Beginn der Arbeiten die entsprechenden Gesuchsformulare und Datenblätter (siehe Webseite der Provinz) ausgefüllt und im Amt für Energieeinsparung eingereicht werden.
WOHNBAUFÖRDERUNG FÜR DEN BAU, KAUF DER ERSTWOHNUNG
Für den Bau oder Kauf der Erstwohnung werden von Seiten des Amtes für Wohnbauförderung Beiträge in Form von zinslosen Darlehen bzw. einmaligen Beiträgen vergeben.
Um in den Genuss der Beiträge zu kommen, müssen diverse Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu zählen unter anderem die Dauer der Ansässigkeit in der Provinz, die Besitzverhältnisse des Gesuchstellers und dessen Eltern, Schwiegereltern und Kinder und nicht zuletzt die Höhe des Einkommens.
Mit einem Punktesystem wird anhand der Anzahl der Familienmitglieder die Höhe und die Form des Beitrages bestimmt. Eine Familie mit zwei Kindern erhält auf diese Weise je nach Einkommensstufe einen Beitrag in Höhe von 26.000 bis 58.500 Euro. Das zinslose Darlehen liegt hingegen bei 130.000 Euro.
Auch die Wohnung, welche Gegenstand der Förderung ist, muss die Merkmale einer Volkswohnung besitzen.
Hinweis: Weitere Details zur Wohnbauförderung sind in der neuen Wohnbaufibel 2015 enthalten. Sie ist kostenlos beim AFB- Arbeiter-, Freizeit und Bildungsverein, der Verbraucherzentrale Südtirol und den Raiffeisenkassen erhältlich.
STEUERABZUG FÜR DEN KAUF EINER SANIERTEN WOHNUNG
Für den Kauf einer sanierten Wohnung steht dem Käufer ein
Steuerabzug in Höhe von 50% von 25% des Kaufpreises zu. Der Höchstbetrag liegt jedoch in jedem Fall bei 96.000 Euro. Somit können maximal 48.000 Euro im Laufe von 10 Jahren von der Einkommenssteuer abgezogen werden.
Damit der Steuerabzug in Anspruch genommen werden kann, müssen am gesamten Gebäude gewisse Sanierungsarbeiten oder bauliche Umgestaltungen durchgeführt worden sein. Außerdem muss die wiedergewonnene Baueinheit innerhalb 6 Monaten nach Abschluss der Bauarbeiten verkauft worden sein.
Weil sämtliche Zahlungsdaten im Kaufvertrag verankert sind, ist davon auszugehen, dass es nicht notwendig ist, die Zahlung in einer besonderen Form durchzuführen.
Da es sich bei diesem Fördersystem um einen Abzug von der Einkommenssteuer handelt, kann der Steuerabzug nur dann zur Gänze in Anspruch genommen werden, wenn ausreichend Steuern bezahlt werden. Außerdem darf nicht vergessen werden den
Steuerabzug in der Steuererklärung anzuführen.