Ein Dankeschön an Ärzte und Einsatzkräfte
Am 06.07.2014 verunglückte unsere Tochter oberhalb von Tarsch. Ihr Freund alarmierte sofort die Notrufzentrale. Die Rettungskette funktioniert vorbildlich. Zwei Bergretter, die unweit mit ihrem Mountainbike unterwegs waren, kamen in kürzester Zeit. Kompetent leisteten sie Erste Hilfe u. forderten den Notarzt an. Inzwischen kam eine weitere Gruppe von Bergrettern vom BRD Latsch sowie der Rettungswagen des Weißen Kreuz mit Helfer und Notärztin. Unsere Tochter wurde erstversorgt, von den Bergrettern zum Rettungsfahrzeug gebracht u. ins Krankenhaus Schlanders gefahren. Die Fachkräfte der Ersten Hilfe Station dort leisteten ebenso professionelle Arbeit wie alle Einsatzkräfte vorher. Diagnose, Leberriss und Rippenfraktur. Der Rettungshubschrauber wurde angefordert. Bis zum Eintreffen des Hubschraubers wurden alle notwendigen Maßnahmen getroffen, welche für eine Notoperation notwendig sind, unsere Tochter konnte in Bozen direkt vom Hubschrauber in den OP gebracht werden. Dank des professionellen u. schnellen Handelns, vom Auffinden bis zur Übergabe im KH Bozen sowie dem kompetenten Eingriff des Ärzteteams dort, geht es unserer Tochter den Umständen entsprechend, wieder sehr gut.Das hervorragende Funktionieren der Rettungskette ist lobenswert. Es ist mir ein Anliegen allen Beteiligten, BRD , Weißen Kreuzhelfern und Ärzten einen großen DANK auszusprechen.
Albert Platter, Eyrs
Glurns: Gemeindeverwaltung heavt einen einzelnen Bürger auf erstrebenswerte Vorzugsschiene
Die aufgrund der Transparenzbestimmungen gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichungen von Verwaltungsmaßnahmen über die digitalen Amtstafeln auf den Internetseiten der Gemeinden bieten Einblick in das Geschehen der einzelnen Gemeinden und geben Entscheidungen ihrer Verantwortungsträger wieder. Kürzlich, auf dem Heimweg von meinem geliebten Ausflugsziel, dem St. Martinskirchlein unterhalb der Waldgrenze, zurück in das Städtchen Glurns ist mir auf der südöstlichen Seite außerhalb der Stadtmauern der Rohbau eines Wohnhauses wie ein Dorn im Auge aufgefallen und hat in mir unweigerlich die von den gewählten Gemeindemandataren gefassten, und dann on-line veröffentlichten Beschlüsse zur Abänderung des Bauleitplanes und später dann zur Abänderung der Durchführungsplanes für die Erweiterungszone „In den Auen“ wachgerufen. All zu gut konnte ich mich in diesem Zusammenhang an den Inhalt eines Gemeinderatsbeschlusses erinnern, mit welchem der Einwand des Glurnser Ortsbauernrates gegen die bereits mit vorausgehendem Beschluss genehmigte konzeptlose Verschwendung von landwirtschaftlichem Grün und die städtebauliche Zersiedelung mit der Forderung ZUR Einstellung dieses Abänderungsverfahrens am Flächenwidmungsplan abgelehnt und mit großer Mehrheit niedergeschmettert worden ist. Der Blick in die Talsohle rechtfertigt in jeder Hinsicht die Bedenken der örtlichen Bauernvertreter, die anscheinend als Einzige in dieser Angelegenheit Weitsicht gezeigt haben, denn er macht es deutlich: Der Standort des erwähnten Neubaus beeinträchtigt in negativer und bedenklicher Weise das Landschaftsbild, indem er die linear verlaufenden östlichen Baufluchtlinien der Erweiterungszonen „Am Moosangerweg“ und „In den Auen“ aufs Sträflichste missachtet und sich wie ein um 90° abstehendes Ohr präsentiert, das man bei einem Neugeborenen durch einen chirurgischen Eingriff plastisch in die richtige Position bringen müsste, um dem Kleinkind ein normales Aussehen verleihen zu können. Auch die architektonische Bauweise des neuen Wohnhauses in Form einer Schuhschachtel ist eine Zumutung für das Landschaftsbild!
Die Entscheidungen der Landschaftsvertreter in der Landesraumordnungskommission und in der Gemeindebaukommission sowie auch jene der übrigen Mitglieder der genannten Kommission sind nicht nachvollziehbar, weshalb der Antrag auf Abänderung des Flächenwidmungsplanes zum Gemeindebauleitplan von Glurns trotz des vorgelegten Einwandes des Südtiroler Bauernbundes und der Antrag um Projektgenehmigung gutgeheißen worden sind.
Äußerungen von Leuten in Glurns haben bei meinem Umhören darauf schließen lassen, dass der Bauherr des geschilderten Wohnhauses ein zielstrebiger Bittsteller ist, der es nach dem fragwürdigen Erwerb des heutigen Baugrundstücks vor wenigen Jahren von einem hoch betagten, alleinstehenden und sich ins Altersheim zurückgezogenen Rentner nun in seiner unnachgiebigen, bestechlichen Art und Weise durch Einzelgespräche und Kontakte mit Gemeinderats- und Baukommissionsmitgliedern auch geschafft habe, billiges Landwirtschaftsgebiet in teures Bauland umzuwidmen, um ein weiteres Wohnhaus für seinen jüngsten Sohn bauen zu können.
Die Frage drängt sich auf, ob denn Verwalter und Verantwortungsträger auf Ort- und Landesebene nicht im Stande sind, private Interessen jenen des öffentlichen Interesses zur Erhaltung von Natur und Landschaft mit Einbindung langfristiger raumordnerischer Zielsetzungen und nachhaltiger Wohnbauentwicklungen unterzuordnen? Hat Glurns nicht auch leerstehende Kubaturen zu Wohnzwecken wiedergewonnen und sich damit in den Zeitungen und Fernsehen – nicht zuletzt auch über das gute Gelingen der Sanierungsarbeiten bei den Bauobjekten in der Laubengasse – gerühmt? Sind diese neu sanierten Wohnungen in den alten Laubenhäusern nur für Bewerber des geförderten Wohnbaues zweiter Kategorie vorbehalten und müssen sie deshalb großteils an Interessierte aus den umliegenden Gemeinden zugewiesen werden? Haben die Glurnser selbst ein Privileg und dürfen ihre geförderten Wohneinheiten im Grün auf dem freien ex-Kasernenareal und auf willkürlich umgewidmetem Landwirtschaftsgebiet errichten?
Ist in letzterem Fall bei der Erweiterungszone „In den Auen“ das Verfahren über die Zuweisung von gefördertem Bauland – nach vorheriger Überprüfung der diesbezüglichen Zugangsvoraussetzungen des heutigen Bauherrn – überhaupt eingehalten worden? Mir als aufmerksame Leserin von öffentlichen Dokumenten der Gemeinden an meinem PC ist diesbezüglich nichts aufgefallen. Ich kann mich auch des Eindrucks nicht erwehren, dass es der bestechliche Stadtrat wohl bewusst unterlassen hat, diesbezügliche Überprüfungen anzustellen, um dem jungen Bauherrn und heute bereits grundbücherlichen Eigentümer des geförderten Baulandes an sein Ziel zu verhelfen. Ob er im Sinne der geltenden Landesbestimmungen die erforderliche Punktezuteilung als Bewerber des geförderten Wohnbaus trotz des Immobilienbestandes und der Vermögenslage seiner Eltern erreichen würde, bleibt offen, da zu berücksichtigen ist, dass diese bereits in einem neu gebauten Mehrfamilienhaus leben, die Dienstwohnung ihres Betriebes in der Gewerbezone unlängst einem ihrer Kinder übertragen und vor nicht allzu langer Zeit je ein Wohnhaus in den historischen Ortskernen von Glurns und Mals veräußert haben.
Eleonora Genovefa Gamper
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