Den Weg zu dieser Erkenntnis haben heftige Diskussionen gepflastert und das Ergebnis ist am Mittwoch vor einer Woche von BM Andreas Tappeiner und von Fraktionspräsident der Eigenverwaltung Laas Oswald Angerer unterschrieben worden. Aufatmen auf beiden Seiten. Vorausgegangen ist auch die letzte Titelgeschichte im Vinschgerwind, in der die Problematik minutiös aufgezeigt und der Bevölkerung in Laas und den Fraktionisten im Vinschgau nahegebracht worden ist. Zur Erinnerung: Die Gemeinde Laas hat über den Rechtsanwalt Manfred Schullian erwirkt, dass per Grundbuchsbeschluss drei Liegenschaften (die Marxkirche, die St. Nikolauskirche und das Gebäude, in dem sich derzeit die Apotheke befindet) von der Fraktion Laas an die Gemeinde Laas übertragen worden sind. Die Begründung der Gemeinde: Im fernen Jahr 1973 wurden unter anderem auch diese Immobilien von der Gemeinde auf die Fraktion übertragen, was ein Formfehler gewesen sei. Diesen wolle man nun richtigstellen. Das Grundbuchsdekret ist bereits über die Bühne.
Die Fraktion Laas ihrerseits drohte mit Klage. Nun hat man diese Klagedrohung ausräumen können. Tappeiner und Angerer haben, von ihren jeweiligen Ausschüssen dazu befugt, ein Abkommen unterzeichnet. Darin werden der Fraktionsverwaltung Büroräumlichkeiten in der alten Feuerwehrhalle unentgeltlich zur Verfügung gestellt, die restlichen Güter und Immobilien bzw. Parzellen in der Einlagezahl 405/II mit bisher nicht vorhandenen Nutzungsrechten versehen und von der Gemeinde nicht mehr angestatet und es ist die Zusicherung enthalten, dass das bei einem eventuellen Verkauf der Apotheken-Immobilie erlöste Geld in der Fraktion Laas reinvestiert würde. Im Gegenzug verzichtet die Fraktion Laas auf rechtliche Schritte gegen das Grundbuchsdekret. Damit ist ein vorprogrammierter Streit im Keim erstickt.
„Wir haben andere Probleme genug in Laas, als dass wir uns mit öffentlichem Geld bekriegen müssten“, sagen Tappeiner und Angerer.