Schlanders/Bozen - Ohne gerichtliche Anklagen geht beim Marmor in Schlanders offensichtlich nichts mehr. Es gilt anscheinend eine Tradition aufrecht zu erhalten. Der Gemeindeausschuss von Schlanders hat am 22. Oktober 2013 beschlossen, gegen das Fahrverbot auf der Marmorstraße vom Göflaner Wantl nach Göflan, ausgestellt von LH Luis Durnwalder am 31.Juli 2013, beim Verwaltungsgericht zu rekurrieren. Die Begründung im Ausschuss: „...dass diese Ablehnung insbesondere hinsichtlich der Erteilung der Fahrbewilligung Begründungen enthält, welche von der Gemeindeverwaltung in keinster Weise geteilt werden können, da auf die gelegten Dokumente überhaupt nicht eingegangen und ohne jedliche Begründung entgegen denselben entschieden wurde, sodass die Maßnahme des Landes-hauptmannes als vollkommen unbegründet zu erachten ist und es deshalb notwendig ist, dagegen Rekurs beim Verwaltungsgericht in Bozen einzureichen.“
Drei Tage nach diesem Beschluss flatterte den Gemeindeverwaltern eine Dringlichkeitsklage ins Haus: Der „Tafratzer Johann Gurschler hat gegen die Gemeinde Schlanders eine Dringlichkeitsklage auf Unterlassung der widerrechtlichen Durchfahrt und des Transportes von Marmor auf der Forststraße beim Landesgericht Bozen eingereicht. (eb)