Der Gästebeitrag wird auf Gemeindeebene eingehoben, und zwar je nach Hotelkategorie im Ausmaß zwischen 0,7 und 1,3 Euro pro Gast und Nacht. In besonderen Fällen kann die Abgabe auf zwei Euro erhöht werden. „Die Einhebung erfolgt vor Ort durch den Hotelier oder den Urlaub-auf-dem-Bauernhof-Betreiber. Dieser gibt den Beitrag an die Gemeinde weiter. Grundsätzlich bleiben die durch den Gästebeitrag eingenommenen Mittel vor Ort. Ein Anteil davon kann an den zuständigen Tourismusverband für überörtliches Marketing weitergegeben werden“, erklärt Landeshauptmann Durnwalder.