Naturns - Der Gemeinderat von Naturns hat in der Causa „Tschoggenhaus“ am 18. März das Begehren der beiden Rechtsanwälte Erwin Dilitz und Alexander Laimer noch einmal - diesmal mit guter Begründung - abgewiesen. Der Vinschgerwind hat über das Urteil des Staatsrates im Sommer 2023 berichtet und die möglichen Schritte des Gemeinderates bereits aufgezeigt. Dilitz und Laimer, Besitzer der „Tschoggenhauses“, sind vor dem Staatsrat gezogen, nachdem das Verwaltungsgericht in Bozen der Gemeinde Naturns Recht gegeben hatte. Der Gemeinderat hatte nämlich beschlossen, dass es im Bereich „Tschoggenhaus“ keine B1-Auffüllzone geben solle, so wie es die beiden Anwälte beantragt hatten. Der Staatsrat hatte dann aber dem anwältlichen Rekurs Recht gegeben, allerdings mit der Einschränkung, dass der Gemeinderat eine neuerliche Entscheidung ordentlich zu begründen hätte. Das hat der Naturnser Gemeinderat nun getan. Eine von den Anwälten gewünschte Auffüllzone sei in dieser Form rechtlich nicht möglich, auch nicht sinnvoll, es fehle ein Durchführungsplan und es sei aus allen anderen genannten Gründen diese beabsichtigten Bauleitplanänderung nicht zu befürworten. Und der Gemeinderat möchte sich in Kompatsch die Möglichkeit einer Einführung eines Mischgebietes offen halten. Die 11 anwesenden Gemeinderäte stimmten der Ablehnung zu. (eb)