Schluderns - Einen skurrilen Beschluss fasste kürzlich der Gemeindeausschus von Schluderns: „Einführung einer fiktiven, territorial nicht existierende Straße namens „Übergangsstraße“ für die Registrierung von Obdachlosen“. Die Schludernser haben damit eine Straße eingerichtet, die es nicht gibt. Ziel und Zweck des Beschlusses ist es, bei der Volkszählung auch Obdachlose berücksichtigen zu können. Obdachlose haben bekanntlich keine Adresse, ein direkter Aufenthaltsort kann also nicht zugeordnet werden. Als letzte Verankerung dient so die Geburtsgemeinde. Schluderns stellt seinen Beschluss auf die Basis eines Ministerialdekretes von 2010 und die dazugehörigen Anweisungen kommen vom ISTAT.
Die Definition des Begriffs „Obdachlosigkeit“ in der Sprache des Gesetzgebers, so wird es im Beschluss 381 vom 13. November angemerkt, bezieht sich auf zwei unterschiedliche Fälle: Jene „ohne festen Wohnsitz“ werden als „Künstler, Wanderer, umherziehende Handwerker, Zirkusleute usw.“ bezeichnet und „der so genannte „Obdachlose“, d. h. eine Person, die aus freien Stücken oder aufgrund einer subjektiven sozialen Notlage nicht in der Lage ist, eine herkömmliche Wohnung zu finden, in der sie ihren gewöhnlichen Wohnsitz einrichten kann, auch mit oder ohne Titel nutzt.“ Aus der Skurrilität wird so zumindest ein demografisches Auffangbecken. (eb)