Stilfs - Die Landesregierung hat am 19. September beschlossen, das Hofer-Haus im Ortskern von Stilfs unter direkten Denkmalschutz zu stellen.
Das so genannte Hofer-Haus im Dorfzentrum von Stilfs stammt aus der Zeit der Jahrhundertwende. In der Sitzung am 19. September hat die Landesregierung das Wohnhaus unter Denkmalschutz gestellt. Eigentümerin des Gebäudes ist die Gemeinde Stilfs, die die Unterschutzstellung des Hauses befürwortet hat. Im Vorfeld hatte Landeskonservatorin Karin Dalla Torre für das Gebäude das kulturelle Interesse festgestellt und das Unterschutzstellungsverfahren für eine direkte Denkmalschutzbindung eröffnet.
„Beim Hofer-Haus handelt es sich um ein kompaktes Gebäude in Massivbauweise mit traditionellem Satteldach. Sowohl die Fassade als auch die Ausstattung im Inneren sind sehr gut erhalten. Das Wohngebäude prägt den Ortskern von Stilfs und wird nun im Rahmen des Pnrr-Projektes von Stilfs instandgesetzt. Der Bau der Gemeinde wird erstmals sowohl vom Landesdenkmalamt als auch vom Institut für erneuerbare Energie der Eurac begleitet, um in diesem Pilotprojekt Lösungen zu entwickeln, die denkmalfachlich vertretbare Maßnahmen der energetischen Ertüchtigung umsetzen“, erklärt dazu Landeskonservatorin Dalla Torre. Sie wurde heute von der Landesregierung ermächtigt, beim Grundbuchsamt in Schlanders den Antrag auf Anmerkung der direkten Denkmalschutzbindung der betroffenen Parzellen zu stellen.
Das Hofer-Haus besitzt zwei Vollgeschosse und ein Dachgeschoss und ist teilunterkellert. Die Fassade verfügt über regelmäßige Fensterachsen, rote Fensterstöcke, weiße Winterfenster sowie Fitschenbänder und Beschläge aus der Jahrhundertwende. Das Haus besitzt eine schlichte, gut funktionierende Raumeinteilung, mit bauzeitlichem Treppenhaus im seitlichen Eingangsbereich, sowie eine hochwertige Ausstattung mit Fenstern, Türen, Böden, einer Stubentäfelung und zwei gemauerten Turmöfen. Der Dachboden mit bauzeitlichem Dachstuhl ist mit Ziegelmauerwerk geringfügig erhöht worden und lässt einen Ausbau des Dachgeschosses zu, heißt es in der Begründung zur Unterschutzstellung des Landesdenkmalamts.