Aus dem Gerichtssaal - Ja, es ist tatsächlich schwer, nicht in schallendes Gelächter auszubrechen! Da ist unser Landesgesetz über den Geschlossenen Hof so perfekt gen-dergerecht geschrieben, mit den „Hofübergeber/Hofübergeberin“, „Erbe/Erbin“, „Bauer/Bäuerin“, und so fort. Und doch konnte es nicht verhindern, dass in Corvara im Gadertal die ungeteilte Hälfte eines solchen Hofes im Mai 2022 zum stolzen Preis von Euro 2.450.000 an einen Chinesen aus Hongkong namens Kenneth Kwok Kit Pang verkauft wurde! So zu lesen in der Titelgeschichte des Wochenmagazins ff vom 27. Juli 2023. Verkäufer des Anteils von 1/4 der abtrünnige Abgeordnete der SVP Thomas Widmann, das andere Viertel gehörte Franz Lanthaler, einem Meraner Unternehmer und über das Hotel „Vier Jahreszeiten“ mit Bezug zu Schlanders. Als der Deal bekannt wurde, war in politischen und bäuerlichen Kreisen Feuer am Dach. Das Schlagwort vom „Ausverkauf der Heimat“ machte wieder die Runde. Doch um einen altehrwürdigen geschlossenen Hof, und noch dazu eine ungeteilte Hälfte davon, zur Handelsware verkommen zu lassen und sogar für einen Chinesen begehrenswert zu machen, dürften einige vom Höferecht und vom Landesraumordnungsgesetz vorgesehenen Schleusen nicht funktioniert haben. Gemeint ist damit schon einmal die örtliche Höfekommission von Corvara. Die musste laut Art. 4 des Höfegesetzes jede Änderung am Bestand des geschlossenen Hofes bewilligen. Und die Errichtung zweier Wohnhäuser an der Hofstelle war auf jeden Fall als genehmigungspflichtig anzusehen. Angenommen, die Höfekommission wurde befragt, hat alle Augen zugedrückt und hat die Bewilligung erteilt, waren als nächste Instanz die‚ Baukommisssion und der Bürgermeister von Corvara gefragt. Auch denen fiel anscheinend nicht auf, dass mit den geplanten zwei Wohnhäusern am Bedarf eines landwirtschaftlichen Selbstbebauerbetriebes vorbeigedacht wurde. Das Ganze wäre wohl wie am Schnürchen abgelaufen, wäre nicht Franz Lanthalers damalige finanzielle Schieflage dazwischen gekommen. Und die hätte, falls es zur Pfändung und zur gerichtlichen Versteigerung gekommen wäre, tatsächlich das ganze Vorhaben zum Scheitern gebracht. Denn ein geschlossener Hof ist laut Höferecht eine unteilbare Einheit. Ein quotenmäßiger Anteil daran kann nur zusammen mit dem ganzen Hof versteigert werden. So betrachtet war die von Thomas Widmann als „Feuerwehraktion“ bezeichnete Abwendung der Versteigerung ein gelungenes Husarenstück, besonders wenn man an den stolzen Preis von 2.450.000 Euro denkt, den der Chinese bezahlt hat.
Doch der Vorfall als solcher ist äußerst lehrreich, denn er offenbart in aller Deutlichkeit wie hilflos beim Versagen der ersten beiden Schleusen die über das Höfegesetz zu schützenden Objekte eigentlich sind.
Der von der Landesrätin für Raumordnung Maria Hochgruber Kuenzer vorgeschlagene Werbestopp für Südtirol für fünf Jahre ist Ausdruck von Hilflosigkeit und wirtschaftlicher Naivität. Auf das Ergebnis der vom Landesrat für Landwirtschaft Arnold Schuler eingesetzten Studiengruppe kann man gespannt sein. Beschränkungen des Eigentumserwerbs durch Ausländer sind schon vom Europarecht enge Grenzen gezogen. Viel eher sollten sich die Experten des Landesrates Gedanken darüber machen, ob die Einbringung von geschlossenen Höfen in Personen- oder landwirtschaftliche Gesellschaften nicht einer totalen Entartung und Zweckentfremdung gleichkommt und dadurch nicht deren Umwandlung in ein kapitalistisches Wirtschaftsgut befördert wird. Und damit wären wir wieder beim „Ausverkauf der Heimat“. Gegen den von Corvara war allerdings kein Kraut gewachsen, denn er lief erstens wie geschmiert und war obendrein hausgemacht!
Peter Tappeiner
Rechtsanwalt
info@rechtsanwalt-tappeiner.it