Südtirol/Vinschgau - Seit 15. November gilt die Winterreifenpflicht: Seit 15. November gilt Winterausrüstungspflicht auf den Straßen in Südtirol und auf der Autobahn A22. Auf Landesstraßen muss man bereits jetzt bei Schnee und Eis mit Schneeketten gerüstet sein.
Fahrzeuge, die auf den Straßen in Südtirol und auf der Brennerautobahn unterwegs sind, müssen ab 15. November auf Winterausrüstung umgestellt sein. In Südtirol gilt, bei schnee- oder eisbedeckter Fahrbahn, wie zum Beispiel auf hoch gelegenen Passstraßen, auf den vom Land verwalteten Straßen bereits jetzt situative Winterausrüstungspflicht. Fahrzeuge müssen somit bei Schnee oder Eisbildung auf der Fahrbahn mit homologierter Winterausrüstung, also mit Winterreifen mit entsprechender Kennung oder Schneeketten, ausgestattet sein.