Vinschgau/Südtirol - Coronavirus – Mitteilung des Sanitätsbetriebes: Das verpflichtende Tragen eines Mund- und Nasenschutzes in Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen wird bis Ende Oktober verlängert. Der noch amtierende Gesundheitsminister Speranza hat kürzlich eine entsprechende Verordnung unterzeichnet. Die Verpflichtung, in Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen eine Maske zu tragen, wäre mit 30.09.2022 ausgelaufen. Gestern hat Noch-Gesundheitsminister Roberto Speranza anhand einer Verordnung diese Verpflichtung um einen Monat verlängert.
Bis 31. Oktober 2022 sind also Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie Besucher und Besucherinnen von Krankenhäusern, Seniorenwohnheimen und Rehabilitationseinrichtungen weiterhin verpflichtet, einen Nasen-Mundschutz zu tragen.