Aus dem Gerichtssaal - Den himmlischen Beistand hatte er bitter nötig, der Handweber Josef Winkler aus Planeil. Denn als Ortsobmann der SVP, Hauptmann der Schützen und Gemeinderat von Mals hatte er öfters seine Stimme erhoben und in nicht gerade sanften Tönen unter anderem auf Missstände und Fälle von Kumpanei bei der örtlichen Polizei und den Aufsehern der Jagd hingewiesen. Dies trug ihm die offene Feindschaft des Wachmeisters Gioacchino Cristelli von der Staatspolizei in Mals und des Jagdaufsehers Ludwig Blaas ein. Seine Sympathiewerte stiegen auch nicht, als er den Wachmeister einmal bei einer intimen Begegnung mit einer anderweitig angetrauten Dorfbewohnerin überraschte. Zum Jahresende 1983 jedenfalls klopfte Cristelli in Begleitung eines Trupps Uniformierter unsanft an die Haustür des außerhalb von Planeil gelegenen Winklerhofes und forderte Einlass. Er berief sich dabei auf einen vom Gericht in Schlanders ausgestellten Durchsuchungsbefehl. Nach dem „corpus delicti“, dem im Haus angeblich versteckten Sprengstoff, brauchte er nicht lange zu suchen. Er fand ihn in „Nullkommajosef“ im Getreidespeicher der Mühle, welche sich angrenzend an den Stall des Hofes befand. Winkler fiel aus allen Wolken, beteuerte seine Unschuld und bestand auf seinem Recht, dass die Hausdurchsuchung im Beisein seines Anwalts durchzuführen war. Das half ihm nichts. Er wurde noch am gleichen Abend des 31.12.1983 verhaftet und ins Gefängnis von Bozen eingeliefert. Zu Hause blieb die weinende Frau mit der drei Wochen alten Tochter und dem dreijährigen Sohn. Der Sprengstoff (ca. 2 Kilo Dynamit) wurde kurz nach der Hausdurchsuchung von einem Sprengmeister vernichtet.
Winkler wurde am 12.01.1984 in einem Schnellverfahren abgeurteilt und ohne Bewährung zu acht Monaten Gefängnis und einer Geldstrafe verurteilt. Er legte Berufung ein. Bei der Verhandlung vor dem Oberlandesgericht in Trient wurden endlich Entlastungszeugen angehört. Diese bestätigten, dass die Mühle, in der der Sprengstoff aufgefunden worden war, über den nicht verschlossenen Stall jederzeit zugänglich war. Die Carabinieri attestierten, dass Winkler zwar als Patriot, aber nicht als politischer Hitzkopf einzustufen war. Diese Aussagen und die Ungereimtheiten bei der Auffindung des Dynamits bewogen auch den Staatsanwalt, für einen vollen Freispruch Winklers zu plädieren. Das Gericht folgte dessen Anträgen und sprach ihn frei, weil er die ihm angelastete Straftat nicht begangen hatte.
Winkler hat sich einige Gedanken über die Nützlichkeit eines Schutzengels im Umgang mit der Justiz und seinen fünfmonatigen Aufenthalt im Gefängnis gemacht. Darüber möchten wir im nächsten Beitrag berichten.
Peter Tappeiner,
Rechtsanwalt
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