Aus dem Gerichtssaal - Zu den Aufgaben des Rechts gehört unter anderem zu verhindern, dass die Bürger Rechtsverletzungen mit Gewalt lösen: “ne cives ad arma veniant“, meinten schon die Römer, nämlich damit sich die Leute nicht gegenseitig die Schädel einschlagen, sondern zur Streitbeilegung das Gericht anrufen. Folgerichtig stellt das Gesetz den unerlaubten Selbstschutz auch unter Strafe.
Nun ist das vielfach leichter gesagt als getan. Zwischen der Rechtstheorie und der Praxis klafft ein erheblicher Unterschied. Dies auch deswegen, weil die Waffen zur Durchsetzung des Rechts manchmal stumpf sind oder dem Rechtssuchenden zeitlich mit großer Verzögerung zur Verfügung gestellt werden.
Ein klassisches Beispiel dafür war der Fall mit den Mietnomaden, der sich im Juni in St. Leonhard in Passeier zugetragen hat: Anfang November 2021 vermietete ein Passeirer eine 65 m² große Wohnung zum stolzen Preis von 1.000 Euro pro Monat an eine Familie aus Mazedonien, bestehend aus den Eltern, einer 18-jährigen Tochter und zwei Buben von 15 und 17 Jahren. Kurze Zeit nach dem Einzug stellten die Mieter die Zahlungen ein. Damit jedoch nicht genug. Sie provozierten den Vermieter auch noch durch nächtliches Randalieren und offene Drohungen. Schließlich riss dem Vermieter der Geduldsfaden. Es kam zu einem Handgemenge mit Verletzten auf beiden Seiten der „Barrikaden“. Am Ende verließen die Mazedonier zwar die Wohnung, aber nicht ohne dort vorher Schäden in Höhe von einigen Tausend Euro angerichtet zu haben. Der gerichtliche Räumungsbefehl kam viel zu spät und ging ins Leere.
Frage: Steht das Gesetz auf der falschen Seite?
Nicht notwendigerweise, wenn auch Vorsicht immer geboten ist, wieder nach einem lateinischen Motto: “vigilantibus non dormientibus iura succurrunt“, also dem Wachsamen, nicht dem Schlafenden steht das Recht zur Seite.
Ein überzeugendes Beispiel für intelligente vorbeugende Wachsamkeit gerade in Mietsachen hat mir der Immobilienmakler Bernd Regensburger aus Schlanders erzählt. Er vermietet seine Wohnungen im ehemaligen „Schwarzen Widder“ nur an Leute mit unbefristetem Arbeitsverhältnis und holt dabei auch den Arbeitgeber der Mieter mit „ins Boot“: dieser übernimmt gegenüber dem Vermieter die Haftung für ausfallende Mieten und Schäden an der Wohnung. Neben den Mietnomaden gibt es besonders in Großstädten das entgegengesetzte Phänomen: Aasgeier sprich Hedgefonds, die ganze Straßenzüge aufkaufen, die Mieter durch allerhand Schikanen hinausekeln, die Gebäude radikal sanieren, um sie dann lukrativ zu vermieten.
Peter Tappeiner
Rechtsanwalt
peter.tappeiner@dnet.it