Aus dem Gerichtssaal - Das gesunde Volksempfinden ist ein Rechtsbegriff, der besonders unter dem Nationalsozialismus Eingang in das deutsche Recht fand. Er sollte es Richtern ermöglichen, Entscheidungen unter Berufung auf das „Fühlen und Denken des Volkes“ zu begründen. Auch sollte es geeignet sein, sog. „entartete Kunst“ zu erkennen. Es ist ein ausgesprochen schwammiger Begriff. Eine Episode, bei der Ende der 1950-iger Jahre ausgerechnet ein unverbesserlicher Nazi dem gesunden Volksempfinden der Vetzaner zum Opfer fiel, erzählte mir unlängst die Greti, die weitum bekannte und beliebte Wirtin der dortigen Jausenstation: Ein Bauer aus Schlanders hatte im Krieg in der SS gedient. Von dieser Zeit unter Adolf und dem Hakenkreuz schwärmte er bei jeder Gelegenheit. Auch hatte er von daher die Gewohnheit, auch in Friedenszeiten und im Umgang mit seinen Landsleuten in Schlanders und Umgebung nur Hochdeutsch zu reden. Der Dialekt war für ihn ein Ausdruck von Rückständigkeit. Das ließ er auch die Vetzaner spüren, wenn er zur Bewirtschaftung seiner dort gelegenen Felder in das Dorf kam. Entsprechend beliebt war er bei den Dorfbewohnern. Den Vogel schoss er jedoch ab und das Fass der Vetzaner endgültig zum Überlaufen brachte er dadurch, dass er den Ortspfarrer schmähte. Den nannte der Ewigbraune einen Schwindler, weil er den Leuten das „Märchen vom Heiland und vom Himmelreich“ erzählte. Daraufhin lauerten ihm ein paar Bauern zu nächtlicher Stunde am Hauptwaal, von dem er das Wasser für die Bewässerung seiner Wiese abzweigen musste, auf, stülpten ihm einen Kartoffelsack über den Kopf und verabreichten ihm eine kräftige Tracht Prügel. Der übel zugerichtete „Braune“ rief zwar die Carabinieri, diesmal in Italienisch und nicht auf Reichsdeutsch, zu Hilfe. Doch wen die Ordnungshüter auch befragten, keiner hatte etwas gesehen oder auch nur gehört. Also die perfekte „omertà“, diesmal auf Vetzanerisch!
Peter Tappeiner, Rechtsanwalt
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