Kommentar von Chefredakteur Erwin Bernhart - Im Oktober stehen in vielen Vinschger Fraktionen Wahlen an. Alle Bürger:innen einer Fraktion sind wahlberechtigt und alle können gewählt werden. Die Fraktionen, die Eigenverwaltungen, verwalten, regeln und entwickeln Nutzungsrechte, die allen Bürger:innen zustehen. Fraktionen sind lebendige Geschichte und entstammen aus einer ehemals bäuerlichen Gesellschaft. Die Verwalter dieser „Eigenverwaltungen Bürgerlicher Nutzungsrechte“ sind großteils bemüht, ererbte Strukturen - wie es etwa die Almen sind - instand zu halten und den heutigen Erfordernissen anzupassen. Für den Erhalt der Almen gibt es EU-Betriebsprämien, also Geldmittel, mit denen bedachtsam umzugehen ist. Die Tierweiden, für den Erhalt der Almen ebenso wichtig wie gute Weiden für Jungrinder, werden abschnittsweise entsteint und entstraucht. Die Fraktionsverwaltungen haben auch den Fraktionswald zu bewirtschaften, die Schutzwaldfunktion aufrecht zu erhalten, die Holzzuteilung vorzunehmen. Viele Fraktionen sind an E-Werken beteiligt, was zusätzliche Einnahmen garantiert. Mit dem Fraktionsgesetz von 1980 ist geregelt, dass die Verwaltungen an die örtlichen Vereine Geld ausbezahlen können. Ein Teil des Wirtschaftsüberschusses ist für die Bauern reserviert. Angemerkt sei, dass der italienische Staat die Fraktionen, die „domini“ oder „beni colletivi“ ausdrücklich anerkennt, definiert und schützt. Fraktionen sind demnach nicht nur eine Südtiroler Eigenheit, sondern auf dem gesamten Staatsgebiet verankert. Eine Definition des Gesetzes 168 vom November 2020 hat es in sich. Dort ist im Art. 3 definiert, dass zu den „beni colletivi“ auch die Gewässer „Wasserkörper, an welchen die Ansässigen der Gemeinde oder Fraktion Gemeinnutzungsrechte ausüben“ gehören.