Vinschgau - Es gibt Leute, die ihre Mamma, Oma, Tata, Opa gerne zu Ostern aus dem Seniorenheim nach Hause holen möchten. Die Begründung: Opa und Oma sind geimpft, was kann also schon passieren. So einfach ist die Sache allerdings nicht. Zum einen sind es die allgemeinen Ausnahmeregelungen, die für alle gelten. Die Gemeindegrenze kann nur aus triftigem Grund überschritten werden. Ein Besuch in einem Haushalt soll zu Ostern nur von höchstens zwei Personen möglich sein. Diese Bestimmungen gelten auch für die Seniorenheime. Zu diesen Regelungen kommen noch einige andere Überlegungen hinzu. Denn, es ist nicht erwiesen, dass eine Impfung absoluten Immunstatus gewährleistet und dass es zu keiner Virusübertragung kommen kann. Wenn also Opa und Oma wieder zurück ins Seniorenheim kommen und das Virus mitbringen, schrillen in den Seniorenheimen die Alarmglocken: Das gesamte Schutzprotokoll (Quarantäne, Schutzanzüge, Desinfektionen usw.) muss wieder hochgefahren werden. Ein Dilemma also zwischen Wunsch der Angehörigen und grundsätzlicher Sicherheit. (eb)