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Durch das zwischen der Volksbank und KlimaHaus geschlossene Abkommen können Volksbank-Kunden auf die Dienstleistungen von KlimaHaus im Zusammenhang mit den Steuervorteilen des „Neustart“-Dekrets zum Superbonus zugreifen. Die Volksbank hat als erste Bank eine solche Vereinbarung unterzeichnet und bietet damit ihren Kunden, die die Energieeffizienz und Nachhaltigkeit ihrer Immobilien verbessern wollen, eine wertvolle Dienstleistung an.
Die KlimaHaus Agentur hat ein Servicepaket für diejenigen entwickelt, die die Energieeffizienz ihrer Immobilie verbessern und die Möglichkeit der Steuerabschreibung des Superbonus 110% in Anspruch nehmen möchten. Das Paket stellt ein Angebot für Immobilien-Eigentümer und z.B. Mieter dar, deren Gebäude sich in der Provinz Bozen befinden.
Volksbank-Kunden können dieses Servicepaket ab sofort nutzen. Der Leistungsumfang reicht von der Prüfung des Ist-Zustandes des Gebäudes über die energetische Berechnung (APE ex ante, APE ex post), Beratung, Lokalaugenschein, Zertifikate und Bescheinigungen bis hin zur Übersendung der notwendigen Dokumentation an die ENEA und zur Ausstellung der beglaubigten technischen Erklärung, die für die Inanspruchnahme der Steuerabschreibung notwendig ist. „Wir sind sehr stolz, dass unsere Kunden dieses Angebot und somit auch die Kompetenz, Erfahrung und Zuverlässigkeit von KlimaHaus nutzen können“, betonte Fabio Martucci, der das Product Management der Volksbank leitet. „Wir haben uns schnell und konkret um ein Serviceangebot für Planer und Bürger bemüht, die diese wirtschaftlich und steuerlich sehr günstige, aber auch komplexe Möglichkeit des Superbonus nutzen wollen. Die Arbeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz sind in erster Linie natürlich eine Investition in die Lebensqualität in den eigenen vier Wänden. Gleichzeitig wird dadurch aber auch ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung unseres ökologischen Fußabdrucks geleistet“, sagte Ulrich Santa, der Direktor der KlimaHaus-Agentur.
Der Superbonus ist eine vom „Neustart“-Dekret vorgesehene Steuererleichterung in der Höhe von 110% für Eingriffe an Gebäuden, die zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 31. Dezember 2021 durchgeführt werden. Die Eingriffe, für die der Bonus gilt (so genannte „Hauptarbeiten“), sind die Dämmung von Gebäuden oder der Austausch von Heizanlagen. Mögliche zusätzliche Eingriffe sind z.B. der Austausch von Fenstern und Türen, die Installation von Photovoltaikanlagen und von Ladestationen für Elektrofahrzeuge.