Latsch/Schloss Goldrain - Die Gemeinde Latsch tritt freiwillig aus der Genossenschaft Schloss Goldrain aus. Es sind rechtliche Gründe, die die Gemeinde Latsch dazu bewogen haben. Allerdings wird die Genossenschaft damit geschwächt.
von Erwin Bernhart
Per Gemeinderatsbeschluss zum 30. November 2020 ist die Gemeinde Latsch aus der Genossenschaft Schloss Goldrain ausgetreten. Gleichzeitig wurde mit VizeBM Christian Stricker der Vertreter der Gemeinde Latsch für den Vorstand bestimmt. Stricker war Vorstandsmitglied bis 2014 und wurde dann durch den damaligen BM Helmut Fischer ersetzt. Als zweite Vertreterin der Gemeinde Latsch ist Andrea Kofler durch die Vollversammlung, bei der die Gemeinde Latsch 5 Stimmrechte besitzt, in den Vorstand entsandt worden. Mit dem Genossenschafts-Austritt wird eine zweite Vertretung der Gemeinde Latsch im Vorstand in Zukunft nicht mehr möglich sein. Neuwahlen des gesamten Vorstandes mit Obmann Ernst Steinkeller an der Spitze, wird es im Frühjahr 2021 geben. Aber warum ist Latsch aus der Genossenschaft ausgetreten? Christian Stricker begründet diesen Schritt mit rechtlichen Rahmenbedinungen. Im Revisionsbericht der Gemeinde Latsch wird seit Jahren angemahnt, dass sich die Gemeinde aus der Genossenschaft zurückziehen müsse. Weil die Genossenschaft Bildungshaus Schloss Goldrain die Ausgabe von Essen und Getränke und sogar Handel lizensiert hat. Die Gemeindemitgliedschaft in der Genossenschaft ist deshalb nicht statthaft, weil diese Lizenzen in Konkurrenz zu bestehenden Betriebe stehen. Deshalb der Austritt. Sekundär ist die Bestimmung, dass eine Gemeinde Konsequenzen, bis hin zum Austritt oder Rückzug, ziehen muss, wenn eine Gesellschaft, an der die Gemeinde beteiligt ist, über die letzten drei Jahre Defizite erwirtschaftet hat.
Auch die Bezirksgemeinschaft Vinschgau ist - mit 15 Stimmrechten - Genossenschaftsmitglied und der Ex-BM von Mals Ulrich Veith ist in den Vorstand entsandt. Die Bezirksgemeinschaft müsste aufgrund der Latscher Logik ebenfalls aus der Genossenschaft austreten.
Veränderungen gibt es auch in Fragen des Eigentums. 2019 ist das für 25 Jahre für die Genossenschaft gewährte Überbaurecht für das Bettenhaus ausgelaufen und laut Vertrag geht nach dieser Zeit das Bettenhaus unentgeltlich in das Eigentum der Gemeinde Latsch über. Dafür sind nun die rechtlichen Voraussetzungen, sprich die grundbücherliche Eintragung auf die Gemeinde Latsch vorzunehmen. Die Sanierungen an Schloss und Bettenhaus bleiben der Gemeinde Latsch als Eigentümerin. Die Genossenschaft wird sich demnach ausschließlich auf die Weiterbildungen konzentrieren können.