LVH Maler
Mit dem Haushaltsgesetz 2020 wurde ein neuer Steuerbonus für die ordentliche Instandhaltung und Restaurierung bestehender Gebäudefassen in Ortszentren eingeführt. Dieser neue Steuerbonus beträgt, ohne Obergrenze, 90 Prozent der Ausgaben und kann von verschiedenen Personengruppen wie Privatpersonen, Kondominien, Freiberuflern und Unternehmen bis Ende 2021 in Anspruch genommen werden. Die Aufteilung erfolgt auf zehn Jahre, dabei gilt für Privatpersonen das Kassaprinzip, während für die Unternehmen das Kompetenzprinzip anzuwenden ist.
Die entstehende Begünstigung, die das Haushaltsgesetz mit sich bringt, betrifft die ordentlichen Instandhaltungen und Restaurierungen an bestehenden Gebäuden aller Katasterklassen, damit sind auch betriebliche Immobilien gemeint, die sich laut urbanistischer Einordnung in den Zonen A (historischer Kern) und Zone B (Auffüllzone) befinden. In erster Linie sind damit folgende Arbeiten gemeint: Reinigungs-, Verputz- und Malerarbeiten an den äußeren und sichtbaren Gebäudefassaden, Balkonen und Ornamenten.
Die Berufsgemeinschaft der Maler und Lackierer im lvh freuen sich zudem auf Ihre Einsendungen zum Fassadenpreis, wo Sie gewinnen können. Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie unter:
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