Vieles brennt, auch wegen der „Monti-Bestimmungen“, unter den Nägeln. Es geht um die eigene Brieftasche. Wer nicht richtig ansucht, dem entgehen einerseits ihm zustehende Zulagen; andererseits drohen empfindliche Strafen, wenn bestimmte Richtlinien und Meldepflichten nicht beachtet oder umgangen werden. Roland Pircher vom KVW-Patronat in Mals rief eindringlich auf, sich rechtzeitig zu informieren. „Der Spielraum wird immer enger. Denn die Daten werden übertragen. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe“. Wenn Erklärungen nicht ordnungsgemäß getätigt werden, könnte das manchen bei Geldtransfers Sorgen bereiten, auch wenn das Geld in der Schweiz legal verdient und versteuert worden ist. Vieles in der steuerrechtlichen Auslegung hängt mit der Definition „Grenzpendler“ zusammen. Und dabei sind die Sichtweisen Italiens und jene der Schweiz unterschiedlich. Laut Tschenett ist hierzulande jener ein Grenzpendler, der innerhalb von 20 km von der Grenze entfernt in Italien wohnt und innerhalb 20 km in der Schweiz arbeitet. Für die Schweiz sind all jene Grenzpendler, die eine G-Bewilligung haben. D.h. jemand kann auch in Zürich arbeiten. Dazu entbrannte eine hitzige Diskussion, die viele Fragen offen ließ. Für den Sprecher der Grenzpendler, Sepp Trafoier, ist diese Definition neu, und er kritisierte die schlechte Information. Offen blieben auch Fragen zu den neuesten Steuer- und Devisenbestimmungen. An die Politiker und an die KVW-Verantwortlichen erging der Appell, sich um Klarheit zu bemühen. „Schafft endlich klare Richtlinien und sagt uns, wie wir uns verhalten sollen“, forderte Alfred Lingg. „Wir wollen uns nicht fürchten müssen. Denn wir arbeiten für unser Geld und bezahlen die Steuern“, pflichtete Gerlinde Warger bei. Eine Statistik zum Steuerausgleich zeigte Bezirkspräsident Andreas Tappeiner. 622.000 Euro waren es 2010 (die Zahlen für 2011 und 2012 fehlten). Pro Grenzpendler mit G-Bewilligung gab es 1.054 Euro. Das Geld geht an deren Herkunftsgemeinden. (mds)