Aus dem Gerichtssaal - Den Rückmeldungen der Leser nach zu schließen erfreut sich die Rubrik „Aus dem Gerichtssaal“ einer gewissen Beliebtheit. Das ist erfreulich und schmeichelt natürlich meiner Eitelkeit. Durch die Kontakte mit den Lesern lassen sich auch Fehler korrigieren. So ist mir in meinem letzten Beitrag eine arge Peinlichkeit passiert: ich habe den Tiziano Terzani 84 Jahre alt werden lassen. Eine Leserin wies darauf hin: ja, dann müsste er ja noch am Leben sein! Fast ein Jahr zurück liegt der Beitrag über den tödlichen Rodelunfall am Rittner Horn. Ein klassischer Fall von Selbstverantwortung, der auf Dritte abgeschoben werden sollte und der zum Glück als solcher auch von der ermittelnden Staatsanwaltschaft erkannt wurde und für die Betreiber der Aufstiegsanlagen ohne rechtliche Folgen blieb. Nicht wie der des Bauern aus dem Gadertal, der auf seinem Privatweg einen elektrischen Weidezaun aufgestellt hatte, an dem ein Mountainbiker „hängen“ blieb. Der Zivilrichter in Bozen meinte, der Bauer hätte den Draht durch Anbringen von Fähnchen kenntlich machen müssen. Die Frage, was der Radfahrer überhaupt auf dem Privatweg des Bauern verloren hatte, ließ der Richter leider unbeantwortet. Ein reges Medienecho fand der Fall der deutschen Urlauberin, die auf einer Alm im Stubaital von einer Mutterkuh auf die Hörner genommen und getötet wurde. Der Fall ist zwar noch nicht ausjudiziert, aber der Almbetreiber wurde in 1. Instanz zu Schadenersatz in Höhe von ca. 400.000 Euro verurteilt, und dies obwohl die Wanderer durch mehrsprachige Schilder darauf hingewiesen wurden, dass auf der Alm Mutterkühe weideten, zu welchen Menschen und Hunde Abstand halten sollten.
Zu keiner mir bekannten Reaktionen hat der Beitrag über das verunglückte Vorkaufsrecht der Gemeinde Partschins am Hälfteanteil einer Wohnung in einem denkmalgeschützten Gebäude geführt. Das Vorrecht wurde ohne erkennbaren Grund und mit einer vom Gericht als „leere Phrase“ abgetanen Begründung ausgeübt. Vom wirtschaftlichen Standpunkt aus betrachtet war das ganze Unternehmen eine Schnapsidee. Der „Spaß“ hat die Gemeinde gut und gerne an die 20.000 Euro an Spesen gekostet, die immerhin aus Steuergeldern stammen. Sind die Partschinser immer so geduldig, wenn jemand ihr Geld beim Fenster rausschmeißt?
Lebhaftere Reaktionen folgten hingegen auf die Beiträge zum „Malser Weg“. Mittlerweile zieht er einen ganzen Rattenschwanz an Gerichtsentscheidungen hinter sich her. Der Kasus schreit nach einer außergerichtlichen Lösung; ein Schlüssel dazu liegt zurzeit noch ungenutzt im Landhaus in Bozen.
Von den Lesern goutiert werden Beiträge über beschissene Gerichtsvollzieher und Geschichten aus der Zeit, als Schlanders noch ein Gericht und einen „Tschumpus“ hatte. In der nächsten Rubrik wollen wir der Frage nachgehen, ob die Schließung der peripheren Gerichte eine gute Idee war und ob die als Begründung angeführten Einsparungen überhaupt bestehen. Bis dahin verbleibe ich mit den besten Wünschen für das Neue Jahr Ihr
Peter Tappeiner,
Rechtsanwalt
peter.tappeiner@dnet.it